Share-Online.biz: Ermittlungen gegen Uploader als auch Nutzer möglich

Da sind wieder richtige IT-Spezialisten am Werk.
3-stelliger TB Bereich, alleine DDL-Warez und Serien Junkies dürften zusammen schon den Bereich von 1 PB gesprengt haben. Dazu noch die ganzen Foren mit zig Mirrors. Da sind eher 2-stellige PB auf den Servern gewesen. Aber niemals unter 1 PB.

Was man dort auswertet will ich mal wissen, man geht in die Datenbanken rein, sortiert nach Größe das Speichers, stehen dann auch gleich die Accounts der zugehörigen Uploader mit bei. Als zweites sortiert man dann nach Verdienst und Auszahlungen. Als drittes folgt man den Weg des Geldes.

Was wollt ihr mit euren IPs? Ist doch voll Latte.
SO Accounts brauchte man zum downloaden. Kunde > Account > Datei. Hat SO 100% geloggt. Nur wie lange ist die Frage. Da hätte auch niemand sniffen müssen, wenn SO die Zugehörigkeit doch eh benötigt wer was läd.
Aber man kann doch kein Verfahren aufbauen mit einem Log wo steht, Kunde X hat am 23.12.2019 Joker.German.1080p-PsO.part1.rar runtergeladen?

Also das ist aber jetzt sehr naiv. Du glaubst doch nicht wirklich, dass die auf Anfragen nicht vorbereitet waren. Klar wäre es komisch gekommen wenn die sich direkt bei dir gemeldet hätten. Aber alleine schon der schnelle Rückruf und alles :wink: … ich meine so beliebt solltest du bei unseren Strafverfolgungsbehörden ja auch nicht sein. Abgesehen davon gibt es haufenweise Beispiele in denen Staatsanwaltschaften Ermittlungen und Ermittlungsmaßnahmen nur zum Zwecke der Abschreckung durchgeführt haben. Denk nur mal an deine eigenen Hausdurchsuchungen.

Nichts für Ungut. Ich lese Tarnkappe sehr gerne und bin dankbar für die Arbeit die ihr hier macht.

@Tulpe Wobei bei meinen eigenen Durchsuchungen unklar ist, auf wessen Betreiben die geschehen sind. Auf Initiative des Staatsanwalts? Oder des Polizisten, der die Ermittlungen geleitet hat. Aber wir kommen vom Thema ab.

Darf ich als Laie mal zwei doofe Fragen stellen?
Wir reden immer über das erwischt werden, aber:

-welche Strafen würden Downloadern überhaupt drohen?

-macht es einen Unterschied ob man sich Ebooks, Filme, Serien oder Musik geladen hat?
-spielt die Menge der heruntergeladen Daten eine Rolle?

Also ich bin auch nur ein Laie, aber was ich jetzt so gelesen habe, können sie bei den Downloadern nicht so viel verlangen wie bei den Uploadern, die das verbreitet haben. Es wird immer behauptet z. B. den Eintrittspreis von Kino.
Und klar spielt es eine Rolle was man sich heruntergeladen hat. Bei Animes z. B. müssten die erstmal prüfen, ob in Deutschland eine Lizenz vorliegt. Wenn keiner in Deutschland Rechte darauf hat, müssten die Japaner z. B. Schadenersatz fordern. Und ich denke, dass da der Aufwand größer wäre, als der Schadensersatz.
Aber wie gesagt, ich bin selbst Laie und habe mich halt im Netz erkundigt. Also übernehme ich keine Haftung für diese Aussage :slight_smile:

Zivilrechtlich hast du recht, ich meine aber strafrechtlich

  1. Geldstrafen, wenn es halt nur geringe Mengen waren. Bei Wiederholungstätern bzw. die in massen gedownloadet haben käme unter Umständen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren in Frage.
    Wenn es wirklich so schlimm kommt, so denke ich, wird das bei einer Geldstrafe bleiben.
  2. nein, weil es den Strafbestand einer Urheberrechtsverletzung erfüllt
  3. Wenn du damit die Menge der Titel (Alben, Episoden, Bücher) meinst, dann ja. Zwecks Strafmaß

Vielleich sind das die angesprochenen Verkehrsdaten die im Zuge der laufenden Ermittlungen seit 2017 gesammelt wurden?!

Also bei reinen Downloadern, auch wenn massenweise gesaugt wurde, sollte es auch bei einer Geldstrafe bleiben. Wahrscheinlich wird deswegen niemand eingesperrt.

Bei Wiederholungstätern sieht das sicher anders aus aber man muss auch bedenken, dass eine Freiheitsstrafe bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Als Vergleich, ein Uploader der bei Boerse erwischt wurde und > 500 Uploads eingestellt hatte ist laut seiner Aussage mit einer Geldstrafe davon gekommen. Hinzu kam dann natürlich die beschlagnahmte und nicht wieder herausgegebene Hardware.

Wer gezielt bei der Staatsanwaltschaft nachfasst, wird kaum die wahre Antwort
erhalten. Natürlich wird der Sagen, die Ermittlungen laufen (was auch stimmt),
aber wer genau nachdenkt wird feststellen, das den Downloadern absolut nichts
passieren kann. Gibt File-Namen, JA, an der aufwändigen Inhaltsprüfung hapert
es dann schon gewaltig !!!

Also, Gelegentheits Downloader können sich zurücklehnen…
Die konzentrieren sich auf die „Macher“ der Seite, dann auf die Top-Uploader,
selbst die könnten Glück haben, weil die Ermittlung zeitaufwändig sind. Wenn
Zeit keine Rolle spielt, und wenn SO irgendwie Auszahlung auf dein Privatkonto
getätigt hat, ja dann wird es verdammt eng…

Hallo @PHASE Ich würde gerne die ganze Wahrheit in Erfahrung bringen. Die Frage ist nur: wie?

Ey, Leute…Habt Ihr keine VPNs? Wer damit runterlädt ist den Aufwand einer Verfolgung eh nicht wert. Vorausgesetzt es steht überhaupt das Werkzeug für die Ermittlung der echten IP zur Verfügung.

Das ist allerdings abhängig von der Bezahlung. VPN only ist nicht ausreichend. Die folgen doch der Spur des Geldes, sofern möglich!

Wie meinst Du das?

Spur folgen aufgrund der Bezahlung der Premium-Accounts. d.h. die haben sicher Zugriff bei Share-Online auf die Zahlungsdaten aller Kunden. Ich hatte kein Abo dort. Von daher weiß ich nicht, was die alles in den letzten Jahren vor dem Bust an Zahlungsmitteln akzeptiert haben. Aber das waren sicher nicht nur BTC-Einzahlungen.

Bei schwerer Kriminalität machen sich die Behörden die Mühe, die pseudoanonymen Transfers die Bitcoin-Blockchain zu deanonymisieren. Das liegt zwar bei reinen Downloadern nicht vor. Aber möglich war es sogar in mehreren Fällen trotz des Einsatzes eines BTC-Mixers. Sender und Empfänger von BTC-Zahlungen ausfindig zu machen.

Uploader denken immer ein VPN wäre sicher.
Vergessen aber den Weg das Geldes. Bankauszahlungen sind am leichtsten rückfolgbar, danach gestaffelt Amazon-oder andere Guthabencodes die man auf sein reales Konto einlöst, Cryptowährungen sind auch rückfolgbar wenn man sich den Aufwand betreibt und das werden die bei Topuploadern.

Aber die meisten Uploader die man bekommen hat sind mit Geldstrafen oder Bewährung rausgekommen. Sind aber danach finanziell ruiniert wenn die Rechteinhaber zivil dann noch ihr Geld einfordern.

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Also für die Uploader kann ich nicht sprechen. Aber als Downloader habe ich keine zahlungsquellen angegeben, die mit meiner Identität verbunden sind. :smiley:

Du nicht, aber es gibt mehr als genügend andere Personen, die das getan haben, glaub’s mir!

Der Kauf eines Accounts ist ja nicht verboten. Es muss nachgewiesen werden, wer was gedownloadet hat. Das geht nur wenn share-online gespeichert hat welcher Account was mit welcher IP geladen hast…
Frage ist, was share online wie lange gespeichert hat…
Angeblich wurde nicht Mal die IP des Uploads gespeichert. Ob das stimmt wissen natürlich nur die Betreiber…

Ich werfe mal folgende Passus mit ein in die Diskussion:

  • Jeder Uploader ist bzw. war auch mal Downloader, da deren Dateien wohl kaum aus legalen Quellen stammen!
  • Das, was durch SO selber mitgeschnitten wurde, wissen wir nicht.
  • Die Ermittlungsarbeit der Behörden hat lange im Vorfeld zur Schliessung begonnen
  • Es wurde nicht nur der reine Datenverkehr abgegriffen, sondern auch der Zahlungsverkehr
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