usenetrevolution.info: Bustwelle weitet sich aus, Maulwurf beteiligt?

Kommentar von Kommi:
Und du bist ein Paradebeispiel für’n FDPler

Kommentar von Tonga:
Schade, dass hier viele mitschreiben, die keine Ahnung haben. Zum einen kommt der Staatsanwalt in der Regel zu Durchsuchungen nicht mit, zum anderen unterliegen Durchsuchungen nicht nur der StPO, sondern auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gerade hier liegt der Knackpunkt. Während ein Uploader großen Schaden anrichtet und eine strafbewährte Straftat begeht, richtet ein Downloader nur den Schaden in Höhe des Kaufpreises des Downloads an. Dieser ist in der Regel nicht alzu hoch und liegt bei einem Film etwa bei 30 Euro. Damit liegen wir im Bereich der Antragsdelikte und es gibt im Strafrecht keine Massenanträge. Für jeden Download(er) muss der Rechteinhaber einen Strafantrag stellen. Dann könnte es tatsächlich zu Ermittlungen und einer Verurteilung kommen, tatsächlich ohne Strafe (nicht strafbewährt) und der Rechteinhaber könnte dann auf zivilrechtlichen Wege seinen Schaden, z.B. Filmpreis, einklagen.

Kommentar von Tim:
ich dachte bei der Akteneinsicht können die Zivilanwälte sich einfach die Daten ziehen, das ihren IT-lern vorwerfen und selber munter auswerten und abmahnen?

Kommentar von XoXOS:
@Tonga: Natürlich ist das ALLES strafbewehrt.

§ 106 UrhG (da fällt schon die einfache unrechtmäßige Kopie drunter) sieht Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.

§ 108a. UrhG ist dagegen die Strafverschärfung (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) für die Tatbestände des § 106 UrhG im Falle der Gewerbsmäßigkeit (Achtung: das bedeutet NICHT nur kommerziell und mit Bereicherung. Gewerbsmäßigkeit könnte auch bei DLs in großem Stil vorliegen).

Unterschied ist in der Tat zunächst, dass § 108a UrhG ein Offizialdelikt ist, während für die „einfachen“ 106er-Fälle Strafantrag erforderlich ist.

Und btw. den Leecher, die gezahlt haben oder bei nem Promo-Provider waren, könnten unterschiedliche Beteiligungsformen, so auch Mittäterschaft, bei gewerbsmäßigem Treiben der Brettbetreiber und Promo-Provider vorgeworfen werden. Und schon sieht die Welt ganz anders aus.

Kommentar von :
@XoXOS Du meinst aber eher wieder den SSL Indexer. Sonst gab es soweit bekannt keine wissentlichen Zahlungen für die direkte Boardnutzung. Und dann würde das genauso gelten für alle LuL.to User die quasi pro Download direkt gezahlt haben. Willkommen im Justizgau.

Kommentar von XoXOS:
Das gilt grundsätzlich für alle town-VIPs und die Brett-Members, die gleichzeitig Kunden bei den beiden bekannten Promo-Providern sind bzw. waren.

Umgekehrt gilt wohl aber auch: war jemand bei einem der beteiligten Usenet-Provider ohne Mitglied in einem der betroffenen Boards gewesen zu sein, dürfte er nicht zu der unmittelbaren Gruppe der Beteiligten an gewerbsmäßigem Urheberrechtemissbrauchs gehört haben.

Unbekannte Variable dabei: möglicherweise trotzdem automatische Mitgliedschaft im town-VIP-Indexer ohne gesonderte Anmeldung.

Und: wie das bei LuL gehandled (sprich: gehändelt) wurde ist mir nicht bekannt, aber wenn dort Money abgedrückt wurde, hast du Recht: gewerbsmäßig bzw. Beteiligung daran. Zumal dort auch ausdrücklich auf die Rechtslage in Deutschland hingewiesen wurde.

Das wäre dann auch ein Unterschied zu der „Grauzone“ mit den entgeltlichen Streaming-Portalen, bei denen keine Kopie erstellt wurde. Eine grundsätzliche Entscheidung in diesem Zusammenhang kenne ich bisher nicht (auch nicht bei Kino.to). Würde man sich nämlich darauf festlegen, dass bei den evtl. auch sehr niedrigen Mitglieds- oder Lutschgebühren immer Beteiligung am gewerblichen Missbrauch vorliegt, hätte man seitens Justitia die Büchse der Pandora geöffnet:

Gewerblich §§ 106, 108a UrhG =>

Offizialdelikt (Verfolgung von Amts wegen ohne Strafantrag) =>

Legalitätsprinzip bei Straftaten (Straftaten MÜSSEN verfolgt werden) =>

Justitia (nicht ohne Grund blind) kann die Binde abreißen, die Ärmel hochkrempeln und bräuchte bis zum Jüngsten Gericht nix Anderes mehr zu tun.

Kommentar von :
Lol
Kaum liest man mal nicht mit, schon gibt mir XoXOS wieder mal mit meiner Einschätzung recht.
Habe weiter unten schon was zu „gewerblich“ geschrieben, hätte ich mir sparen können wenn ich das vorher gelesen hätte.

Kommentar von bbcxxl:
acap
all cops are bastard
und jetzt kapitalismus pionen
p2p ist illegal download ist nicht illegal.

Natürlich ist auch der reine Download illegal. In dem Moment wo die Datei auf Eure Platte kopiert wird, findet die Urheberrechtsverletzung statt.

Kommentar von Görnaldo:
Die größten Verbrecher sind immer noch die Spiele-Hersteller mit ihren übertriebenen Preisen.

Wären die Preise angepasst, würde es solche Boards wahrscheinlich nicht geben.

Kommentar von Lejo:
1.Die wollen die Jungs die Geld verdient haben ( wenn Du kein geld mit dem usenet vedient hat alles gut, Ausnahme Upoader )
2.Die Durchsuchungen waren bei Admins und höher.
3.Normal User haben kaum was zu befürchten.
4.Bei den Hausdurchsuchungen ging es um Gewerbe massigen misst brauch.
5.reg. aufm Usenetboard und das runterladen von NZB ist nicht Strafbar. ( das laden der nzb links schon dann hast ja denn Fim etc. runtergeladen den du nicht bezahlt hast.)

Meiner Meinung können Die Jungs von der Staatsanwaltschaft nur denen An dem Kragen denen sie nachweisen können das sie geld damit verdient haben. ( und wir reden hier nicht über 1000€ die haben da einige 00 mehr mit verdient.)

Ps: und zum Maulwuf, bei soviel geld würde ich mir das 3 Mal überlegen ob das gut ist. ( deshalb denke ich, das das mit dem Maulwurf nur ein Gerücht ist.)

Kommentar von :
ich finde das man wirklich keinen grund hat so harsch gegen derartige seiten , portale , und anbieter vorzugehen .
punkt 1 : die meisten spiele heutzutage machen doch nur richtig spass wenn man sie online im multyplayer spielen kann , da nütz einem zum, beispieldas laden einer illegalen/ gecrackt version einen feuchten honig.
punkt 2 : es ist in meinen augen mehr als verständlich das nicht jeder gleich die katze im sack kaufen will. aber leider sind die wenigsten publishier intelligent genug ein geschäftsmodell ala ascaron mit sacred 2 zu starten ich spiele hier auf die kostenlose 3 tage trail an . wenn das jeder so machen würde würden zum einen die spielepreise sinken weil man sich aufwendige kopierschutzverfahren sparen könnte und zum anderen deutlich mehr käufer vorhanden wären
punkt 3: warum ändert man nicht einfach das gesetztdas spiel zum beispiel maximal 3 tage auf dem rechner sein dürfen befor sie gekauft oder gelöscht werden , in den meisten fällen werden illegal geladen spiele in einem kürzeren zeitraum wieder deinstalliert weil sie mist sind und nur der trailer gut aussieht , es gibt keine oder nur wenig brauchbare demos !
wenn sich die unternehmen mehr für den endkunden statt irgendwelche aufwendigen trailer und zeitschriften bewertungen in punkt grafik und sound interessieren würden wäre auch nicht so viel müll für den neimand zahlen will auf dem markt . die spiele die wirklich was taugen haben eine riesen community teils schon über jahre. also sind illegal geladene spiele schonmal ein paradebeispiel für verschwendete ermittlungsresourcen.

filme , nun ja zu dem thema sag ich mal das ich als telekom kunde die meisten filme für einmalige 99 cent 5 mal anschauen darf was ich eher selten tu denn die filme die ich gern schaue hol ich mir dann doch lieber auf einem physischen medium, ansonsten solten da die legalen streaming portale mal nen großen satzt in sachen angebot machen , da statistich neben aktuellen kinofilmen eben die älteren sachen und b movies angeschaut werden die es teilweise legal garnicht gibt (vielleicht auf dvd) aber muss es wirklich sein knapp 20 euro für einmal filmschauen auszugeben ist immerhin dann teurer als kino auch hier kann man die mitschuld getroßt der film und vermarktungsindustrie zuschieben.

musik nun ja echte fans von künstlern sammeln ihre singels und alben auf legale weise sie besuchen konzerte und freuen sich über jede neuerscheinung wenn da mal 10 leute sich ein lied illegal ziehen ums mal n paar tage anzuhören und es dann wieder löschen wird der betreffende künstler und seine plattenfirma nicht gleich verhungern , man könnte es sogar als chance zur mundwerbung nutzen , aber nein man muss ja alles gleich in höchstem maße zur straftat machen . ich finde grundsätzlich einfach nur schade das man mehr resoucen und zeit aufwendet um gegen urheberrechtsverletzungen vorzugehen als gegen wirklich verbrechen wie kinderschändung , vergewaltigungen , gewaltverbrechen und organisierte drogenverbreitung .

in meinen augen könnte man milliarden für technische schutzmaßnahmen und anwälte und kosten für statsdiener einspaaren wenn sich beide seiten also vermarkter /hersteller/produzenten und kunden mal gemeinsam hinsetzen und die gegenseitigen interessen darlegen und entsprechend aufeinander zu gehen , denn dann würde es garnicht mehr lohnen sich sachen illegal zu besorgen . die sachen die du wirklich haben willst bezahlst du und die die du nur mal testen willst kriegst du 3 tage gratis gern mit eingebauter automatischer deinstallation bzw löschung oder eben bezahlungsaufforderung zum dauerhaften besitz vor dem entgültigen schritt

Kommentar von antiabzocke:
ich finde das man wirklich keinen grund hat so harsch gegen derartige seiten , portale , und anbieter vorzugehen .
punkt 1 : die meisten spiele heutzutage machen doch nur richtig spass wenn man sie online im multyplayer spielen kann , da nütz einem zum, beispieldas laden einer illegalen/ gecrackt version einen feuchten honig.
punkt 2 : es ist in meinen augen mehr als verständlich das nicht jeder gleich die katze im sack kaufen will. aber leider sind die wenigsten publishier intelligent genug ein geschäftsmodell ala ascaron mit sacred 2 zu starten ich spiele hier auf die kostenlose 3 tage trail an . wenn das jeder so machen würde würden zum einen die spielepreise sinken weil man sich aufwendige kopierschutzverfahren sparen könnte und zum anderen deutlich mehr käufer vorhanden wären
punkt 3: warum ändert man nicht einfach das gesetztdas spiel zum beispiel maximal 3 tage auf dem rechner sein dürfen befor sie gekauft oder gelöscht werden , in den meisten fällen werden illegal geladen spiele in einem kürzeren zeitraum wieder deinstalliert weil sie mist sind und nur der trailer gut aussieht , es gibt keine oder nur wenig brauchbare demos !
wenn sich die unternehmen mehr für den endkunden statt irgendwelche aufwendigen trailer und zeitschriften bewertungen in punkt grafik und sound interessieren würden wäre auch nicht so viel müll für den neimand zahlen will auf dem markt . die spiele die wirklich was taugen haben eine riesen community teils schon über jahre. also sind illegal geladene spiele schonmal ein paradebeispiel für verschwendete ermittlungsresourcen.

filme , nun ja zu dem thema sag ich mal das ich als telekom kunde die meisten filme für einmalige 99 cent 5 mal anschauen darf was ich eher selten tu denn die filme die ich gern schaue hol ich mir dann doch lieber auf einem physischen medium, ansonsten solten da die legalen streaming portale mal nen großen satzt in sachen angebot machen , da statistich neben aktuellen kinofilmen eben die älteren sachen und b movies angeschaut werden die es teilweise legal garnicht gibt (vielleicht auf dvd) aber muss es wirklich sein knapp 20 euro für einmal filmschauen auszugeben ist immerhin dann teurer als kino auch hier kann man die mitschuld getroßt der film und vermarktungsindustrie zuschieben.

musik nun ja echte fans von künstlern sammeln ihre singels und alben auf legale weise sie besuchen konzerte und freuen sich über jede neuerscheinung wenn da mal 10 leute sich ein lied illegal ziehen ums mal n paar tage anzuhören und es dann wieder löschen wird der betreffende künstler und seine plattenfirma nicht gleich verhungern , man könnte es sogar als chance zur mundwerbung nutzen , aber nein man muss ja alles gleich in höchstem maße zur straftat machen . ich finde grundsätzlich einfach nur schade das man mehr resoucen und zeit aufwendet um gegen urheberrechtsverletzungen vorzugehen als gegen wirklich verbrechen wie kinderschändung , vergewaltigungen , gewaltverbrechen und organisierte drogenverbreitung .

in meinen augen könnte man milliarden für technische schutzmaßnahmen und anwälte und kosten für statsdiener einspaaren wenn sich beide seiten also vermarkter /hersteller/produzenten und kunden mal gemeinsam hinsetzen und die gegenseitigen interessen darlegen und entsprechend aufeinander zu gehen , denn dann würde es garnicht mehr lohnen sich sachen illegal zu besorgen . die sachen die du wirklich haben willst bezahlst du und die die du nur mal testen willst kriegst du 3 tage gratis gern mit eingebauter automatischer deinstallation bzw löschung oder eben bezahlungsaufforderung zum dauerhaften besitz vor dem entgültigen schritt

Kommentar von Uwe:
Du meinst das Laden der Inhalte hinter den NZB Links ist strafbar. Den NZB Link zu laden ist kein Problem. Ich glaube wir meinen beide das Gleiche nur du hast es missverständlich ausgedrückt würde ich meinen…
Also sprich, der Film Download ist nicht legal, der NZB Download schon!

Kommentar von lao:
Genauso sehe ich das auch Lejo.
Zudem war die Übertragung des Downloads der Inhalte, via vernünftigen Usenetprovider, SSL-verschlüsselt…

Kommentar von Hau den Lukas:
Was soll dich vor einer verfolgung mit ssl schützen? Das die Daten via übertragung verschlüsselt sind aber auf deinem System vorhanden sind! So ein Schwachsinn! Die haben dich am Arsch wenn du dir die Infos zum Downloaden besorgst u. über deinen Provider lustig ziehst! Redet euch doch nicht in Sicherheit die nicht exestiert! Der Verdacht reicht zur Strafverfolgung! Die Schwachstelle ist der Provider bzw. Internetanbieters!

Kommentar von LosPutos:
Spielehersteller Verbrecher? Deswegen klauen so viele Audis oder BMW`S weil es Verbrecherpreise sind. Kann ich es mir nicht leisten dann klau ich es? Du hast ja schwer einen am Hut! Die Entwicklung von Spielen/Publizieren/Rechte/Entwicklung usw. verschlingt Unsummen. Traurig das die auch noch ihre Mitarbeiter bezahlen müssen damit etwas im Kühlschrank steht. Du gehörst hinter Schloss und Riegel bzw. in eine Einrichtung wo man dir Seelisch bzw. Kopftechnisch helfen kann. Haben deine Eltern dir Tugenden oder Grundsätzliche Verhaltensweisen nicht vermitteln können? Du brauchst Hilfe! Du scheinst jemnd zu sein der die AFD wählt weil sie ja Ängste Sugestieren und Hass und Intoleranz in die Köpfe der Menschen projezieren. Du bist so einer der auf die Strasse rennt und schreit Lügenpresse - nieder mit den Unterdrückern. Dir fehlt Bildung und Verstand!

Kommentar von Uwe:
@Hau den Lukas oder alias LosPlutos. Was soll dieses Hassgeschwätz? Lasst doch die Politik aus dem Spiel! Und das der Verdacht für ne Strafverfolgung reicht mag ja in China so sein, aber nicht in Europa! Da will wieder jemand unter 2 Namen, die ein und dieselbe Person sind,ein wenig Angst schüren. So allgemeine Floskeln wie „der Provider ist die Schwachstelle“ und „Infos zum Downloaden“ helfen niemand weiter! Eklats genau, oder hör(t) auf zu trollen!!!

Kommentar von Uwe:
@Hau den Lukas oder alias LosPlutos. Was soll dieses Hassgeschwätz? Lasst doch die Politik aus dem Spiel! Und das der Verdacht für ne Strafverfolgung reicht mag ja in China so sein, aber nicht in Europa! Da will wieder jemand unter 2 Namen, die ein und dieselbe Person sind,ein wenig Angst schüren. So allgemeine Floskeln wie „der Provider ist die Schwachstelle“ und „Infos zum Downloaden“ helfen niemand weiter! Eklats genau, oder hör(t) auf zu trollen!!!

Kommentar von Gladiator:
Hab heute die Anklageschrift erhalten. Der Tatvorwurf lautet Beihilfe zur Gewerblichen Urheberrechtsverletzung in 882 Fällen. Der Tatzeitraum liegt zwischen dem 13.2.2015 und dem 7.11.2017. Laut meiner Ermittlungsakte wurde schon Monate vor dem Bust von irgendjemandem im Revo Forum haargenau mit protokoliert was ich wann gepostet habe. Die Bitte meines Anwaltes das Verfahren gegen einen Strafbefehl einzustellen wurde von der Staatsanwaltschaft schon vor drei Wochen abgelent