Share-Online.biz: Ermittlungen gegen Uploader als auch Nutzer möglich

Huch… Jetzt geht das wieder los…

Im Grunde ist doch jetzt genau soviel bekannt wie im Oktober. Ich lese da keinerlei neue Infos. Die Aussage des StA gab es im Oktober in etwas genauso…

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Welche Seiten haben die Uploader bedient? Ich kann mir nur schwer vorstellen, das ein Uploader bis zu 800TB online am Start hatte. Vielleicht waren die Betreiber selber fleissig beim Uploaden?!

@Amber1
So über die Jahre kommt schon einiges zusammen und wenn die Dateien nicht durch Inaktivität (paar Monate nicht gesaugt) automatisch gelöscht wurden, dann sind 800 TB keine große Sache. Ich werde hier dazu keine Einzelheiten schreiben.
Was Du sicher verstehst.

@LordTrue
Du hast absolut recht. Ich weiß auch gar nicht, warum Lars das Thema wieder aufgenommen hat. Hat er nichts anderes, was er berichten kann?

Die Rechner sind verschlüsselt. Ende der Geschichte. Da kommt nichts mehr. Außer Quantencomputer sind in der Verjährungszeit am Start. Aber das ist unwahrscheinlich.

@ d0m1ng0

Ich spreche hier von Daten, die bei SO lagen. Pur auf deren Platten. GEspieglet, nicht gespiegelt. ist doch Wurscht.
Wollte nur aufzeigen, dass der Typ mit seinem dreistelligen Terabytbereich vollkommen falsch liegt. Das haben die Uploader schon selber. Dazu kommen noch die zich anderen Uploader… Terabyte? Witzig…

Nach Angaben der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) NRW und der Polizei Aachen richteten sich die Ermittlungen gegen drei Tatverdächtige im Alter von 40, 48 und 54 Jahren mit Wohnsitzen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen-Anhalt. Von dem Trio genutzte Server hätten zudem in den Niederlanden und in Frankreich gestanden. Der 54-Jährige sei der Hauptverdächtige und lebe im Raum Aachen, teilt die Staatsanwaltschaft mit…
„Das von den Beschuldigten betriebene Onlineportal stellt nach gegenwärtigen Erkenntnissen den größten in Deutschland betriebenen Filehoster dar“, teilten die Ermittler mit. Die Rede ist von „unfassbaren Datenmengen“: Nach aktuellem Ermittlungsstand mietete der Hauptbeschuldigte für den Betrieb der Plattform spätestens seit 2010 bei einem niederländischen Provider stetig anwachsende Serverkapazitäten an, zuletzt im zweistelligen Petabyte-Bereich. (Quelle: Spiegel)

Da die GVU schon ca. 2,5 Jahre vor dem Bust den Strafantrag gestellt hatte, war der Zeitraum für Ermittlungen und Überwachungen wohl groß genug!
Natürlich können ISPs und andere Provider innerhalb der Ermittlungszeit dazu angehalten werden, zwecks Beweisführung die ermittelten Daten länger zu speichern, als im Normalfall. Alleine schon aus dem Grund, da dies alles „flüchtige Daten“ sind. Das ist doch genau das, was in den Provider-AGBs als „Zusammenarbeit mit den Behörden nach richterlichem Beschluß“ gemeint ist!
Ansonsten bräuchten wir auch nicht dauernd hier zu diskutieren über „Anonymität im Netz“ oder die diversen AGBs von Providern, VPN-Diensten etc. pp.
Natürlich wird erst final am Schluß bekannt sein, wer oder was am Ende neben den Betreibern mit „hängen“ wird. Alleine schon wegen der großen Unbekannten in der Gleichung, finde ich solche Aussagen, dass es wie immer nur die oder die treffen wird, schon recht naiv!
Das solche Ermittlungen auch immer von marktwirtschaftlichen Aspekten getrieben werden, ist schon klar! Allerdings sollte man dabei auch mal im Auge haben, dass ein somit geschaffener Präzedenzfall für einen größeren Knall in der Szene sorgen würde, als der Bust damals selber!! Alleine der Abschreckungseffekt zukünftig für Downloader / Uploader würde rein marktwirtschaftlich ein Plus für die Behördenarbeit und für die Content-Industrie bedeuten! Das dies nur eine Frage der Zeit ist, bis es dazu kommt, wurde in der Vergangenheit auch schon bis zum Erbrechen diskutiert…

Im Endeffekt ist die Aussage der Staatsanwaltschaft genau die gleiche, wie im Oktober 19. Natürlich sagte er, das man eventuell auch gegen Downloader ermittelt. Soll er sagen: „Die Downloader kommen straffrei davon“ Eine gewisse Drohkulisse wird natürlich weiterhin aufgebaut.

Aber unabhängig davon wundere ich mich wieso immer noch manche denken das sie längst aus dem Schneider sind wegen der 7-tägigen IP Adresse Blabla

Die Ermittler in dem Fall haben zu 1000% schon lange vor dem Bust angefangen Daten mitzuschneiden. Da nicht sofort bekannt war, wer Uploader und wer Downloader war wurde vermutlich alles aufgezeichnet. Dies ist ohne größeren Aufwand möglich. Die Provider wurden vermutlich angehalten diese aufgezeichneten Daten nicht zu löschen.

Glaubt ihr ernsthaft, die Ermittler sind so dämlich und begeben sich erst nach dem Bust auf IP Suche, in dem Wissen, das sie nach 7 bzw 14 Tagen keine Chance mehr haben.

Interessant ist, falls gegen Downloader vorgegangen wird, gegen welche.
Gab ja auch genug Leute (auch im Bekanntenkreis die sich Premium Abos über Lastschrift Bankkonto gezogen haben und auch sonst keinerlei Schutzmaßnahmen (VPN) getroffen haben). Die Downloader mit Abo wären natürlich wesentlich leichter zu ermitteln.

Das die Festplatten der Betreiber verschlüsselt sind ist schön und gut. ABER!!!
Bei dem zu erwartenden Strafmaß werden die Betreiber mit den Ermittlern kooperieren und denen (falls vorhanden) alle mögliche Daten geben. Ich persönlich würde mich in so einem Fall auf jeden Fall selbst absichern.

Liege ich richtig in der Annahme, das eine Verfolgung der downloader nur dann möglich ist, wenn SO geloggt hat und die IP Adressen gespeichert hat???

Wie kommen die Ermittler an die IPs wenn die da noch nicht den Zugang zu den Daten hatten?
Das verstehe das nicht so recht. Also wie genau können die die IPs mitschneiden?

Ich stell mir das ziemlich seltsam vor, wenn die Behörden zu den Providern sagen: „Diese IP Adresse war bei SO auf der Seite, speichern sie die Daten so lange bis wir grünes Licht für die Löschung geben“

Ist das bei den heutigen Datenschutzrichtlinie erlaubt?

Also laut Informationen von WBS und Von Reuden ja. Auch im Forum sind sich viele einig, dass genau das bei den Downloadern der Knackpunkt sei.

Allerdings muss bei Downloadern ein besonderes öffentliches Interesse begründet werden, damit ein Strafbefehl ergeht.
Wenn Downloadern ermittelt werden gehen die Daten wahrscheinlich an die Rechteinhaber und die müssen dann Strafantrag stellen, weil Urheberrechtsverletzungen nach §106 relative Antragsdelikte sind.

@Roli beschreibt das ausführlich in dem ersten Beitrag

Damals im Jahre 2004

Musikindustrie ist auf der Jagd

Aber auch bei geringfügigeren Delikten werden die IP-Adressen von Verdächtigen gespeichert: So manipulierten im vergangenen Jahr Ermittler der Musikindustrie in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Köln einen Server, über den Musikdateien getauscht wurden. Jede einzelne Aktion der Nutzer wurde abgespeichert, über 14 Gigabyte Informationen wurden über mehrere Wochen mitgeschnitten. Ergebnis der Aktion: 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, gegen 3500 Internetnutzer wurde ermittelt. Mit dem geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dürfen noch mehr Daten auf längere Zeit gesichert werden.

Schlag gegen Tauschbörsen-Netzwerk in Deutschland (2004)

In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion wurden am Dienstag zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH. Es gelang den Ermittlern, insgesamt etwa 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey” zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese sogenannte Tauschbörse angeboten haben. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden.

Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde.

Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), die „Veranlasserin“ der strafrechtlichen Ermittlungen ist, äußerte sich zu der polizeilichen Aktion wie folgt:

Der Staatsanwaltschaft Köln ist der bislang größte Schlag gegen die Musikpiraterie in Deutschland gelungen: Gegen rund 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey“ wurden Strafverfahren eingeleitet. Sie müssen außerdem mit hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion hatte die Polizei am Morgen zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Dieser konzertierten Aktion vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH. Mit einer extra dafür entwickelten und weltweit einmaligen Software sicherten die Ermittler in zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien. So gelang es den Behörden insgesamt mehr als 3.500 Nutzer des Filesharing-systems „eDonkey“ zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese so genannte Tauschbörse angeboten hatten. Gegen alle Beschuldigten wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch hat für die betroffenen Musikfirmen bereits die erforderlichen Strafanträge gestellt. Alle Beschuldigten müssen nicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der betroffenen Musiklabel. Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, dankte ausdrücklich allen an der Aktion Beteiligten: "Die IFPI bedankt sich im Namen der Musikindustrie für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Strafverfol-gungsbehörden und gratuliert allen Beteiligten zu dem großen Ermittlungserfolg. Dieser unterstreicht einmal mehr, dass Urheberrechtsverletzungen ernst-zunehmende Delikte sind. Die wichtige Botschaft an alle Internetnutzer ist, dass niemand damit rechnen kann, unentdeckt zu bleiben, wenn er Straftaten im Internet begeht."Durch Filesharingsysteme wie eDonkey entstehen der Musikindustrie international jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Allein in Deutschland wurden im Jahre 2005 mehr als 400 Millionen Musikdateien aus illegalen Quellen heruntergeladen. Auf das eDonkey-Netzwerk greifen unter anderem die Softwareprogram-me „eDonkey2000“, „emule“, „shareaza“, „OverNet“ und „MLDonkey“ zu. „emule“ ist in Deutschland die am meisten genutzte Tauschbörsensoftware. Die einzelnen Teilnehmer laden nicht nur unautorisiert geschützte Inhalte von anderen Nutzern herunter, sondern bieten diese auch Dritten zum Download an.Die deutsche Musikindustrie geht seit dem Frühjahr 2004 konsequent gegen illegale Musikangebote in Internettauschbörsen vor. Die Kanzlei Rasch führt seit Frühjahr 2004 im Namen der Musikindustrie mehr als 4.000 Verfahren gegen Tauschbörsenteilnehmer. Über 1.000 dieser Verfahren sind bereits abgeschlossen. Die Schadensersatzsummen betrugen im Einzelfall bis zu 15.000 Euro, im Durchschnitt aller Verfahren rund 3.000 Euro.Doch nicht nur in Deutschland, sondern auch international erzielen die Ermittler mehr und mehr Erfolge gegen illegale Musicdownloads. So betont John Ken-nedy, Chairman und CEO der IFPI: "Ich bin froh, dass die deutschen Behörden die Bedeutung von Urheberrechtsverletzungen erkannt haben und konkrete Maßnahmen dagegen durchführen. Internetpiraterie hat die gesamte deutsche Musikszene schwer getroffen, was in den letzten fünf Jahren zu einem Um-satzverlust von etwa einem Drittel geführt hat. Die Opfer sind Investitionen in Musik und jeder, der von der Musikindustrie lebt."Kennedy erklärt weiter: „Niemand sollte von der Intensivierung unserer Kampagnen überrascht sein. Die Musikindustrie hat viele Aufklärungs- und Lehrkampagnen durchgeführt, die sich an Eltern, Schüler und Internetnutzer richteten. Die meisten Menschen wissen, dass das Tauschen von Musikdateien ohne Erlaubnis illegal ist - leider bedarf es erst Maßnahmen wie dieser, um eine tatsächliche Veränderung des Verhaltens zu erwirken. Heutzutage gibt es nur gute Gründe für Musikliebhaber, legal herunter zu laden. Den Verbrauchern steht eine riesengroße Auswahl an legalen Anbietern von Musik zum Download zur Verfügung. Es gibt absolut keine Entschuldigung für den Diebstahl von Musik.“

Quelle: PM der Staatsanwaltschaft Köln

https://www.it-recht-kanzlei.de/20060526_Schlag_gegen_Tauschb%C3%B6rsen-Netzwerk_in_Deutschland.html?print=1

Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittler-hatten-Zugriff-auf-eDonkey-Server-Update-126921.html

Und wieder sind wir in den immer und immer gleichen Spekulationen. Es würde doch schon so viel dazu geschrieben.

Mitschneiden von IP Adressen?
Es ist hinlänglich bekannt dass sich die in ein Forum eingeschlichen haben und dort an Infos kamen. Die haben innerhalb von Jahren Infos rausgezogen bis es gereicht hat Anzeige bei der STA zu erstatten. Dann kam der bust. Und alles was sie jetzt haben ist Bestandteil des Verfahrens… Nur was das ist und wie aussagekräftig das ist ist eben nicht bekannt…

Der Fall ist in keiner Weise miteinander zu vergleichen da wir bei SO nicht von filesharing reden,sondern von Filehosting

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Sorry, ich muss da nochmal nachfragen.
In ein Forum einschleichen?
Nur das ich das richtig verstehe, die Behörden überwachen ein Forum (da gibts ja ordentlich Möglichkeiten) zum Beispiel boerse oder so und dann? Schauen die wer auf den Link geklickt hat? Diese IP (ich nenne sie mal X) wird dann als möglicher Verdächtiger gehandhabt und die sagen den Providern: „bitte alle Daten der Person mit der IP Adresse X speichern und aufbewahren!“.

Da können sogar private Unternehmen mitschneiden… Das ist relativ einfach… 2003 war das aber der heiße scheiß…

Soweit ich weiß und soweit das kommuniziert wurde haben doch hauptsächlich die Rechteinhaber ermittelt … Die haben der sta dann ihre Ergebnisse hingehauen und das es sehr viele Hinweise auf Straftaten gibt… Und dann muss die STA ja…

Ich meinte mit Behörde jemanden wie die GVU, die machen das ja im Auftrag der Rechteinhaber.

Aber so oder so ähnlich wie ich das beschrieben habe läuft das dann ab?
Ich kann mir das irgendwie so schwer vorstellen, wie die Daten, während die SO server aktiv waren, mitgeschnitten worden. SO war ja jetzt keine zusammengewürfelte Seite mit n bisschen Programmiersprache.

Aber wenn die die IPs durch Überwachung der Foren bekommen haben ist das ja was anderes

Die GVU ist KEINE Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte!

Ich glaube nicht daß da irgendwelche ips vorab mitgeschnitten wurden. Wenn die ips haben, dann weil Share online gelogen haben…

Das bloße Klicken auf einen Link reicht nicht…

Die Rechteinhaber bzw die GVU dürfen doch weder IPS mitschneiden, noch Auskünfte an die Provider erfragen oder irre ich mich?

Ermittelt die GUV nicht eher „Undercover“ also sich das Vertrauen von Top Uploadern oder Betreibern erschleicht um so an Infos zu gelangen?

Lest doch mal bitte mit!
Die GVU hat über 2,5 Jahre vor dem Bust Strafantrag gestellt! Ab dem Zeitpunkt muß die Justiz (Staatsanwaltschaft Polizeibehörden) tätig werden. Ein Zeitraum zwischen 2,5 und 3 Jahren sollte wohl ausreichen zur Beweissammlung!!

Was meint ihr denn alle mit mitschneiden… Wie kommt ihr denn auf sowas?!

Bei torent und dergleichen geht das freilich sehr einfach und da machen das eben auch Kanzleien… Aber weil es bei filehostern eben nicht so einfach geht , waren bis jetzt die downloader doch quasi immun…

Wenn du natürlich den Server sicherstellst ist das nicht mehr gültig und kommt eben drauf an…

Also ich habe jetzt mal kurz nachgelesen. Laut Internet gibt es extra Firmen die sich darauf spezialisiert haben solche Foren/Tauschbörsen zu überwachen. Die bekommen dann deine IP raus und geben sie an die Abmahnanwälte und die können dann mit ihren Auskunftsanprüchen zum Provider. Der muss die Daten dann bei hinreichendem Verdacht rausgeben und dann haben die Anwälte deine Daten. Aber das bezieht sich halt immer nur auf Tauschbörsen, also solche Torrent Geschichten.

Ja… So lange brauchten sie eben offenbar nachweislich Beweise heranzuschaffen, die eine Beschlagnahme und Abschaltung rechtfertigten…
Hätten die vorher genug gehabt, hätten sie gleich zugeschlagen…

Deshalb war ich auch total verwirrt.

Aber die Server sind ja dann down und mit Sicherheit verschlüsselt.