Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

Andere Konstellation heißt dann aber auch parallel anderes Bild, wenn ich das nun richtig deute?! Was aber rein rechtlich völlig egal ist, da du das Bild als Website-Betreiber (Admin oder was auch immer) nicht auf der Homepage hättest veröffentlichen dürfen! Selbst wenn es das 100% gleiche Bild, wie auf dem Flyer gewesen wäre, hättest du dieses nicht auf der Homepage selber veröffentlichen dürfen!! Die Nutzung des Bildes wurde ja nur durch diese Werbeagentur lizensiert.
Als Tipp:
Wenn man nun die Agentur dazu freundlich fragen und bringen kann, ob diese die Verantwortung für das hochgeladenen Bild übernehmen, da sie es ja theoretisch dürften, würde Herr Kneschke mit seinem Handeln ins Leere laufen! :wink:

@Babette_Heinrich Nimm eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für IT- und Medienrecht in Anspruch. Lass Dich vertreten. Wenn die gütliche Einigung 450 EUR bedeuten soll, wie hoch wäre die denn dann bitte, wenn man sich nicht gütlich einigt? Sonst melde Dich gerne per PM bei mir.

Die 450.- sind sein Höchstsatz für ein Bild. Damit käme er aber vor Gericht bzgl. einer Lizenzanalogie auf keinen Fall durch. Nur, wenn es eine Urhebrechtsverletzung war, und da wird wohl in allen Fällen hier so sein, dann schaltet er bei Ablehnung einer gütlichen Eigung (Zahlung der 450.-) seien RA ein. Da wird es auf jeden Fall teurer. Die SUmme vom RA kann amn dan zwar drücerj, aber mit eigenm RA lanmdet am besten Fall, so meine Erfahrung, bei der gleichen Summe. Der schreibt einem dann aber immerhin die dann notwedige Unterlassungerklärung. Auf jden Fall sollte man, wenn das Bild im netz war, schauen, ob das bei Google noch im Cache ist, wenn ja, dann dort Löschung beantragen. Unter Strich macht der Herr immer sein Geld. Ob das Verein , Ehrenamtliche oder so sind ist ihm egal. Er beklagt die Verbreitung dieser Cliparts, profitiert aber massiv davon.

Bin ebenso in Kneschkes Falle getappt. Unmöglich mit was Leute ihr Geld verdienen. 450€ für ein Foto kauf ja niemand auf dem freien Markt, also lässt man es sich nachlizenzieren und tut den ganzen Tag nichts anders als Suchmaschinen über die Webseiten dieser Welt laufen zu lassen. Wàre froh, er liefe mir über den Weg, dieses…

Liebe Mitstreiter und ebenfalls betroffene dieses Abzockers, es gibt gute Neuigkeiten!!!

Ein betroffener der ebenfalls von Herrn Kneschke abgemahnt wurde, hat vor Gericht gegen Herrn Kneschke ein Urteil erzielt.

Dieser Mensch kann „Höchstens“ wenn überhaupt 100,-€ Schadensersatz verlangen, realistischer sind jedoch regelmäßig weniger als 100,-€, da Herr Kneschke seine Grafiken, Bilder und Renderings überwiegen bei Adobe Stock und Shutterstock unter anderem auch kostenlos anbietet.

Erst recht kann er keine Verdopplung des Schadensersatzes wegen fehlender Namensnennung verlangen, da er nicht der Urheber ist!!!

Das muss man sich mal vorstellen, dieser Typ erstellt seine Grafiken und Fotos nicht selber und ist auch folglich nicht der Urheber! (Da fragt man sich, wie er hier unter seiner „Urheberschaft“ Werke über Bildagenturen wie Adobe Stock vertreiben darf?)

Dies geht aus einem aktuellen Urteil hervor, daher empfehle ich jedem im Rahmen eines Klageverfahrens von Herrn Kneschke den Vertrag zur Rechteübertragung zu verlangen.

Dieser Vertrag ist vermutlich nicht rechtsgültig und kann wahrscheinlich auch gar nicht vorgelegt werden.

Ob Herrn Kneschke Grafiken und Bilder über Free-Sites selbst absichtlich streut um diese Kostenpflichtig abzumahnen bleibt offen.

Daher sollte, dass Geld welches bereits an Herrn Kneschke gezahlt wurden mit anwaltlicher Unterstützung zurückzufordern.

Mehr zu dem Urteil findet Ihr hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/robert-kneschke-vertreten-durch-ra-deubelli-verliert-klage-vor-dem-amtsgericht-muenchen-194057.html

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Ob Herrn Kneschke Grafiken und Bilder über Free-Sites selbst absichtlich streut um diese Kostenpflichtig abzumahnen bleibt offen.

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Danke für das Update, hab den Link mal anklickbar gemacht.
Auf dem von dir verlinkten Bericht schrieb der Anwalt.

Der tatsächliche Urheber wollte offenkundig anonym bleiben

Sehr interessant, dass jemand durch Kneschke Geld einklagen lassen kann und dabei anonym bleibt… hust
Spätestens vor Gericht müsste doch offen gelegt werden, wer dieser jemand ist, allein schon um das Urheberrecht zu beweisen.

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Im Falle von eingesetzten Künstlernamen aber irgendwie möglich! In seinem Blog „Alltag eines Fotoproduzenten“ sprach er 2013 schon von monatlichen Einnahmen von über 10.000€. Sein Ziel für 2014 waren damals 12.500€ / Monat. Um diese Zahlen mit einfacher Stock-Fotografie zu erreichen, muss man schon so einige Bilder im Monat an Bildagenturen verkaufen! Hinzu kommt, dass man ja auch Auslagen monatlich generiert z.B. für Modells, Ausrüstung etc. pp.
Also musste man vor über acht Jahren schon damals Umsätze von locker 15.000€ bis 18.000€ machen, um solche bereinigten Einnahmen zu erzielen!
Theoretisch wäre es auch möglich, dass der Fotograf seine Bilder nicht nur an die Agenturen verkauft, sondern parallel mit Wasserzeichen versehen, auf diversen „Free Stocksites“ hochlädt. Das er dortige Betreiber und auch Domains kennt, hat er sogar schon in seinen Büchern beschrieben.

Hier mal sein Buch in der 5. Auflage:
Stockfotografie: Geld verdienen mit eigenen Fotos (mitp Edition ProfiFoto)

https://alltageinesfotoproduzenten.de

https://robertkneschke.de

Dass die Grafikerin, „Anonym“ bleiben möchte liegt in Ihrem Interesse, oder nicht?

Sie möchte ja nicht mit den „dubiosen Machenschaften“ Ihres angeblichen Auftraggebers gezogen….

Mir liegen Informationen vor, dass es sich dabei wahrscheinlich um diese Adobe Stock Anbieterin handeln soll:

https://stock.adobe.com/de/forum/images/cute-cartoon-lion-isolated-on-white-background/251843874

Die Künstlerin heißt dort „GabiWolf“:
https://stock.adobe.com/de/contributor/203667269/gabiwolf

Die Grafiken sind sehr ähnlich und sie agiert auch in einer „Geheimen“ Facebook-Gruppe einer Frau Esser, die ein regelrechter Fanboy von Herrn Kneschke ist als Meinungsmoderatorin.

Ob das so ist, bleibt offen, jedoch muss vor Gericht der Urheber offengelegt werden, warum der Anwalt dies nicht einforderte ist mir ein Rätsel.

Wer möchte aber auch schon, öffentlich eingestehen, dass er für einen Menschen wie Herr Kneschke Arbeitet der in der Coronakrise „Grundschulen“ mit richterlichen Mahnbescheiden einschüchtert, um seine zu Unrecht geforderten vollkommen überzogenen „Beträge“ einzufordern.

Zumal dieser Mensch anscheinend selber Kinder hat…… Ist ihm die Menschlichkeit wohl abhandengekommen.

Ehrlich gesagt macht Herr Knesche auf mich einen verwirrten Eindruck, vielleicht sollte hier auch mal Strafanzeige von Betroffenen gestellt werden wegen Betrugs. Er gibt sich schließlich als Urheber in seinen Abmahnungen, E-mails und auf den Stockportalen aus, obwohl er dies Nachweislich nicht ist. Das ist doch mehr als dubios oder nicht?

Warum hier auch Bildagenturen wie „Adobe Stock“ solch einen Menschen noch Werke verkaufen lassen, obwohl dieser nachweislich nicht der Urheber dieser Werke ist, ist für mich ebenfalls unverständlich.

Da kommt man sich als Kunde auch betrogen vor…. Ich kaufe angeblich ein „Bild“ oder eine „Grafik“ von Herr Kneschke und dabei ist es gar nicht von Herrn Kneschke

Nach weiteren Informationen, kauft Herr Kneschke seine Bilder bei http://imageproduction.eu/ ein und verkauft diese bei den Bildagenturen unter seinem Namen.

Die Models erkennt man hier eindeutig wieder.

Teilweise werden die Bilder-Sets dort für 1200,-€ bis 2500,-€ angeboten.

Meist sind diese Bilder-Sets in einer schlechten Qualität und die angeblichen „Model Releases“, die mitgeliefert werden, sind mit lustigen Fantasienamen unterschrieben.

Eins wurde z.B. mit „Libuse Novaka“ als Fotografin unterschrieben. Eine tschechische Athletin von 1924…

Da fragt man sich wie die gute „Dame „als Fotografin die rechte an Herrn Kneschke übertragen kann.

Wobei hier auch wieder spannende Frage ist wie „Auftraggeber (Imageproduction.eu)“ bei denen die Fotos eingekauft werden wiederum die rechte des Fotografen oder Fotografin an Herrn Kneschke übertragen kann?

Alles sehr dubios und komisch…. zumal die Fotos in Tschechin zu Hungerlöhnen produziert werden, mit Model-Honoraren, die ebenfalls mickrig sind.

Da freut man sich doch, wenn man als Herr Kneschke die Moralkeule schwingen kann, oder nicht?

imageproduction.eu
imageproduction.cz
photoproduction.eu

Imageproduction International Ltd. / s.r.o

Ein Versprechen des Unternehmens ist:

EXKLUSIVITÄT UND URHEBERRECHT
Wir verkaufen nur Kollektionen, die exklusiv für Sie sind. Wir bieten einen kompletten Buyout an, daher müssen Sie uns keine Provision zahlen oder Urheberrechte anrechnen lassen. Alle Fotos sind Model- und Property-Release, ohne territoriale oder zeitliche Beschränkung.
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Da steht aber auch:
„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Woher hast die diese Info?
Wo kann man denn diese Model Releases einsehen?

Stimmt…aber bald! :wink:

Es bedeutet besonders zB bei einer Zivilrechtsentscheidung, dass aus dieser noch nicht vollstreckt werden kann, da es eben noch nicht rechtskräftig (rechtlich gültig) ist.Sobald Rechtskraft eingetreten ist kann aus dem Urteil vollstreckt werden.

Bei Zivilentscheidungen kann das zB. der Fall sein, wenn man noch Berufung einlegen kann.

Wird nicht innerhalb der Frist Berufung eingelegt wird das Urteil zB. „rechtskrätiftig“ und man kann daraus vollstrecken:

§ 517 Berufungsfrist
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

imageproduction.eu
imageproduction.cz
photoproduction.eu

Imageproduction International Ltd. / s.r.o

Bei den genannten drei Domains…wenn du dort alle bilder eines Paketes sehen möchtest, wirst du zu Flickr weitergeleitet! :wink:

Ja, aber da wird mir in den EXIF-Daten ein anderer Fotografenname genannt, Pavel Horak, z.B.:
(https://www.flickr.com/photos/imageproduction/16203887969/in/album-72157648196275914/)

Ist sie das hier?
https://www.instagram.com/gabisgrafiken/
Dann kannst du sie ja mal fragen, was sie davon hält…

Das ist ja genau dieser Punkt, den auch der RA Westermann angesprochen hatte:

Da die Grafik zudem auch nicht von Robert Kneschke selbst angefertigt wurde, sondern er nur vom tatsächlichen Urheber zur Durchsetzung der Bildrechte bevollmächtigt wurde

Der genannte Fotograf arbeitet für → Imageproduction International Ltd. / s.r.o
Und Kneschke tritt als Bevollmächtigter dieser Firma auf vor Gericht, um die Durchsetzung zu erwirken! So hab ich das zumindest erstmal verstanden…?! :wink:

Habe durchgecrollt und nur das Wort „nackt“ berücksichtigt.
Also entweder machen wir die Kinder oder Robert Kneschke nachkig, mir egal.

Letzteres wäre mir deutlich lieber, ehrlich gesagt… :wink:

Ist das ein Pädo-Kommentar oder was?

der user hat rumgetrollt, nicht nur in diesem thread und wurde dementsprechend entfernt.

OK…dann jetzt wieder:

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