Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

Ja, super, Du wirst ja nicht gefickt, sondern ich. Prost Mahlzeit!

Die einschlägige Rechtsprechung dürfte immer noch die von dem Heise-Foren-Prozess damals sein…

Verpflichtende Moderation war glaube ich auch erst ab ner bestimmten Größe. Warum hängt dieses Urteil nicht bei dir zu Hause neben dem „wie verhalten bei Durchsuchungen“-Merkblatt? :joy:

Das mag ja so richtig sein! Allerdings gebe ich mal zu bedenken, dass jede Art einer Abmahnung für den Abgemahnten, erst einmal folgendes bedeutet:

  • persönliche Unsicherheit
  • Rennerei und Arbeitsaufwand
  • eventuelle finanzielle Unkosten
  • Verurteilungen, auch wenn sie nicht berechtigt sind
  • Einschränkungen des pers. Online-Verhaltens
  • etc. pp.

Keine Sorge, ich benehme mich. Das fand man zu meiner Zeit noch selbstverständlich, auch bevor es Knebel-TOS, Abahnzirkus und NetzDG gab.

So einfach aus Respekt vor dem Gastgeber.

An dieser Stelle dann auch ein Danke an euch, also an @Ghandy, @VIP, @Sunny, @Antonia und an alle der Belegschaft, die mir nicht jetzt spontan einfallen. Danke für eure unabhängige Berichterstattung, danke für freien Gedankenaustausch, danke für ein Stück „wildes Web“. So wie hier habe ich mir vor 20 Jahren das Netz im Ganzen erträumt.

Insgeheim erhoffe ich mir vom Blowback auf den Ganzen Zensur- Gamification- und Kommerz-Shit ja sowas wie ein Web 1.0 Revival - besser spät als nie :wink: Bin wohl in manchen Dingen ein Träumer…

Die alte Zeit wird nicht zurück kommen, leider. Aber wir können nichts weiter tun als an unseren Idealen fest zu halten.

wahr, und wir entscheiden uns bereits dafür, es auch so zu machen

Hallo!

ich habe ebenfalls mit dieresm Herrn Bekanntschaft gemacht. Ich betreibe ein Portal mit regioanlen Freizeittipps und Events.
Dort habe ich ein Plakat eines Sportvereins für einen Kindergeburtstag in einem Dorf veröffentlicht.
Auf diesem Plakat war zu ca. 1/5 auch dieses Kinder-Clipart. Da habe ich dann Post vom Herrn Deubelli bekommen. Circa 1200 Euro sollten es sein, 450.- plus Anwaltskosten.
Das Clipart war nach Rückfrage angeblich von eiener kostenlosen Clipart-Datenbank.
Die Veranstaltunga hat meines Wissens im Frühjahr 2020 garnicht stattgefunden, die Seite hatte zudem null externe Aufrufe.

Der Preis von 450.- ist ja der Höchstpreis seiner Lizinzen.
Zur Ermittlung Dafür gibt es die sog. Lizezanalogie. Danach muss der Urheber sinngemäss nachweisen, das die geforderte Summe auch üblich ist.
Das kann er natürlich nicht. Da kein Mensch für so ein Clipart 450 Euro bezahlt, insbesondere, wenn man es für einen Bruchteil von ihm auf einer Stock Seite erwerben kann.
Als Beleg wurde eine Rechnung für eine Abwandlung des Motivs vorgelegt. Diese stammte allerdings ebenfalls aus einer Urheberrechtsverletzung, wie ich rausfinden konnte.
Und zwar ging es da um die Verwendung für eine Website einer Kinderkrippe.
Als Nachweis ist das natürlich vollkommen untauglich.

Das Angebot belief sich dann auf 900 Euro. Mit meinen Ra-Kosten habe ich also nichts gewonnen.

Das Bild habe ich auch noch auf einer Website einer Schule in BW gefunden, da habe ich angerufen und mitgeteilt sie sollten es shcnell löschen.

Meiner Ansicht nach ist das eine ganz miese Masche des Herrn Kneschke unterstützt von dem Herrn Deubelli, durch die er sicherlich ein ordentliches Zubrot einnimmt.

Er beklagt u.a. heuchlerisch, dass es schlimm wäre, wenn es offensichtlich illegale Downloadseiten wie clipart-library.com gibt.
Dabei verschweigt er aber , dass er einer der Hauptprofiteure solcher Seiten ist, indem er mutmasslich unbedarften Anwendern Abmahnungen gleich über seine teuerste Lizenz schickt.
Gnädig ist er, wenn er nicht gleich den Herrn Deubelli vorschickt.

Verwerflich insbesondere, da es sich i.d.R. zum. bei diesen Kinder-Cliparts. um Schulen, Krippen oder Vereine handelt, bei denen keinerlei kommerzielle Absicht dahinter steckt.
Zu meinem Welt- und Menschenbild passt das nicht.

Doch, jeder der sich mit einem Fachanwalt wehrt, hat schon etwas gewonnen. Wenn zu viele einfach nur zahlen, geht dasmit Herren K. immer schön weiter so…

– no comment –

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Hallo zusammen,
haben auch Post bekommen… zuerst per Mail von Kneschke selber, nun auch von seinem Buddy dem Anwalt. Beträge gleich wie bereits genannt.
Wir betreiben einen Gasthof und haben das „Lachende Kinder in der Natur“ Bild auf einer unserer Speisenkarten auf unserer Homepage veröffentlicht (als PDF)
Einer unserer Mitarbeiter hatte es hochgeladen, da wir nicht viel Ahnung von so Sachen haben und er sehr versiert ist… oder besser gesagt „war“
Leider ist er im Frühjahr verstorben und kann uns nicht mehr sagen, wo er das Bild runter geladen hat… :frowning:
Herr Kneschke war dies egal und verwies auf das Impressum, welches uns eindeutig als Betreiber der Homepage betittelt.
Da ich fest davon ausgehe, dass unser Mitarbeiter mit „freeware“ gearbeitet hat - weil er uns für die Gefälligkeit mit der Speisenkarte ja auch nichts in Rechnung gestellt hatte- habe ich mich nun durch das Internet gequält und über den Fall unzählige Seiten durchblättert… (haben ja grad Zeit - Coronapause und so)
Also: Es gibt viele Seiten, die einen seriösen Eindruck machen und das Bild anbieten
und es kann gut auch möglich sein, dass das Bild auch auf Adobe Stock runter geladen wurde im Zuge des „kostenlosen Probemonats“ bei dem man 10 Bilder gratis laden kann.
Leider konnte mir die Mitarbeiterin auf Adobe Sock keine Auskunft geben, da sie die ID des Bildes vom Download braucht.
Der Nachlassverwalter unseres Mitarbeiters hat zwar 2 seiner Rechner da stehen, aber die sind Passwortgeschützt.
Unterlassunserklärung haben wir auch noch nicht unterschrieben und bis 18.1.2021 haben wir Zeit uns zur Sache zu äußern.
Ich bin sehr dankbar über dieses Forum, da es mir zeigt, dass ich nicht alleine bin mit dieser Problematik…
Ich habe heute auch mit einer Kinderärztin telefoniert, die das Bild auf der Homepage nutzt und habe gefragt, ob sie es Lizensiert hat… sie hatte es offiziell gekauft für den regulären AdobeStock Preis (momentan € 63,99)
Hinsichtlich dieses Kaufpreises bin ich natürlich nicht bereit die übertriebenen Forderungen zu überweisen.
Bei den Recherchen hat mir der Hinweis eines Freundes geholfen, dass man bei Google auch Bilder suchen kann, die man hochladen kann.
Hoffe auf eine Einigung und schreibe, wie es dann ausgegangen ist.

Grüßle

Habe den Thread hier komplett durchgelesen und sehe das als ganz klare Betrüger Masche und dagegen sollte doch etwas unternommen werden können. Ich würde euch empfehlen eine Rechtschutzversicherung zu machen und definitiv dagegen vorzugehen, da jetzt, schon laut dem Thread mehrere dasselbe Vergnügen mit diesem Herr Möchtegernfotografen haben.

Da ich leider keine Juristin bin kann ich euch zum Sachverhalt wenig sagen. Aber, was mir hier aufgefallen ist , dass die Websites die ihr betreibt meist Schulseiten sind oder ? Wenn ihr doch ein Kunstwerk oder Kinderzeichnung braucht, wieso wendet ihr euch nicht zunächst an die Kunstlehrer? Viele Schüler sind talentiert und würden sich sogar freuen, wenn ihr Kunstwerk von der Schule geehrt werden würde in dem es hochgeladen wird (natürlich mit Namen des/der Schüler/in). Oder es wäre eine Möglichkeit einen Wettbewerb zu veranstalten um ein passendes Bild für Website Thema XY, sowie vielleicht die Möglichkeit einer AG zu Gründen, wo die Schüler außerhalb der Schulzeit oder in den Freistunden freiwillig Bilder schießen oder zeichnen für die Websites? Oder man nimmt das Handy in die Hand und fotografiert selbst. Der Benefit entsteht so auf allen Seiten: die Schule bzw. derjenige der für die Website verantwortlich ist wird mit solchen Maschen nicht über den Tisch gezogen und die Schüler können auf der Seite für ihre Arbeit wertgeschätzt werden (auf dem Zeugnis sollte es im Rahmen einer Teilnahme an einer AG zusätzlich erwähnt werden). Ich weiß , dass mein Rat vielleicht zu spät für einige hier kommt, aber für diejenigen, die vielleicht noch für genau solchen Content überlegen, solche Seiten zu nutzen würde ich diesen Vorschlag den ich hier mache zumindest in Erwägung ziehen.

Rechtsschutzversicherungen schließen solche Fälle gerne aus der Haftung aus. Unbedingt vorher ausführlich informieren, ob Urheberrechtsverletzungen mit drin sind!??

Für die Rückwärtssuche im Netz für Bilder empfehle ich TinEye, sofern noch nicht bekannt…

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Das Problem dabei ist, dass kein Versicherungsunternehmen, welches Urheberrecht / Medienrecht mit integriert hat, einen Versicherungsfall vertritt, der schon vor dem Abschluß der Versicherung ein laufender Fall war!! Die Versicherung ist erst für zukünftige Fälle einsetzbar!!

Als Tipp am Rande:
Private Rechtsschutzversicherungen, die Urheberrecht / Internetrecht beinhalten, sind in der Regel sehr kostspielig !
Aber:
Wer beim ADAC zum Beispiel eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung unterhält, kann mit der Hinzunahme einer Privat-Rechtsschutzversicherung (plus ca. 85€ / Jahr) als Modul auch das Urheberrecht abdecken! :wink:

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Die meisten Versicherungen nehmen erst Fälle an, die drei Monate NACH Abschluss der Versicherung auftreten. Wer jetzt eine Abmahnung bekommt, kann den Enhalt nicht einfach anderweitig datieren, um sich vertreten zu lassen. :wink:

Aber nicht alle…manchmal bieten Versicherungen auch beide Versicherungsmodelle parallel an, mit unterschiedlichen Namen und natürlich mit dann auch höheren Preisen!
Es gibt auch Unternehmen, die Rechtsschutz ohne eine „Wartezeit“ anbieten, als alleiniges Produkt. Da kann man aber gewiss von ausgehen, dass die Kosten für den Schutz, um einiges höher sind…oder sonstige Dinge im „Kleingedruckten“ stehen, die einem nicht unbedingt zusagen werden. :wink:
Eins haben aber alle Angebote gemeinsam: Für einen schon eingetretenen Fall kommt keines der Unternehmen auf !

Der Mitgründer der Tarnkappe wollte unbedingt mal eine Rechtschutzversichrung für uns haben. Über 650 EUR hat der Mist gekostet. Und als der erste Schadensfall eintrat, hieß es direkt:

Haben wir nix mit zu tun. Haben wir ausgeklammert im Vertrag. Meinen Kompanion habe ich zum Teufel gejagt, die Versicherung direkt gekündigt zum nächst möglichen Termin. So viel zu den großen Versprechungen für selbstständige Journalisten, denn dafür war diese Versicherung da.

Da bin ich viel glücklicher mit der DEVK. Dessen Mitarbeiter hat direkt in der Zentral angerufen und erfahren, dass weder sie noch jemand anderes das für eine Firma abdeckt. Also Urheberrechtsansprüche wegen Fotos, Klagen wegen Rufschädigung aufgrund unserer Berichterstattung etc. Das war wenigstens ehrlich! Aber so verdient man natürlich kein Geld.

Ich denke, dass wird für Firmen einfach nicht angeboten, da die Risiken einfach nicht kalkulierbar sind für den Versicherer!?
Aber geht das denn nicht, wenn man als freier Journalist, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Freiberufler abschließt mit dem entsprechenden Zusatz für Urheberrecht? Hatte da was bei der Roland-Versicherung gefunden, was eindeutig für Freiberufler ist und Internetrecht mit beinhaltet, für 16 Euronen / Monat.

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Leider konnte mir die Mitarbeiterin auf Adobe Sock keine Auskunft geben, da sie die ID des Bildes vom Download braucht.

Die Bild-ID bei Adobe Stock findest Du oben in der URL des jeweiligen Bildes. Die ist also öffentlich zugänglich.

In deinem Screenshot ist der Urheber-Rechtsschutz auf 500 Euro begrenzt, das würde hier also nur einen Teil abdecken.

Danke für den Hinweis! :+1:
Das hat sich bei Roland sowieso erledigt, glaube ich! Da gibts noch ganz andere Fallstricke in den eigentlichen Bedingungen! :rofl: