BGH: Abmahnkosten wegen P2P-Vergehen gegen den Anschlussinhaber sind vom Täter zu tragen

Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH: Abmahnkosten gegen den Anschlussinhaber muss Täter bezahlen

Kommentar von rolf:
Die Überschrift ist irreführend und letztendlich auch falsch:

Überschrift:
„Abmahnkosten wegen P2P-Vergehen gegen den Anschlussinhaber sind vom Täter zu tragen“

Urteil:
„„zählen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis verursachten Rechtsverfolgungskosten, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich waren. Dazu gehören auch die Kosten der Abmahnung gegenüber dem Anschlussinhaber.“

Also zahlt immer (wie bisher auch) pimär der Anschlussinhaber!

Kommentar von Ano:
Kann jemand dieses Kauderwelsch in normale Sprache umwandeln? Ich verstehe nur Bahnhof.

In dem Fall hätte sogar die klagende Kanzlei ihren Titel falsch gewählt. Da steht nämlich: "
BGH: Kosten der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber sind in Filesharingfällen vom Täter zu ersetzen" siehe: https://rka-law.de/filesharing/bgh-kosten-der-abmahnung-gegen-den-anschlussinhaber-sind-in-filesharingfaellen-vom-taeter-zu-ersetzen/

Kommentar von Capiche:
ist doch genau richtig. Anschlussinhaber abgemahnt. Der zeigt auf Täter. Täter muss Kosten der Abmahnung zahlen, die an Anschlussinhaber ging

Kommentar von KLARTEXT:
Wenn man den „Juristen Text“ lies, kommt das Gehirn
schwer ins Grübeln. Klar und Verständliche Aussagen sind
irgendwie anderes.

Kernaussage ist, das der „Anschlussinhaber“ letztendlich
alles zahlen muss…, und bitteschön mit einem „lächeln im
Gesicht“, hier bitteschön auch gefälligst alle aufsummierten Summen zu zahlen hat. (Die Geldmaschine muss arbeiten).
Wir „Richter“ haben wenig Ahnung von der Materie, aber die
Abmahnanwälte werden schon wissen was zu tun ist).

Sage immer schon an Bekannten etc., gibt bitte nicht eueren WLAN Schlüssel frei, falls etwas auf euren Anschluss passiert, seit ihr „haftbar“. Gnade seitens der Rechtssprechung gibt es
nicht! Wie wir gesehen haben, hilft es dann nicht zu sagen:

  1. Ich war im Urlaub, nun Oma war allein zu Haus
  2. Ich hatten einen „Auslandsaufenthalt“.
  3. Ich weiß wer der Täter ist, benenne ihn aber nicht!
  4. Ich bin möglicherweise gehackt worden (von wem?)
  5. Es komme mehrere Täter in Betracht, ich weiß nicht wer!
  6. Fehler bei der IP-Ermittlung (Kann doch vorkommen, oder?)
  7. Die „frommen“ haben mich auf den Kieker (Tipp)
  8. Hab die Kinder aufgeklärt (aber offenbar nicht richtig)
  9. Wir haben einen WG Wohngemeinanschluss (gefährlich!)
  10. Meine Aussagen sind Widersprüchlich (nun ja)
  11. Mein Name is „Hase“ und ich weiß von nichts!
  12. Ich hab gar keinen „Internetanschluss“ - ja das müsste gehen!

Also scheint es derzeit so zu sein, möglicherweise die erste
Kostennote abzuwarten, hier möglicherweise Kontakt mit
den Rechtsanwälten zu suchen, um die Summe zu drücken,
und in den sauren „Apfel“ zu beißen. Alles andere läuft auf
teurere, bzw. sehr teure Gerichtsverfahren hinaus!

Leider ist es so, das derzeit nahezu alle Urteile von den
Gerichten zugunsten der Abmahnanwälte durchgeboxt werden. Wäre mal schön, wenn jemand mal was gegenteiliges
behaupten bzw. schreiben würde.

*Das ist meine ehrliche persönliche Meinung!

Kommentar von :
Mittlerweile langweilen mich diese Abmahn-Geschichten.

Könnt ihr nicht mal wieder Interessantere News bringen, die auch euren kritischen Kern stützen, wie zum Beispiel folgende Geschichte:

https://mobilsicher.de/aktuelles/wenn-fitness-tracker-apps-zu-viel-verraten
https://www.bellingcat.com/resources/articles/2018/07/08/strava-polar-revealing-homes-soldiers-spies/
https://www.bleepingcomputer.com/news/technology/polar-app-disables-feature-that-allowed-journalists-to-identify-intelligence-personnel/

Kommentar von :
Die p2p Abmahnungen gehen doch zurück.
Einfach weil sich herumgesprochen hat das das teuer werden kann.
Mal schauen womit die einschlägigen Kanzleien weiter zu Geld kommen wollen.