Zustand verfassungswidrig: Börsenverein sieht zu neuem UrhWissG Handlungsbedarf

Kommentare zu folgendem Beitrag: UrhWissG in Kraft getreten: Börsenverein sieht Handlungsbedarf

Kommentar von am 28.02.2018 15:42:
Wenn nur appelliert wird und nicht die Klagekeule geschwungen wird, ist es vermutlich nicht verfassungswidrig.

Kommentar von Realist am 28.02.2018 16:13:
Das deutsche Urheberrecht braucht eine noch viel drastischere Reformierung, ich halte das Fair-Use Prinzip aus den USA für vorbildlich und entgegen den Aussagen der Contentindustrie nagen die Urheber dadurch auch nicht am Hungertuch, im Gegenteil!

BTW: Das generische Maskulinum heißt Studenten, Lehrer, Teilnehmer, Rechteinhaber… dieser Augenkrebs, werte Antonia, grenzt an Körperverletzung und Hatespeech!

Kommentar von Antonia am 28.02.2018 17:25:
Danke für den Hinweis, ich habe das entsprechend abgeändert. Ist umgangssprachlich so natürlich besser! Es soll sich in meinen Artikeln keiner verletzen.

Kommentar von Realist am 28.02.2018 21:16:
Es handelt sich bei dem generischen Maskulinum keinesfalls um Umgangssprache, sondern um Standardsprache. Neologismen wie „Studierende“ sind ideologisch, politisch motivierte Verschandelungen unserer wunderschönen, deutschen Sprache. Die Editierung des Artikels ist zwar löblich, allerdings ist die Intention die falsche.

https://de.wikipedia.org/wiki/Generisches_Maskulinum

Kommentar von am 02.03.2018 12:05:
Yupp, die sind sauer das ihr schönes Modell einfach mal an der Realität gescheitert ist.
Keiner hatte Lust seine Zeit mit deren Meldeformular zu verplempern.
Die Unis haben einfach mal nicht mitgemacht und diese Verweigerung war letztendlich ausschlaggebend für den Gesetzgeber.
Teilweise wurde schon fast offen an den Unis auf LibGen verwiesen.

Kommentar von :
der Börsenverein unterstüzte auch die Verfassungsbeschwerde vom C.H. Beck Verlag gegen das Urteil 2016 über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften, sie wurde im April abgewiesen. Die VG-Wort löste daraufhin 179 Mio € an Rückstellungen zum Ausschütten an Urheber auf. Das Doppelte wurde von 2004-2013 an VerlegerInnen ausgeschüttet (334.606.419 €).
Neue Geldkuh soll, nach dem Willen kreativer dt. Verleger, Verbände und G. Oettinger, „Artikel 12 Ausgleichsansprüche“ einer EU-Richtlinie zum einheitlichen digitalen Binnenmarkt werden.
Die Verabschiedung zieht sich noch, Urheberverbände aus 20 EU-Ländern fordern in einer Petition die Streichung von Artikel 12. Erstmal ist somit Zahltag für Urheber.

„Ein Nullsummenspiel besonderer Art“ von Martin Vogel
https://www.perlentaucher.de/essay/martin-vogel-vg-wort-verleger-und-urheberverbaende-planen-erneut-einen-griff-in-die-taschen-der-urheber.html