Werbeverbot für Online-Poker bleibt bestehen

Kommentare zu folgendem Beitrag: Werbeverbot für Anbieter von Online-Poker bleibt bestehen

Najaa…man muß dazu aber bemerken, dass der Poker-Anbieter (bzw. seine Anwälte) sich selber ins unmittelbare AUS geschossen haben!
Denn beim Lesen des Urteils geht eindeutig hervor, dass zum Zeitpunkt der Klageeinreichung kein Rechtsschutzbedürfnis beim Kläger bestand, da er zeitgleich aussagte, nicht mehr der Eigentümer der verhandelten Internetauftritte zu sein.
Nun gut, sollte jedem klar sein, dass man in DE nicht ohne Besitz / Eigentum eines beklagten Objektes eine eigenständige Klage und / oder Gegenklage anstreben kann :rofl:
Wäre ja fast so, als wenn ich zu finanziellem Gunsten meiner eig. Person, bei Gericht eine Klage über das Auto meines fernen Nachbarn einreiche…häää - verwirrende Logik des Klägers, like Mr. Green the Melonman…
Apropo Mr. Green und Konsorten…da ich ja teilweise im TV zwischen 3 und 84 mal am Tag mit Mr. Green, riszk casino (Name ist wohl Programm ^^ ) etc. penetriert werde, gilt das allg. Verbot der Glücksspielwerbung wohl immer noch nur im Netz ???

Die Vermarkter haben die berechtigte Hoffnung, dass es noch immer genug Dumme gibt, die noch nicht davon gehört haben, dass das Schalten von Werbung für Online-Wetten und Online-Poker grundsätzlich im Internet verboten ist.

Internet? in Deutschland?

Das mit der TV Werbung ist Recht spannend. Die Casinos dürfen nur für ihre .de Seiten Werbung machen. Auf der .de Seite geht’s dann auch nicht um einzahlen, geld gewinnen oder Jackpots sondern nur um Spiele spielen.

Die Casinos haben auch alle eine Schleswig Holstein Lizenz. Heißt dort dürfen sie offiziell werben. Für TV gibt es eine Sonderregelung, da man die Werbung technisch nicht nach Bundesland Aussteuern kann. Deswegen wird sie einfach überall ausgestrahlt ;)!

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Wie nervig, die nächste Anfrage:

Hallo,

unsere Online Marketing Agentur in Leeds (England) arbeitet im Augenblick mit einer der größten Glücksspiel- und Sportwetten-Websites zusammen und würden gerne einen Gastartikel auf Ihrer Website publizieren. Mit dem ist ein Artikel gemeint, den wir auf Ihrer Website veröffentlichen. Das Thema können wir gern mit Ihnen besprechen, da uns wichtig ist, dass der Artikel inhaltlich zu Ihrer Website passt und somit Ihren Lesern einen Mehrwert bietet.

Haben Sie Interesse?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Kristina L*nz

Auf meinen Hinweis, dass das in .de illegal ist, kam natürlich keine Antwort mehr … :wink:

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