Wegen zu geringem Porto aufgeflogen: Urteil für Bonner Drogen-Dealer

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Der vierte Angeklagte im Bunde, der 24-jährige Kapitän der Bande, muss wegen millionenschwerem Rauschgifthandel für sechs Jahre und acht Monate hinter Gitter. Allerdings wurde er haftverschont. Es ist ihm erlaubt, Weihnachten zu Hause zu verbringen. Die Strafe darf er im offenen Vollzug absitzen

Das glaub ich aber nicht… Seit wann dürfen Verurteilte mit so einer hohen Haftstrafe sofort in den offenen Vollzug?

Hafstrafen unter einem Jahr darf man direkt im offenen Vollzug antreten und absitzen. Alles was über ein Jahr ist, wird im normalen Vollzug angetreten. Dann wird erst im geschlossenen Vollzug geprüft ob die Voraussetzungen für den offenen Vollzug gegeben sind.

Mag sein, dass der Verurteilte einen Rest der Strafe im OV absitzt, aber erst nachdem er eine gewisse Zeit im geschlossenen war. Aber das legt nicht der Richter fest, sondern ausschließlich die Anstalt.

Habe ich auch noch nie gehört, dass man mit ner Haftstrafe von 80 Monaten…

  • Haftverschonung von einer unbekannten Anzahl an Tagen bekommt !
  • Und dann irgendwann ab dem Tag 1 in den Offenen !

Die Konsequenz wäre ja dann, dass der Verurteilte nochmal 4 Wochen Hafturlaub bekommt, wenn er am Tage X seine Haft nicht freiwillig antritt !?!
:rofl: :rofl:

Soweit ich weiß, werden in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr keine Haftbefehle, zwecks Absitzen einer Haftstrafe vollstreckt. Wessen Entlassungstermin in diesem Zeitraum fällt, kann ja auch schon vor Weihnachten nach Hause gehen. Also denke ich, dass der Richter von einer „Saalverhaftung“ absieht. Was ja bedeudet, dass ihm der Brief zum Strafantritt geschickt wird. Ich glaube, dass man nach rechtskräftiger Veruteilung sowieso 4 Wochen Zeit hat, bis der Brief kommt, damit man seine privaten Dinge noch erledigen kann.

Ein Bekannter hat sogar seinen Termin zum Strafantritt auf 6 Monate hinausgeschoben, zwecks gebuchter Urlaub, Kind wird erwartet etc. Die Staatsanwaltschaft kann ja bis zu 6 Monate genehmigen, wenn man driftige Gründe angibt, warum man nicht zu diesem Zeitpunkt die Strafe antreten kann.

Deshalb denk ich, dass es in dem Blog grundsätzlich verkehrt dargestellt ist. Weil er nach Urteilsspruch sowieso erst nach einer gewissen Zeit seine Haftstrafe antreten muss. Es sei denn er war in U-Haft und wurde erstmal wieder entlassen. Was aber in dem Text nicht erkennbar ist.

Wobei ich mal davon ausgeh, dass bei diesen gravierenden Vorwürfen er in U-Haft saß. Hier ist ja das Risiko einer Verdunklungsgefahr ziemlich hoch. Wobei man das ja dann schon dazu schreiben sollte, damit aus dem Blog keine Ungereimtheiten hervorgehen.