Was sich für KinoX-Nutzer nach dem EuGH-Urteil ändert

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Kommentar von TeeB:
Ich glaube nicht, das hier die 150 Euro der ausschlaggebende Punkt für ein Stillhalten der Abmahner ist. Ich denke, diese werden nun mit aller Macht versuchen, ein paar Prozesse anzustreben, um für Ihre Klienten ein Zeichen zu setzen und abzuschrecken. Der Konsum von illegalen Sky Streams bei den bekannten Anbietern wird mit 150 Euro wahrscheinlich nicht abgegolten sein.

Um ein paar Kandidaten für den Anfang zu finden, benötigen die keinen Zugang zu den Servern. Es gibt ja genügend Communities, bei den offen Support Treads zu solchen Anbietern bestehen. User die dort schreiben und Kunden bei diesen Anbietern sind, geben dann in anderen Themen Ihre Klarnamen an. Man muss einfach mal aufmerksam lesen.

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Kommentar von Kunstsoldat:
Aber den Usern muss dann auch der Konsum der Streams nachgewiesen werden wie Lars schon schrieb. Das Abo bzw Kunde sein ist wohl legal.

Kommentar von UnitedFriend:
"Weder die Abmahnkanzleien noch Polizei oder GVU haben die Möglichkeit, an die IP-Adressen der Besucher von Tata.to, KinoX & Co. zu gelangen. "

Sehr lustig, dass ihr hier gerade Tata.to nennt. Ich denke wenn die bei irgendeiner Streamseite leicht an die IP-Adressen der Nutzer kommen, dann gerade bei Tata, da nur auf Google gehosted wird.
Heißt, dass es theoretisch sogar sehr einfach wäre an die IP-Adressen der User zu kommen.
Google wird sich wohl kaum quer stellen, wenn ihr Dienst auf diese Weise missbraucht wird und eine Anfrage der Staatsanwaltschaft eingeht,

Kommentar von Rudi R.:
Der Konsum ergäbe sich konkludent aus dem eingegangenen Abonnement. Den Streitwert pro Werk halte ich aber für überzogen in Zeiten von legalen Streaming-Diensten.

Kommentar von Rudi R.:
Zur Nachweis-Diskussion:

Betreiber von illegalen Diensten würden sich auch nicht davor zurückschrecken, nach Geschäftsaufgabe die gesammelten Daten an Abmahnanwälte zu verkaufen.

Einen Präzedenzfall gab es doch schon?!

Offiziell stammen die Daten halt aus einem öffentlich zugänglichen Leak.

Und jetzt wird’s für Leechers etwas spooky:

§101 UrhG:
(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß

  1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte,
  2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,

Und wer nun meint, er würde nicht „gewerbsmäßig“ handeln, DER LESE BITTE Abs. 1 nach:

„Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.“

In der Praxis hieße dies:

Neuer Kinofilm ==> besondere Schwere der Tat

Premium-Mitgliedschaft ==> viele Rechtsverletzungen

Noch Fragen?

Zu „VPN“ ist wieder zusagen:

VPN-Dienst = Single Point of Trust = Single Point of Failure

Erschwert natürlich die Ermittlungen etwas. Aber wenn man die Verbindungsdaten will, bekäme man sie auch.

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Kommentar von Kunstsoldat:
"„Betreiber von illegalen Diensten würden sich auch nicht davor zurückschrecken, nach Geschäftsaufgabe die gesammelten Daten an Abmahnanwälte zu verkaufen.“

In dem Fall könnten die Ermittler ja anhand der IP den Konsum ja nachweisen.

Ich bezog mich mit meiner Aussage auf TeeB’s Statement, dass man ja einfach in irgendwelchen Community-Foren schauen kann, wer sich bei solch einem Anbieter als Kunde preisgibt und Ihn aufgrund dieser Sachlage zurückverfolgen und zu verurteilen ohne je den Anbieter hochgenommen bzw an deren gesammelten Daten gekommen zu sein.

Ich denke - wohlgemerkt mit meinem Laienverständnis - das dies nicht möglich ist.

Kommentar von TeeB:
Ich meinte auch nicht, dass das bloße auffinden in einer Community reicht. Wenn Du aber den Namen eines Konsumenten hast, ist es ja schonmal einfacher die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten (wie auch immer die aussehen mögen).

Kommentar von Kunstsoldat:
Achso. Okay sorry hab dich da falsch verstanden.

Kommentar von TeeB:
War auch nicht eindeutig ausgedrückt :wink:

Kommentar von Illegale Streaming-Szene - Juni 2018:
[…] Wie dem auch sei. Die Nutzung dieser Liste geschieht auf eigene Gefahr, weil laut dem Filmspeler-Urteil des EuGH der Besuch derartiger Webseiten illegal ist. Der Einsatz eines VPN wäre also mehr als ratsam, […]

Kommentar von Filmpalast.to nach mehrtägiger Pause zurück - Tarnkappe.info:
[…] mehrere Mitteilungen, dass es schon vor dem Wochenende teils erhebliche Probleme gab, das offensichtlich rechtswidrige Kinoportal Filmpalast.to zu erreichen. Wir haben ja schon einmal vor fast zwei Jahren über […]

Kommentar von Vavoo ist zu schön, um wahr zu sein: Rechtsanwalt Martin Steiger im Gespräch - Tarnkappe.info:
[…] Im April des Vorjahres hat sich mit dem Filmspeler-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einiges für die EU-Bürger geändert. Hat dieses Urteil denn auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz? Wenn ja, […]