Vorratsdatenspeicherung tritt am 18.12. in Kraft: wenig Protest

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Kommentar von Kleo:
Was kann man aber dagegen machen?

Kommentar von Der Kaiser:
Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Sowohl die FDP als auch Digitalcourage e.V. streben eine Klage an. :wink:

Kommentar von hoeä:
Mich würde mal genau interessieren, welche Daten dort bezüglich Internetverkehr gespeichert werden. Wird beim Provider lediglich im festgeleten Zeitraum gespeichert, wer wann welche IP Adresse hatte? Oder wird dort auch gespeichert, wer wann welche Webseite angesurft hat? Ist letzteres überhaupt jemals für Strafverfolgungsbehören einsehbar und nachvollziehbar?

Kommentar von Eberhard:
Dann kann ich also jetzt endlich die Deutsche Telekom dazu verpflichten, mir die Verbindungsdaten meiner Flatrate-Gespräche auf der Rechnung auszudrucken. Bisher konnten sie sich immer damit rausreden, „aus Datenschutzgründen“ würden diese nicht gespeichert. Aber heute zieht diese dumme Ausrede nicht mehr.

Kommentar von The UnKnown User:
würde mich auch interessieren

Kommentar von Anonym_2015:
„Internetzugangsanbieter sind somit verpflichtet, Verbindungsdaten – spätestens ab dem 1. Juli 2017 – zehn Wochen lang vorzuhalten, wenn sie das nicht bereits tun. Standortdaten müssen vier Wochen auf Vorrat gespeichert werden. Zugleich tritt ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch zur „Datenhehlerei“ in Kraft, der als Anti-Whistleblowing-Paragraph einzuordnen ist.“
Quelle:
https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-tritt-heute-in-kraft/

„Bis die Datenspeicherung aber wirksam wird, dürften noch anderthalb Jahre vergehen. Denn zunächst hat das BSI ein Jahr lang Zeit, die Anforderungen an die Firmen zu konkretisieren. Dann müssen die Firmen innerhalb von sechs Monaten ein Konzept erstellen, vom BSI genehmigen lassen und umsetzen.“
Quelle:
https://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-bundestag-beschliesst-goldstandard-des-datenschutzes-1510-116938-2.html

„Nun allerdings stellt sich heraus: Die Behauptung, es gehe „nicht um die Inhalte der Telekommunikation“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist nicht ganz zutreffend. Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert, sondern auch die Inhalte.

Anders als etwa bei dem populären Internet-Dienst Whatsapp werden bei der SMS die Inhalte sozusagen in denselben Container gepackt wie die Signalisierungsdaten, die für den Weg durchs Netz erforderlich sind.

die Trennung der Daten sei bis heute technisch unmöglich, wie Telefónica der SZ bestätigte. Und zwar branchenweit.“
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-sms-inhalte-werden-gespeichert-1.2693495

Kommentar von Anonym_2015:
„Bundesjustizminister Heiko M*** behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm.

Interne Dokumente aus dem Justizressort lassen daran aber Zweifel laut werden, wie der Spiegel berichtet. Demnach könnte es sein, dass der heftig umstrittene Gesetzentwurf nicht im Einklang vor allem mit dem einschlägigen EuGH-Urteil steht.“

Konkret erteilten die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest „mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte“. "
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-im-Justizministerium-an-der-geplanten-Vorratsdatenspeicherung-2775407.html

Kommentar von Chris:
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