Vorratsdatenspeicherung: Ampelkoalition lässt nicht davon ab

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Pro Vorratsdaten­speicherung Contra Vorratsdaten­speicherung
Sie soll für eine verbesserte Terrorabwehr sorgen. Vorratsdatenspeicherung kann angesichts der Tragödien in Frankreich und England Terror nicht gänzlich verhindern.
Sie erleichtert die Aufklärung von Verbrechen, führt so Täter ihrer gerechten Strafe zu und verhindert weitere Verbrechen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel bei der Verbrechensaufklärung. Auch herkömmliche Ermittlungsmethoden können greifen.
Ermöglicht die Aufdeckung von kriminellen Vereinigungen. Die verdachtsunabhängige Speicherung stellt alle Menschen unter einen Generalverdacht.
Das Internet kann durch Vorratsdaten­speicherung nicht mehr als rechtsfreier Raum gelten. Mit geringem Aufwand lassen sich IP-Adressen und andere Spuren im Netz auch weiterhin auf ein Minimum reduzieren.
Es werden keine Kommunikations­inhalte gespeichert. Es werden zumindest Inhalte von SMS/MMS gesammelt.
Der Zugriff auf die Vorratsdaten wird nur unter strengen Auflagen zugelassen. Eine hundertprozentige Sicherheit vor dem Missbrauch gespeicherter Daten gibt es nicht.
Die Vorratsdaten­speicherung ist nach Bundesverfassungs­gericht grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen sind durch die Höchstspeicherfrist maßgeblich eingeschränkt.
Die gespeicherten Daten zu Anwälten und anderen Vertrauens­berufen sind vor Zugriff geschützt. Das Berufsgeheimnis von Anwälten, Notaren, Ärzten & Co. wird aufgeweicht, da trotz fehlender Zugriffsrechte dennoch sämtliche Daten gesammelt werden.
Die Provider müssen höchste Sicherheitsauflagen erfüllen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Es fehlt an unabhängiger Kontrolle, welche Daten am Ende tatsächlich gespeichert, abgefragt und wie und wann genutzt werden.
Mehr Überwachung führt zu mehr Sicherheit. Mehr Überwachung führt zu weniger Freiheit. Und absolute Sicherheit gibt es nicht.