Vodafone "Ireland" will 3 Strikes System einführen

Hey, kurze Meldung

die VODAFONE, wohlgemerkt „Irland“
will das 3 Strike System einführen. Soll heissen bei Urheberrrechtsverletzungen
wirste Verwarnt, das maximal 3 x, dann hast alle „Joker“ weg…,
und bist möglicherweise am „Arsch“.

Wenn die das in Irland umsetzen wollen, dann steht es bestimmt schon auf einen
„Geheimplan“ unserer VODAFONE To-Do Liste…!

Quelle:
https://torrentfreak.com/vodafone-will-implement-three-strikes-for-pirates-190410/

Die schrauben mir alle (Regierung / Provider) an unseren „Rechten“ rum…
Was meint ihr, glaub da ist was großes am Gange.
Seit ihr „bereit“ zur Gegenwehr?
Ich schon…

https://www.youtube.com/embed/nXX42IBIOVc?controls=0" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

Siehe dazu Video Nr. 1 :rofl:

https://tarnkappe.info/forum/t/die-sendung-mit-der-kuh-namensaehnlichkeiten-eher-gewollt/1435

Hatten wir in DE schonmal und wurde vor 39 Jahren ersatzlos abgeschafft!

Eine dem Three-strikes law ähnliche Regelung wurde in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus geschaffen. Durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher, welches zum 1. Januar 1934 in Kraft trat, wurde u. a. der § 20a ins Reichsstrafgesetzbuch eingefügt:

§ 20a StGB in der Fassung vom 1. Januar 1934 
(1) Hat jemand, der schon zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, durch eine neue vorsätzliche Tat eine Freiheitsstrafe verwirkt und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so ist, soweit die neue Tat nicht mit schwererer Strafe bedroht ist, auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren und, wenn die neue Tat auch ohne diese Strafschärfung ein Verbrechen wäre, auf Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren zu erkennen. Die Strafschärfung setzt voraus, daß die beiden früheren Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens ergangen sind und in jeder von ihnen auf Todesstrafe, Zuchthaus oder Gefängnis von mindestens sechs Monaten erkannt worden ist.

(2) Hat jemand mindestens drei vorsätzliche Taten begangen und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so kann das Gericht bei jeder abzuurteilenden Einzeltat die Strafe ebenso verschärfen, auch wenn die übrigen im Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

(3) Eine frühere Verurteilung kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem Eintritt ihrer Rechtskraft und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Eine frühere Tat, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, kommt nicht in Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der der Täter eine Freiheitsstrafe verbüßt oder auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.

(4) Eine ausländische Verurteilung steht einer inländischen gleich, wenn die geahndete Tat auch nach deutschem Recht ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen wäre.

Die Vorschrift blieb auch nach Kriegsende in Kraft und wurde erst durch die Große Strafrechtsreform von 1969 mit Wirkung ab 1. April 1970 abgeschafft.[5] In Österreich war der § 20a StGB vom 13. März 1938 (sogenannter Anschluss) bis zum 1. Mai 1945 in Kraft.

Im Urheberrecht aber schon öfters eingestzt:

Die Formulierung „three strikes“ wird auch in Bezug auf Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet verwendet, vor allem auch in Bezug auf solche, welche beim Filesharing stattfinden. Der Grundgedanke ist hier der gleiche: Nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), folgt beim dritten Mal eine drastische Strafe; in diesem Fall der Entzug des Internetzugangs für eine bestimmte Zeit. Auch Familien und Wohngemeinschaftsangehörige wären davon betroffen. Zudem wäre auch Internettelefonie nicht mehr möglich.

Erstmals verwendet wurde der Begriff in diesem Zusammenhang bei den Diskussionen um das französische Hadopi-Gesetz.[6] Das oberste Gericht in Frankreich hat die Three-Strikes-Sperren zuerst als verfassungswidrig eingestuft. Das im Mai 2009 verabschiedete Gesetz (Art. 5 et 11 de la loi Création et Internet) verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, befanden die Richter in Paris. Das Gericht meinte, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet. Später hat das oberste Gericht Frankreichs die zweite Auflage des Gesetzes 2009 dann aber doch zugelassen.

Inzwischen wurde der Begriff in der Berichterstattung aufgegriffen und wird auch in Bezug auf andere Gesetze ähnlichen Inhalts angewendet. Umgesetzt ist das „three strikes“-Prinzip mittlerweile in Neuseeland (Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Act 2011), Südkorea (Korean Copyright Act 2009), Frankreich (Hadopi-Gesetz), Taiwan und dem Vereinigten Königreich (Digital Economy Act 2010). Der in Deutschland offiziell verwendete Begriff ist allerdings nicht „three strikes“, sondern „abgestufte Erwiderung“.

:arrows_counterclockwise: Kennst du das, wenn einem dauernd schwindelig wird, weil man das Gefühl hat, dass sich die Welt um einen sehr schnell dreht?!? :wink:

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JA, du bist heute ja verdammt schnell mit „Copy & Paste“. Dachte ich wäre gut…:rofl:
(Muss gleich los, man liest sich)

PS. Tolle Erklärung zu 3 Strikes. Danke

Adios Muchacho…übrigens ich kann auch innovativ

P.S. Ich übe gerade den Copy/Paste Geschwindigkeitsrekord durch, um bei Einsatz der Upload-Filter der Schnellere zu sein ! :joy:

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