Verlags-Klagen gegen Uploaded: finaler Schuss oder Eigentor?

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Kommentar von RedDog am 13.04.2016 18:27:
BlaBlaBla ! Mehr kann man dazu nix sagen

Edit/ Man Man ^^ Ist echt krass wie Leute daraus nicht lernen und noch ein Gehalt bekommen, wovon ich nur träumen könnte. Aber immer weiter so Ihr Honks lol ! Der Shit wird dann auf einen anderen Hoster verteilt :wink:

In dem Sinne …

Kommentar von Manuel Bonik am 13.04.2016 19:45:
Wäre natürlich schön, wenn man jemals das Aktenzeichen erführe!

Kommentar von Anonym_2016 am 13.04.2016 20:07:
„Der von der Cyando AG beauftragte Wiener IT-Dienstleister (I*****)“

" „Abuse Task Force Tool“ (ATF-Tool) entwickelt. 647

647 Uploaded beauftragt hierbei die Ix0l!t New Media Development GmbH"
Quelle (PDF):

Kommentar von hahaha am 13.04.2016 20:20:
Ihr schreibt es doch selbst, dass es sinnlos ist was die Verlage dort machen. Die suchen doch nur nach dem Leistungsschutzrecht neue Möglichkeiten sich völlig lächerlich zu machen. haha

UL zieht um auf eine Insel, wo DE urteile nicht gelten oder ein Konkurent einer solchen Insel übernimmt einfach.

Bleibt nur die frage, ob ihr hier auch von den verlagen bezahlt werdet? oder wie kommt ihr zu der aussage UL müsse selbst polizei im internet spielen und foren überwachen? nur weil es die verlage und ihr so wollt? ja ne, ist klar… träumt weiter!

Kommentar von manuel am 13.04.2016 21:37:
Hat sich ja angekündigt das da was im Busch ist… Von Monat zu Monat wurde immer sporadischer ausgezahlt.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 14.04.2016 07:40:
Das kann aber auch ganz andere Ursachen haben.

Kommentar von fpussy am 14.04.2016 08:27:
Das Gericht sagt es in seinem Urteil. Nicht die Verlage.
Die Verlagen haben geklagt und vor Gericht Recht bekommen.
Muss ja sehr schwer zu verstehen sein.

Und von den Verlagen bezaht… Nun ja, da scheint jemand die Vorgeschichte in Sachen Tarnkappe nicht zu kennen. Ansonsten wäre sofort klar, dass das Unfug ist.

Kommentar von dude am 14.04.2016 13:09:
Was redest du für einen Quatsch? In den Letzten Wochen, Monaten, Jahren hat sich nichts verändert was die Auszahlung betrifft. Laut ihren AGB können sie sich bis zu 30 Werktage Zeit lassen, was in etwa 1,5 Monaten enstpricht, und das reizen sie bei einzelnen Auszahlungsmethoden (SEPA/WM) teilweise auch aus. Das ist aber nichts neues, das ist schon seit vielen Jahren, wenn nicht gar schon immer, deren praxis. Amazon und BTC sind davon nicht betroffen, da erhält man die Auszahlung meist innerhalb von 1-2 Werktagen.

Kommentar von hihihi am 14.04.2016 14:40:
Und welche Gewichtung hat dieses Urteil eines deutschen Gerichts genau in der Schweiz? :smiley: Jetzt dürfen die Verleger sich gerne auf dieses Urteil berufen und rechtsgültig Schadenersatzforderungen bei allen in deutschland betriebenen Filehostern durchsetzen… oh wait, gibt es überhaupt deutsche betroffene Filehoster?

Kommentar von manuel am 14.04.2016 15:29:
Es gab eine Zeit da wurde Bitcoin 3-4x die Woche ausgezahlt und Amazon war immer verfügbar. Das hat sich leider in den letzten Monaten zum negativen geändert. Webmoney zahle ich nicht aus da dies seit Jahren schon immer 30 Tage dauert. Bank kann ich nichts zu sagen, da ich kein Gewerbe betreibe.

Kommentar von fpussy am 14.04.2016 17:42:
Kein Schweizer Unternehmen kann ich Deutschland verklagt werden!
Oh wait, wieso ist Rapidshare bis zum BGH gegangen, obwohl die Verfahren erst nach dem Umzug in die Schweiz angefangen haben?

Sofern ich zustellen kann, geht auch die Klage an Schweizer Unternehmen.
Und da die hier in Deutschland „empfangbar“ sind, greift deutsches Recht.
Der jetzige Fall wurde gegen ein Schweizer Unternehmen geführt.
Es würde auch mit anderen Ländern gehen, ist aber müheseliger wegen Übersetzungen usw.

Klar gibt es deutsche Filehoster, nur weil Du hihihihi sie nicht kennst, gibt es sie trotzdem.

Kommentar von dude am 14.04.2016 19:02:
Amazon war nicht immer Verfügbar, das kannst du gerne in den einschlägigen Threads auf zb BTO oder WJ nachlesen. Bitcoin wird täglich (nicht aber am WE) ausgezahlt, sofern B4C Voucher verfügbar sind.

In ihren AGB haben sie klar definiert innerhalb welcher Zeit ausgezahlt wird und daran haben sie sich immer gehalten. Also hör auf solches Halbwissen zu verbreiten.

Kommentar von hihihi am 15.04.2016 10:26:
Natürlich gibt es die, aber welche Rolle genau spielen sie in dieser Sache?

Kommentar von manuel am 15.04.2016 10:34:
Warum soll ich nachlesen was ich eh schon weiß?

Du hast natürlich Recht, Uploaded kann nichts dafür wenn 3 Wochen keine B4C Codes verfügbar sind.

Die Codes werden bei Bit4coin schließlich, wie jeder weiß, in einem Seniorenheim in Oklahoma in einer Beschäftigungsmaßnahme von pflegebedürftigen ältere Mitmenschen ausgewürfelt. Die Qualitätskontrolle durch den manuellen Abruf aller Codes zur Vermeidung von Duplikaten nimmt dabei die meiste Zeit in Anspruch.

Das Ganze ist einfach nur Gängelung. Bank kann man 10.000€ auszahlen und Bitcoin max 300€ alle paar Wochen.

Kommentar von dude am 15.04.2016 17:02:
Du weichst vom Thema ab. Deine ursprüngliche Aussage war, dass „Von Monat zu Monat wurde immer sporadischer ausgezahlt“ wurde. Das ist falsch und deshalb habe ich dem wiedersprochen. Es hat sich nichts verändert, es läuft alles so gut oder schlecht wie eh und je.

Da du nun auch noch anfängst dir selbst zu wiedersprechen (amazon Gutschein erst immer verfügbar und plötzlich musst du nichts mehr nachlesen, da du eh weißt dass sie in der Vergangenheit auch nicht immer verfügbar gewesen sind), ist das Thema für mich erledigt.

Kommentar von fpussy am 15.04.2016 21:52:
Liest und verstehst Du Deine eigenen Postings?

  1. Es hat Relevanz für jedes schweizer Unternehmen. Das kann und konnte in Deutschland verklagt werden. Siehst Du möglicherweise ja sogar an dem aktuellen Fall. Uploaded (Schweiz), Kläger in Deutschland, Prozess in Deutschland. So in etwa verstanden?
  2. Hoster, die in Deutschland sitzen, hat es in diesem Verfahren nicht betroffen, es war Uploaded. Aber zukünftig wird es für solche Hoster (auch wenn es nur noch sehr wenige sind) sehr schwer, die Zustellung dauert nämlich nicht 3 Monate wie in der Schweiz.

Kommentar von guteluft am 16.04.2016 11:12:
Tja, ihr musstet ja für den überteuerten Dienst von UL zahlen. Bitte. Ich habe SO 4 Jahre, für den gleichen Preis. Selbst Schuld. Ich klopfe mir nur den Staub von der Schulter…ok habe mir ein 15€ Guthaben bei UL mit meinem free Acc aufgebaut, aber yolo.

Kommentar von Name1 am 16.04.2016 19:33:
Sonstiges:

Die nicht inhaltsbezogenen Bilder in Berichten sind echt schwachsinn und sollten weggelassen werden. Weiß leider nicht wie ich diese Art von Bild in diesem Bezug nennen soll? Hat wohl irgendwas mit Interpretation zu tun.

In diesem Bericht zB das Bild mit der Axt und den Geldscheinen, die füllen doch nur die Seite auf - besser reiner Text und wenig Bild.
Hingegen Bilder, die direkt etwas mit dem Inhalt zu tun haben sind In Ordnung, auch ein „Eingangsbild“ ist in Ordnung.

Kommentar von Anonym_2016 am 16.04.2016 20:54:
„In gleich 3 Verfahren vor dem LG München hat Uploaded.net der Cyando AG Niederlagen einstecken müssen – irgendwas „lief“ da beim beauftragten „Dienstleister“ für „Anti-Piracy-Maßnahmen“, der IXOLIT New Media Development GmbH des René S*** wohl „verkehrt“; oder bis zu den jetzigen Urteilen eben ziemlich gut…“
Quelle:
https://fuchsich.de/2016/04/15/mehrere-schlappen-vor-gericht-fuer-uploaded-der-cyando-ag/