Usenetrevolution: Mitbetreiber bekam zwei Jahre Bewährung

Kommentare zu folgendem Beitrag: Usenetrevolution: Mitbetreiber bekam zwei Jahre auf Bewährung

Juten Tach
Das Urteil is ja jetzt schon 1 Jahr her. Ist denn bekannt ob Zivilrechtliche Schritte gegen den Mitbetreiber eingeleitet wurden?

Grüße

Fakt ist ja:

Weil das Gericht Usenetrevolution als reine Freizeitbeschäftigung eingestuft hat, konnte man den Angeklagten nicht wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen verurteilen.

Das heißt aber auch zivilrechtlich, dass man ihm persönlich ja erstmal irgendwelche Urheberrechtsverletzungen nachweisen muß!! Also irgendwelche Uploads von NZBs bzw. den eigentlichen Dateien!! Davon wurde aber im Urteil, meines Erachtens, nicht gesprochen…
Vielleicht dauert das Ganze auch nur so lange, weil die Amahnanwälte nicht wirklich was verwertbares in der Hand haben?!? :wink:

hallo

Wenn ich das richtig verstanden habe, stand im Artikel das der Staatsanwaltschaft, das alleinige Posten der NZb’s schon als Urheberrechtsverletzung gereicht hat.
Ausserdem wurde ja durch das Urteil bewiesen das er Urheberrechtsverletzungen begangen hat.
Somit hat er ja welche begangen und damit kann auch zivilrechtlich gegen ihn vorgegangen werden.
Naja all zu viel zeit kann sich der RechteInhaber nicht mehr zeit lassen. Nach einnigen Jährchen ist so eine Urheberrechtsverletzung verjährt. Und mal angenommen der post war von 2013 dann liegt diese ja schon 7 Jahre zurück.

Naja… schaeun wa mal… vielleicht gibt es ja noch Infos

Grüße