Urteil im "Wall Street Market" Prozess

Der Hauptverantwortliche für den vor einigen Jahren ausgehobenen Wall Street Market (Exit Scammed) wurde am Freitag, den 02.07.21 von einem deutschen Gericht zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt.

Der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main machte deutlich, wie Kriminalität heute ablaufen kann: Die drei Männer, die sich für den Drogenhandel im großen Stil verantworten mussten, sahen sich im Gerichtssaal zum ersten Mal von Angesicht zu Angesicht, alle anderen Absprachen und Handlungen fanden im Darknet statt, jenem sagenumwobenen Teil des Internets, der nur bedingt kontrolliert werden kann. Und die Drogen, die den Besitzer wechselten, darunter 75 kg Kokain, 11 kg Heroin und über 2,4 Tonnen Cannabisprodukte, kamen nie in die Nähe der drei Männer. Sie stellten lediglich die Plattform, eine Art Ebay oder Amazon für illegale Produkte, auf der die illegalen Geschäfte dann stattfanden. Als der Markt im April 2019 beschlagnahmt wurde, gab es über 63.000 Verkaufsangebote, über 1.150.000 Kundenkonten und über 6.200 registrierte Verkäufer.

Die Unachtsamkeit eines der drei Männer, der auch eine Kennung außerhalb des Darknets verwendete und damit den Ermittlern die Tür öffnete - auch das amerikanische FBI war involviert. Der Prozess gegen das Trio, zu dem nun auch ein 24-jähriger Mann aus Kleve gehört, läuft seit April vor dem Landgericht Frankfurt. Gestern wurden die Urteile gesprochen. Der Klever, der zur Zeit der Taten eine Lehre in einer Softwarefirma machte, muss für 5 Jahre und 3 Monate hinter Gitter. Als „Coder420“ hatte er die Plattform programmiert, auf der die Geschäfte stattfanden. Die Zahl 420 ist ein Straßencode für den Konsum von Cannabis.

Der Klever wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, die Strafen für seine beiden Komplizen waren ein bzw. zwei Jahre höher. Klaus-Martin F. (31) und Jonathan K. (33) waren für die organisatorische Abwicklung des Wall Street Market-Geschäfts verantwortlich. In den knapp drei Jahren ab 2016, in denen die Plattform betrieben wurde, flossen umgerechnet rund 36 Millionen Euro an Kryptowährungen (Bitcoin, Monero) über den „Wall Street Market“, die von den Angeklagten als Treuhänder in sogenannten „Wallets“ verwaltet wurden. Als es Jonathan K. zu heiß wurde und er ausstieg, planten die beiden anderen offenbar, die Kundengelder auf Umwegen einzusammeln („Exit Scam“). Sie überwiesen 8,6 Millionen Euro von Kundenkonten auf ihre eigenen.

Einer der Angeklagten, der Familienvater F., legte vor Gericht ein reumütiges Geständnis ab. Bereits im Alter von 15 Jahren habe er sich in einschlägigen Foren herumgetrieben, und dann, inspiriert von dem Drang, es besser zu machen, den Wall Street Market ins Leben gerufen. „Als die Nutzerzahlen stiegen, merkten wir, dass der Stress uns ruinierte.“ Die Schattenseiten des Geschäfts wurden ignoriert. Dabei sagte er: „Ich würde das nie wieder machen, das ist es nicht wert, in keiner Weise, nicht für mein Leben, nicht für das Geld. Es tut mir leid.“

Allein die Verlesung der Anklage in der Verhandlung hatte dreieinhalb Stunden gedauert. Die Frage, die das Gericht mit Ja beantwortete, war, ob die Angeklagten tatsächlich wegen Drogenhandels verurteilt werden können. Wie sich im Prozess herausstellte, waren sie nur als Vermittler zwischen Verkäufern und Käufern tätig, erhielten aber eine Provision zwischen zwei und sechs Prozent des Kaufpreises.

Doch der Gesetzgeber hat das Schlupfloch inzwischen erkannt. Im Februar legte die Bundesregierung einen Entwurf zur Strafbarkeit des Betriebs von kriminellen Handelsplattformen im Internet und der Bereitstellung entsprechender Serverinfrastrukturen vor. Demnach droht Personen, die eine solche Plattform gewerbsmäßig oder bandenmäßig betreiben, eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wenn der Betreiber weiß, dass dort Straftaten ermöglicht oder gefördert werden, liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren.

Auf der einen Seite haben wir Ross Ulbricht, der eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung verbüßt, Alexandre Cazes hat sich im Gefängnis aufgrund eines unfairen Prozesses durch die US-Regierung umgebracht und auf der anderen Seite kommt ein Exit-Scammer mit nur 5 Jahren Gefängnisstrafe davon. Die Welt ist unfair…

Da braucht man nicht in die weite Welt zu blicken, da reicht es völlig aus, wenn man in Good Old Germany bleibt. Hier fährt er Steuersünder ein und den Kinderschänder zahlt Geldstrafen.
Wenn man böse denkt, könnte man glatt meinen, hier würde es nur immer um´s Geld gehen, wobei der Rest niemanden nicht wirklich interessiert.

Interessant wäre allerdings die Frage, ob man nun meint, der eine würde mit „lebenslänglich“ zu lange einsitzen oder der andere wäre mit „etwas über 5 Jahren“ einfach zu gut weggekommen.

Auch, wie lange man sie verknackt hätte, wenn sie die Kohle nicht größtenteils freiwillig rausgerückt hätten, wird man leider nicht erfahren. Jedenfalls gibt´s bei guter Führung bald Freigang.

Vielleicht ein Grund dafür, warum sich hier so viele von denen so gerne aufhalten.^^

Mich würde interessieren, ob die Dudes ihre Gelder in Kryptowährungen behalten haben. Ich schätze mal, dass denen nach wie vor ein Großteil davon zugänglich sein dürfte.

:thinking:

Also bei dem Zitat hier, finde ich die 5 Jahre too low!

„Als die Nutzerzahlen stiegen, merkten wir, dass der Stress uns ruinierte.“

Was aber natürlich den Ausschlag am Strafmaß gab, war halt das Jugendstrafrecht. OK, er war zwar schon 22 als der Markt busted wurde. Aber wenn du mit 22 so derbe einen am Helm hast und einen guten Sozialarbeiter, der dir ungesehen eine positive Sozialprognose ausstellt, dann sind 63 Monate dafür event. akzeptabel!?
Vielleicht kann er dann dort seine Ausbildung als Anwendungsentwickler fortsetzen oder neu beginnen? :wink:
Würde ja vom Zeitrahmen her passen >>> IHK-Prüfung am Entlassungstag (bei juter Führung) quasi! :joy:
Ross Ulbricht scheint zumindest ein paar coole Freunde gefunden zu haben, siehe…

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Ich finde es schon sehr väterlich, wie sein Kollege ihm da die Hand auf die Schulter legt…! :rofl: :rofl:

Vermutlich dürfte davon noch etwas im Clearlife übrig sein…Wer weiß schon, was die alles beiseite geschafft haben und welche Zahlen da dem Gericht vorliegen?

Das ist ein Handzeichen und bedeutet, daß sein Arsch ihm gehört :rofl: :rofl:

Danke…mein Lude! :rofl: :rofl:

P.S.
Das es nicht sein Vater war, hätte ich mir fast denken können!

Unter Schwestern :joy:

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