Urheberrechtsverletzung: Cracker-Gruppe 3DM unterliegt der Klage eines Spieleanbieters

Kommentare zu folgendem Beitrag: Release Group 3DM unterliegt der Klage eines Spieleanbieters

Kommentar von Giftmischer am 20.11.2017 12:04:
Geben chinesische Release-Gruppen ladungsfähige Adressen im Impressum an und sind ins Vereinsregister eingetragen oder wie muss ich mir das vorstellen? Wie kann denn eine Gruppe verklagt werden? Der Artikel wirft mehr Fragen auf als beantwortet werden. Haben die einen Anwalt damit beauftragt, das Recht überteuerte Software zu cracken, vor Gericht zu verteidigen?

Kommentar von am 27.11.2017 18:26:
Danke! Das beschäftigt mich auch. So wie ich es aber sehe, ist das alles nur symbolisch. Leider hat Antonia hier wieder nebenher gebügelt oder sonstwas getan, bei einfachem Überfliegen fallen mir hier unzählige Fehler im Artikel auf.