Tutanota: Mailprovider muss lt. BGH-Entscheid Kunden-E-Mails offenlegen

Kommentare zu folgendem Beitrag: Tutanota: Mailprovider muss lt. BGH-Entscheid Kunden-E-Mails offenlegen

Ich finde es super wenn die Behörden Kriminelle jagen bzw. verhaften wollen. Aber dann bitte nicht auf Biegen und Brechen den Datenschutz missbrauchen, denn das würde dann ein Freikarte für alle Observation sein. Am Ende würde dann jeder ausspioniert werden.

Ist halt eben wirklich so. Genau das gleiche bei Njalla.
Noch sind wir nicht in dem Stadium wie China angekommen, aber wir nähern uns schon…
Datenschutz etc. sind vielen auch so schon egal, vor allem bei manchen Hostern. Aber auch bei den Menschen hat es sich verändert. Ich besuche das Internet, wenn ich nicht gezielt auf vertraute Seiten wie diese gehe, immer einen VPN oder wenn möglich TOR. Die meisten anderen aber eben nicht.
Aber du hast recht, Kriminelle jagen ist schön und gut, aber Menschenrechte, Privatsphäre und Datenschutz (bei Hostern, Domain-registraren, etc.) sollte so etwas jedoch vorgehen, sofern die Hoster und so auch sagen, dass sie einem „Sicherheit und Anonymität“ gewähren.
Aber naja, hoffentlich ändern sich bald nicht nur die Vorgehensweisen der Behörden sondern auch mal die Menschen.

Dieser Laden ist und bleibt unbenutzbar für alles Security-Afinen… zeigt ein ums andere mal, dass so ein Projekt in Deutschland einfach nicht erfolgreich zu betreiben ist…

Bundesgerichtshof: Sicherer E-Mail-Dienst Tutanota muss Überwachung ermöglichen!

Die Tutao GmbH muss einem Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH Folge leisten und die Überwachung von zwei E-Mail-Adressen ermöglichen. Das geht aus einem Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2021 hervor, der heise online vorliegt (2 BJs 366/19-9 VS-NfD). Die Beschwerde der Tutao GmbH sei zulässig, aber unbegründet.

Die von Tutao beanstandete Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnung sei rechtmäßig, heißt es in dem Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Unternehmen Telekommunikationsdienste im Sinne des Paragrafen 3 Nr. 24 TKG erbringe, also solche, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.

Nach Paragraf 100a Abs. 1 Satz 1 StPO muss unter bestimmten Umständen Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, erläutert der Strafsenat weiter. Nach Absatz 4 desselben Paragrafs müsse jeder Telekommunikantionsdienstleister Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei Überwachung ermöglichen.

„Absurde Entscheidung:“

Versandte oder empfangene E-Mails seien Kommunikation im Sinne der Vorschrift, auch wenn die beim Provider zwischen- oder endgespeichert würden. Das gelte unabhängig davon, ob die Dienstleister zugleich den Internetzugang ermöglichen oder nur Over-the-top-Dienste bereitstellen. Die telekommunikationsrechtliche Einordnung einzelner Dienste ist laut BGH zwar von Belang, „aber nicht ohne Weiteres ausschlaggebend“.

Die Hannoversche Tutao GmbH hält diese Entscheidung laut Stellungnahme, die heise online vorliegt, für absurd, da sich StPO und TKG klar widersprächen. Möglich wäre noch eine Verfassungsbeschwere, doch lägen die Hürden dort sehr hoch. Zudem stelle die vom Bundestag verabschiedete Neufassung des TKG E-Mail und Messenger-Dienste zukünftig sehr wahrscheinlich unter das TKG, daher sehe die Tutao GmbH von einer Beschwerde ab.

Diese BGH-Entscheidung des BGH betreffe ausschließlich unverschlüsselt eingehende und ausgehende E-Mails. „Daten die in Tutanota bereits verschlüsselt wurden oder E-Mails, die Ende-zu-Ende verschlüsselt versendet werden, können wir nicht entschlüsseln. Dies ist und bleibt technisch unmöglich“, erklärt Tutao.

Schwerpunkt auf Sicherheit:

Tutao richtet seinen Dienst Tutanota vor allem an Kunden, denen Datenschutz und -sicherheit besonders wichtig sind. Diese zahlen dafür ab 12 Euro jährlich. Die (ausschließlich) verschlüsselte Speicherung sämtlicher E-Mails und sonstiger Kundendaten – etwa in der integrierten Kalender- und Notizen-Funktionen oder im Cloud-Speicher – ist Standard, anders als bei den meisten anderen Anbietern. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist beim E-Mail-Austausch zwischen zwei Tutanota-Accounts automatisch aktiviert.

Auf seinen Servern eingehende unverschlüsselte Mails verschlüsselte der Provider bislang nachträglich – automatisiert und ohne vorherige Anfertigung einer Kopie des Klartexts. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Itzehoe erweiterte das Unternehmen seinen Dienst um eine Funktion, die Ermittlern unter Vorlage einer Gerichtsanordnung das (Mit-)Lesen von E-Mail-Kopien im Klartext ermöglicht.

Nach dem „Gmail-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2019 deaktivierte Tutao die Funktion wieder, da das Unternehmen seitdem nicht mehr verpflichtet werden könne, Telekommunikation zu überwachen. Das Landgericht Köln wiederum zwang Tutato im November vorigen Jahres dazu, die Funktion wieder zu aktivieren. Auf das „Gmail-Urteil“ bezog sich aktuell auch der BGH in dem Sinne, dass es nicht entscheidend darauf ankäme, ein elektronischer Kommunikationsidenst im Sinne der Richtlinie 2009/140/EG zu sein. (Quelle: Heise)

War wirklich nur eine frage der zeit…

R.I.P. Tuta

Why?? Es ist doch schon seit sechs Monaten bei denen wieder Fakt, mit der Überwachung! Siehe:

Das Landgericht Köln wiederum zwang Tutato im November vorigen Jahres dazu, die Funktion wieder zu aktivieren.

:wink:

„Kriminelle“ ist heutzutage ein Gummibegriff, den die Behörden, im Fall des Michael Müller, Berlin, auf politisch Unwillkommene ausdehnen. Er sandte illegal seine Gestapo zur Durchsuchung einer Frau auf den Hals.

Über Thunderbird u. E2EE Mail verschickt-korrekt anzunehmen, daß die Mails auch beim Provider verschlüsselt vorliegen, somit für Schnüffler unzugänglich? Nebenbei, Tut war/ist nicht mit Tb kompatibel. Pikanterweise ist Tut für die Behörden offensichtlich sehr interessant, wie einem Artikel hier bei Tk schon vor einer Weile zu entnehmen war.

Lt. „Posteo“, in einem ihrer Berichte, erschienen innert eines Jahres, 21 mal die Behörden, davon 19 mal mit illegalen Befehlen, z. T. mit Bedrohungen. Soviel zum „Rechtsstaat“!

@Socute

  • Ich würde dich bitten, dich zukünftig auf ein Posting zu beschränken, anstatt auf drei Stück untereinander! Das funktioniert nämlich auch, wenn du mehrere Personen ansprichst bzw. verschiedenste Aussagen veröffentlichst… :wink:
  • OK…aber was hat das nun mit meinem Post oben zu tun??

Hatte Tuta nur am Anfang mitbekommen und so… Da dachte ich mir schon dass es nur eine Frage der Zeit ist :wink: Habe das Thema Tuta in der letzten Zeit dann nur nicht mehr so auf dem Schirm gehabt.