Thüringen: Wird Videoüberwachung eine Einzelfallentscheidung bleiben?

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Kommentar von Kritiker 2:
Auf keinen Fall eine Generalüberwachung…nur in ganz konkreten Einzelfällen…Einzelfallprüfungen von zum Richteramt befähigten…ganz nach Recht und Gesetz…zum Schutze von Sicherheit, Leben und im Besonderen der Freiheit.

Das sind keine Überwachungskameras sondern Schutzkameras! Es geht doch um Menschenleben. Also bitte!