Testlauf: Für personalisierte Werbung setzt Deutsche Post Displays mit Gesichtserkennung ein

Kommentare zu folgendem Beitrag: Deutsche Post - für personalisierte Werbung Gesichtserkennung

Kommentar von Dietmar H. am 13.04.2017 00:42:
Die Erhebung biometriebasierter Daten ist eben nicht anonym, da diese eine Personenidentifikation ermöglicht. Speicherung und Analyse extrahierter Merkmale mag anonymisiert erfolgen, beruht aber auf reinem Vertrauen in die Implementation, das die Post aufgrund des sonstigen Engagements ihrer Konzernsparte Marketing bereits verspielt haben sollte.

Wäre es nicht schön, zu jeder Adresse, die man bereits kennt, irgendwann auch ein Gesicht in seiner Datenbank zu haben?

Der Begriff Metadaten wird in diesem Zusammenhang bewusst irreführend verwendet, um den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ihrer Kunden zu bagatellisieren, Herleitung von Alter und Geschlecht beruht auf der Auswertung von Inhaltsdaten, also den gemessenen geometrischen Charakteristika einer Person (Proportionen von Körper und Gesicht).

Metadaten werden an einer ganz anderen Stelle für die Post interessant: Im Briefverkehr.

Die autom. Erfassung von Empfangs- und Absenderadresse dient nicht nur der logistischen Abwicklung, ferner scheinen auch Auswertungen derartiger Gestalt naheliegend:

„Gute“ Wohngegend –> hohes Geo-Scoring

Briefverkehr mit Jobcenter oder Inkasso-Büros –> schlechtes Financial-Scoring

Post von Polizei, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft –> mieses Compliance-Scoring

Pakete von www.dildo*****.de –> hohes Single- oder Perversen-Scoring

Ich bin sicher, dass derartige Auswertungen bereits gefahren werden. Nur durch sog. Datenzukäufe wäre das Versprechen, über 2/3 aller Haushalte zielgerichtet nach Einkommen, Alter, Familienstatus, etc. bewerben zu können, nicht erklärbar.

Kommentar von Tobias Roland am 13.04.2017 13:35:
Was die Post hier unter den Deckmäntelchen von unsinnigem PR-Geschwurbel zu rechtfertigen versucht ist ein astreiner Verstoß gegen das nach Art. 8 der EU-Grundrechtscharta geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung:
Das Gesicht stellt sehr wohl und eindeutig ein unverwechselbares, individuelles und damit eindeutig zuzuordnendes Identifikationsmerkmal dar - insbesonders die Iris im Auge - und eine widerrechtliche Verarbeitung dieser Daten setzt die Speicherung zumindest im Arbeitsspeicher des Werbeterminals zwingend voraus.
Das was die Deutsche Post AG sich hier herausnimmt liegt nicht innerhalb irgendeiner juristischen Grauzone sondern ist einfach nur kriminell!