Tauschbörsenverfahren: Urlaubsabwesenheit ist kein Entlastungsgrund

Kommentare zu folgendem Beitrag: Tauschbörsenverfahren: Urlaubsabwesenheit kein Entlastungsgrund

Kommentar von Mauzi:
Gönne Oma Erna doch auch mal ein wenig Spaß. Sie schiebt ihren Rollator zur Seite, legt ihren Hüftgürtel ab. Holt das Hörgerät und die Brille heraus. Zieht sich Fifty Shades of Gray herunter. Und ab geht die Luzie…
Die Omas von heute zu Tage, haben es faustdick hinter den Ohren :slight_smile:

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Ich frage mich sowieso, auf welcher Grundlage Waldorff Frommer überhaupt Teile des Internets überwachen darf?

Meiner Meinung nach sollten das nur Strafverfolgungsbehörden ( Verfassungsschutz und Polizei, BND, etc.) und nur mit richterlichen Beschluss dürfen. Das ist sonst ein klarer Eingriff in den in Deutschland geltenden Datenschutz. Traurig, dass die Gerichte da nix machen…

Kommentar von Pudelmütze:
Hier stellt sich eigentlich nur die Frage, wer von allen Beteiligten peinlicher ist. Die Vollpfosten von Walldorf Frommer, die offensichtlich das Jurastudium gerade so geschafft haben und sich nun mit Urheberrechtskleinkram über Wasser halten müssen, der Richter, welcher offensichtlich ähnlich viel Ahnung hat, wie die Oma im Haushalt, oder die Rechtsvertretung des Beklagten?!
Irgendwann geraden Walldorf Frommer aber mal an den Falschen, ich würde es denen gönnen.

Kommentar von Mauzi:
Mich wundert… das den Fr…sgesogs noch keiner aufgelauert hat…Ist ja bekannt wo die ihre Kanzlei haben. So ein paar auf die Mütze haben die verdient. Ich wette bei jedem dem sie verklagen können geht den einer ab.

Kommentar von Fakten - Was sonst…:
Fakten, Fakten bei denen lagern Abzockakten!

89 Rezensionen sind bei Google gelistet.

  • siehe „Extended-Link“ am Ende.

Von 5 Möglichen Sternen, erhält die Kanzlei lediglich
1,2 Sterne. Wen wundert das… ? Die haben doch eine
„willkürliche“ Lizenz zum abkassieren…

Ist jemand „überrascht“ von dem Ergebnis.
Danke bitte hier Rückantwort.

Der Link ist ziemlich lang und uncool:
https://www.google.com/search?source=hp&ei=73b5WuO0FYux0gX1gov4Dw&q=frommer+m%C3%BCnchen&oq=frommer+m%C3%BCnchen&gs_l=psy-ab.3…0l2j0i22i30k1l8.128.3517.0.3760.19.17.2.0.0.0.142.1546.14j3.17.0…0…1c.1.64.psy-ab…0.19.1560…0i131k1.0.cNfEw5mAlck#lrd=0x479ddf56b792fc9b:0x4bddee9e577652f2,1,

Kommentar von Mauzi:
Danke dafür

Kommentar von Winterkorn:
Die datenschutzrechtliche Konformität der 101er Anfragen (UrhG) beim Provider durch den geschädigten Rechteinhaber ist schon lange entschieden.

Wer so dumm ist urheberrechtlich geschützte Dateien weltweit offen anzubieten kann sich in Dtl. zumindest nicht auf Datenschutz berufen. Die Schweizer und Dänen zB sehen das im Moment noch anders.

Hierzulande hat jüngst auch der BGH die Resellerkonstellationen final geklärt. Auch diese müssen die Daten rausrücken…

Zum Nachlesen:
BGH-Urteil: Bei Filesharing kein Beweisverwertungsverbot für Reseller-Auskunft
https://www.loebisch.com/bgh-urteil-bei-filesharing-kein-beweisverwertungsverbot-fuer-reseller-auskunft-5337/

Kommentar von Winterkorn:
Was ist da traurig: Vor einem Gerichtstermin erhältst Du mindestens 3 Erinnerungs-Schreiben (eher 5) und sehr oft einen Mahnbescheid.

Wenn Du dann zur unstreitigen Rechtsverletzung (auch in diesem Fall hier hätte der Beklagte ein Ermittlungs-Gutachten einholen lassen können, hat er nicht) mit so einer Geschichte versuchst Deinen Darlegungslasten nachzukommen, dann zockst Du eben gerne. Niemand muss sich vorgerichtlich vergleichen.

Gegen Risiken ist per se nichts einzuwenden. Hinterher weinen ist peinlich.

Kommentar von Winterkorn:
Google Business ist ja eigentlich für Kunden, nicht für Gegner.

Sony, Constantin, Getty, Twentieth Century werden sicher als Mandanten der Kanzlei keine Kommentare dort hinterlassen. Und anderen großen Rechteinhabern gehen Google-Reviews am allerwertesten vorbei, hier weint der Abgemahnte mit anderen Abgemahnten Who cares? Mich wundert eher, dass Waldorf nicht die „Bestnote“ 1.0 hat… :wink:

Kommentar von Mauzi:
„der Beklagte ein Ermittlungs-Gutachten einholen lassen können“

A)
Woher soll man das wissen?
B)
Das ist mit Sicherheit nicht ganz billig
C)
Wenn man nichts gemacht hat… weil man im Urlaub war… und eine geile Oma zu hause hat… ( Scherz) Ne, im Ernst… wenn man sich keiner Schuld bewusst ist… wirklich nichts Unrechtes getan hat… ist das echt mies… Die meisten Menschen wissen doch nicht das sie alle Stecker ziehen sollten wenn sie im Urlaub sind…
D)
Gehackt zu werden passiert sehr schnell…

Kommentar von Winterkorn:
Woher ein Beklagter das wissen kann?

Generelle Zurechnungsfähigkeit?
Lektüre der ihm zugestellten Klage? Beratung durch seinen Anwalt?

Besonders lustig: Alle glauben diese Oma-Geschichte hier. Ansonsten ist man der abgeklärte Skeptiker, der von der Rechtemafia hin zur NWO alles durchschaut.

Aber der behauptete Vortrag zur Nutzung eines Internetanschlusses wird für bare Münze genommen. Das ist wirklich erfrischend naiv.

Kommentar von Mauzi:
Du nennst das naiv… ich nenne das der Glaube an das Gute in dem Menschen

Kommentar von :
Gibt genug Fälle wo die verlieren.
Das stellen die, aus nachvollziehbaren Gründen, nicht auf ihrer Webseite ein.
Man kann jedem Betroffenen nur raten sich einen Fachanwalt zu nehmen.

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
@Mauzi: Das wundert mich auch… Da gibt es sicher einige, die sehr wütend auf WF sein dürften…