Störerhaftung fällt - Freies WLAN kommt

Kommentare zu folgendem Beitrag: WLAN: Die Störerhaftung fällt, der Freifunkt kommt?

Kommentar von na was denn nun am 29.06.2017 14:19:
sie fällt, sie fällt nicht, sie fällt, sie fällt nicht…

inb4 störerhaftung fällt doch nicht

Kommentar von Manuel Bonik am 30.06.2017 09:31:
„Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft hielt derlei Bedenken hingegen für „herbeigeredet“. Praktische Erfahrungen bei einem Pilotversuch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg mit offenen Funknetzen hätten gezeigt, dass kein einziger Fall von Urheberrechtsverletzungen vorgekommen sei.“ - Da bin ich ja sehr gespannt, wie sie das überprüft haben.

Kommentar von skreutzer am 02.07.2017 04:12:
Ich würde vermuten, dass zwar durchaus Urheberrechtsverletzungen erfolgt sind, die dann aber von den Rechteverwertern nicht entdeckt oder nicht verfolgt wurden, sodass die Ermittlung dann auch bei keinem einzigen Anschluss, der am Pilotversuch beteiligt war, rauskam. Unterm Strich gehen die Leute für die anonyme Verletzung auch nicht unbedingt vor die Tür für ein öffentliches WLAN oder ein Internet-Cafe, das geht ja auch ganz gut von zuhause aus, und dann sind da ja auch nicht unbedingt ganz große P2P-Fische am Werk oder so, und wenn alle Stricke reißen, dann muss die Polizei halt regulär ermitteln und nachsehen, wer den Anschluss jetzt wirklich nutzt. Der Anschlussinhaber wird bei der Störerhaftung ja nur deshalb in Sippenhaft genommen, weil man eben nicht so einfach ermitteln kann, wer den Anschluss benutzt hat, und die nächste Frage wäre dann, wer eigentlich am Computer gesessen hat oder ob fremde Bots ohne Wissen des Nutzers die Maschine zum Datentransfer benutzen usw. Von daher ist die Störerhaftung einfach nur lästig, ohne sie könnten wir quasi überall in der Stadt kostenloses WLAN haben. Nachbarn und Passanten nutzen meine Flatrate und ich ihre, und wenn ich zuhause bin, wird mein Datenverkehr eben mit höherer Priorität durchgeleitet oder so, da könnte man dann auch noch ganz andere Internet-of-Things-, Augmented-Reality- oder Mesh-Netzwerk-Sachen machen, aber die Software-Entwicklung dauert dafür eben und die Hardware wird in Ewigkeiten nicht ausgetauscht, solange sie noch funktioniert, die Störerhaftung ist für Deutschland ein krasser Standortnachteil.

Kommentar von BGH-Urteil: Keine Haftung von WLAN-Betreibern für illegale Uploads:
[…] Mit der Abschaffung der Störerhaftung müssen Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots nun nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden. Im Gegenzug erhalten Rechteinhaber den Anspruch, die „Sperrung der Nutzung von Informationen [zu] verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern“, wenn eine Löschung von Inhalten durch den Webseitenbetreiber oder Hostprovider nicht möglich ist. […]