Silk Road: USA beschlagnahmt Bitcoins im Milliarden-Wert

Kommentare zu folgendem Beitrag: Silk Road: USA beschlagnahmt Bitcoins im Milliarden-Wert

Dieser Artikel ist eher verwirrend & lässt viele Fragen offen. Machen aber auch die anderen, die ich zu dem Thema im Netz fand.

Was interessiert:

Was ist denn nun mit dem Hacker ?

Hat das FBI (oder welche US Behörde auch immer) den Hacker „Individual X“ aufgespürt, seinen PC oder Ledger/Trezor/Paperwallet gefunden, dessen Passwort geknackt oder den Hacker gezwungen es zu verraten? Muss ja wohl so gewesen sein denn wie kämen die Behörden an die Wallet. Genau das wäre interessant zu erfahren!

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und nicht vergessen, das sind alles offizielle Informationen. Da es hier um Milliarden geht, wird hier sicherlich gelogen.

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Es ist auch seitens der amerik. Behörden nur reine Effekthascherei, heutzutage von Milliarden Dollar zu sprechen! Rechtsgültig ist doch eigentlich nur der nominale Wert, welcher zum Zeitpunkt der Transaktionen massgeblich war!
Denn wenn ich heute 100 Euro stehle, kann sich bei einer theoretischen Verhandlung darüber in 10 Jahren, der Nominalwert auch nicht auf 1000 Euro erhöhen, weil dieser der Inflation unterliegt!? :wink:

Was mich auch interessiert das Geld ist ja Theoretisch aus der Kaufkraft der Menschen verschwunden und sollte ja wieder zurückgeführt werden. Ich finde ja immer das solches Geld oder Bitcoins nicht vernichtet werden sollte bzw. rumliegen. Will gar nicht wissen wie viele tote Konten es gibt von denen keiner mehr was weiß aber zinsen drauf laufen ;-). Dann sollen die Solche Gelder lieber für den Kampf gegen KinderPornos oder ähnliches einsetzten. Personal und Hardware so kurbelt das auch gleich wieder die Wirtschaft an.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Erträge (Geld, Kryptos, Wertgegenstände etc.) aus Straftaten und ähnlichem zu handhaben!
Wenn man es dem Angeklagten nicht zurück gibt, weil er nicht nachweisen kann, wo dieses herstammt bzw. wo er es legal erwirtschaftet hat, oder es nachweislich aus illegalen Geschäften stammt und es zusätzlich keine Geschädigten gibt, die Anspruch erheben können, fließt es in die Staatskasse. Geregelt wird dies über §§ 73 ff. StGB. Die Gesetzgebung dahingehend wurde aber im April 2017 reformiert bzw. aktualisiert, siehe dazu:
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Letztendlich wird also wieder sämtliches Geld aus Straftaten, zeitversetzt und über diverse Umwege dem realen Geldfluss zugeführt! Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eigentlich nur zwei relevante Gründe, wann Geld physisch vernichtet (z.B. verbrannt) wird?! Logischerweise, wenns erstens Falschgeld ist. Und ein zweiter Grund war, glaube ich, wenn die Scheine stark verunreinigt waren, entweder zum Beispiel durch Blut, Farbe oder wenn sie extrem nach speziellen Drogen (Kokain, Amphetamin usw.) gerochen haben!

Bei Konten, auf denen Gelder aus Straftaten gehortet wurden und nicht im Zuge der Ermittlungen aufgefallen sind, hat sogar eventuell der Straftäter Glück, wenn er es unauffällig schafft, nach einer Haftstrafe, dort Zugriff zu bekommen!!
Offiziell müssen Banken das Geld auf „vergessenen Konten“ nach 30 Jahren gegenüber dem Finanzamt als Gewinn verbuchen. Legt jemand nach dieser Frist ein Sparbuch vor, müssen sie das Guthaben aber trotzdem auszahlen. Das gilt allerdings nur für Sparkonten und nicht für Girokonten - andererseits würde wohl niemand so blöd sein z.B. 500.000€ auf ein Girokonto zu packen! :wink:
Die Bank darf nicht an das Geld heran bei einem Sparkonto…Das liegt an einer Eigenart von Sparkonten: „Sparbücher sind Urkunden, die einen Zahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut verbriefen“!
Im Klartext heißt das: Wer ein Sparbuch in Händen hält, hat Anspruch auf das Geld – egal, ob er der rechtmäßige Besitzer ist oder nicht und zeitlich unbefristet!

Wir leben jedenfalls in interessanten Zeiten, wenn die Strafverfolgungsbehörden schon anfangen, zu versuchen Ihre Beschlagnahmen zu verschleiern bzw. per Burying in der Wahlkampfberichtserstattung untergehen zu lassen.

Die Amis haben da ohnehin eine mehr als fragwürdige Rechtspraxis. Wer dort mit der falschen Hautfarbe oder im falschen Stadtteil zuviel Bargeld bei sich führt, ist es direkt los (ohne rechtskräftig verurteilt werden zu müssen) und bekommt meist noch eine Anzeige wegen Verdachts auf Drogenhandel oben drauf.

Die Beweislast liegt dann beim so Bestohlenen, er oder sie muss nachweisen, dass das beschlagnahmte Geld aus legaler Quelle stammt, sonst wird die Beschlagnahme rechtskräftig.

Die Dorfpolizeien dürfen die beschlagnahmten Gelder behalten und nach Gutdünken ausgeben, das motiviert natürlich, gern und oft zu beschlagnahmen…

Total krank dieses Land.