Die 7-Tage-Frist ist Unsinn! / Update: Ich beziehe mich auf Deutschland!
=> Internetanbieter (ISP) wie Kabel Deutschland / Vodafone oder Unitymedia (UM) speichern systembedingt unbegrenzt, da sich die IP-Adresse nicht verändert. Früher bestand zumindest bei UM die Möglichkeit, seine MAC zu ändern und dadurch dem Kabel-Router zu einer neuen IP zu zwingen. Das ist allerdings bei den neuen Routern nicht mehr möglich. Die IP-Adresse ist quasi-statisch und verändert sich i.d.R. noch nicht einmal, wenn der Kabel-Router z.B. 10 Tage vom Netz gekommen wird.
==> Auch andere ISP speichern trotzdem länger, z.B. VODAFONE 180 Tage!! (Quelle: https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/tag/speicherfristen/ ). Begründet wird dies mit der Behebung von Störungen. Auch andere ISP speichern länger. Bei Google-News findet man Artikel aus dem law-Bereich, innerhalb dessen angegeben wird, dass einige ISP sogar anbieten, bei besonders schweren Straftaten bereits gelöschte Verbindungsdaten wiederherzustellen!. Hinweis: Löschen ist nicht gleich löschen, vgl. „Format c“ beim eigenen Rechner.
==> ISP verwenden IP-Ranges, z.B. bekommen einige Kunden von der Telekom fast identische IP-Adressen aus bestimmten IP-Bereichen zugewiesen, wodurch mittels IP-Trace auch Jahre später der Ort ermittelt werden kann, wodurch sich ein Anfangsermittlungsbestand ergeben kann. Keine genaue Identifizierung, aber eben ein bestimmter Wohnbereich / Landkreis / Stadt oder sogar Ortsteil, dem dies zuordbar ist.
==> Fall Redtube: Auch hier hatte die damalige Abmahn-Kanzler massenhaft tausende IP-Adressen abgefragt. Und das, obwohl die IP-Adressen rechtswidrig erhoben wurden. Sobald die Anfrage zugestellt ist, werden die IP-Adressen vorgehalten und gesondert gespeichert. Nach 7-Tagen wird dort also keine Akte vernichtet!
==> „In Dubio PRO Reo“ : So ein Schwachsinn. Es finden in Deutschland massenhaft Hausdurchsuchungen statt, ein Gerücht reicht aus um zu ermitteln, ob sich ein Anfangsverdacht erhärten lässt. 1. Beispiel: Der Betreiber von Tarnkappe. 2. Beispiel: „22,90 Euro reichen aus, um deine Grundrechte zu brechen!“ Nachweis: https://web.archive.org/web/20161102075346/http://haus.durchsuchungen.de/
==> Höchstwahrscheinlich wird man nur die TOP-Uploader verfolgen und anhand der Zahlungsdaten/Bankverbindung ermitteln. ShareOnline wird über Logs verfügen, welche Dateien von welchem Account hochgeladen wurden, um die Abrechnung vorzunehmen (wer bekommt welche Provision). Die GVU und Rechteinhaber werden über entsprechende Excel-Dateien verfügen, welches Angebot bei DDL-Warez etc. auf welchen Link geführt hat. So dumm sind die auch nicht, schließlich hat die GVU es auch geschafft, einen Maulwurf bei den Revos einzuschleusen. Man arbeitet dort gezielt mit privaten Ermittlern zusammen. Rechteinhaber sind nicht prinzipiell unterbelichtet
==> Auch wenn wenn Downloader wohl nicht verfolgt werden: Wann lernt Ihr es endlich, einen vernüftigen VPN-Anbieter bei diesen Aktivitäten zu verwenden & sämtliche Festplatten zu verschlüsseln??! Wohl erst, nachdem die erste Hausdurchsuchung stattgefunden hat.
==> P.S. Es lebe das Usenet :-).