Share-online.biz - Was droht den Up- oder Downloadern?

…wie liegen denn die dateien auf SO vor? So wie beim Download oder verschlüsselt?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www1.informatik.uni-erlangen.de/filepool//publications/df-whitepaper-3.pdf&ved=2ahUKEwji3-TjxKrlAhUJ4KYKHUiNDtwQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw0mBXtcixyQvFOkk-gNaBwB

Diese Spuren hinterlässt der jdownloader auf deinem System. Frage: welche Spuren hinterlässt der jdownloader auf dem Server der Gegenseite, außer der IP? Und welche davon wären einem bestimmten Hardware System zuzuordnen?

Verschlüsselt.
Nur de Uploader hat die Klarnamen gesehen

Wie will man dann nachverfolgen, was legal oder illegal war? Dafür müsste man ja alles entpacken?!

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Richtig.
Es spielt somit auch keine Rolle, ob da nun der richtige Namen stand von einem Release…
Wie zum Beispiel:
The.Shape.of.Things.to.Come.1979.MULTi.COMPLETE.BLURAY-OLDHAM

Oder die gepackten Dateien davon:
The.Shape.of.Things.to.Come.1979.partxx.rar

Oder ob dieser Name nochmal durch sinnlose Zeichen ersetzt wurde, wie:
asddowfksdjfiujgljngihwäaqoer.partxx.rar

Beide Beispiele sieht der Downloader in JD. Aber Share-online sah die nicht.
Auch wenn das erste Beispiel suggeriert, dass man ja weiß, was im Archiv ist, muss man bedenken, dass Namen Schall und Rauch sind. Sie haben keine Bedeutung.
Man muss das Archiv entpacken, um WIRKLICH zu sehen, was es beinhaltet.
Evtl kommt dazu auch noch, aber das ist jetzt vielleicht zu weit hergeholt, dass der Film wenigstens angespielt werden muss, um ganz sicher zu gehen.
Bzw die Beweiskette zu schließen. Denn auch eine abspielbare Datei ist nur erst einmal ein Name, der mit dem Inhalt nichts zu tun haben muss.
Es wäre zwar logisch, aber vor Gericht geht es um Beweise, nicht um Logik.

Unterm Strich wird das eine Heidenarbeit und ich habe echt keine Ahnung, ob das nicht den Rahmen sprengt.
Allerdings, die Mühlen der Justiz arbeiten langsam, aber stetig…

Schaut hier…

https://tarnkappe.info/forum/t/share-online-biz-ist-mal-wieder-down/2328/338

Also ich fasse mal zusammen:

Die einzigen Downloader, die wirklich gefährdet sind, sind die, die über ne Premiummitgliedschaft bzw. Zahlungsmethode eindeutig zu identifizieren sind.

PaySafecard - nur mit enormen Aufwand

relativ einfach:
Handypay
Call2Pay
Kreditkarte
Bankeinzug
wat gab es noch?

und das gilt eben nur, wenn jeder einzelne Download einem Premiumkunden nachgewiesen/zugeordnet werden kann. In dem Fall isses dann auch egal, ob die ne IP haben oder nicht. VPN ist nutzlos, wenn du Bankdaten angibst…

Übrigens auch für Downloads die man vor 8 Jahren gemacht hat, IP Speicherung oder nicht is auch diesem Fall uninteressant.

Ich hab mich jetzt durch viele szenige Szeneboards geklickt, kein Board konnte auch nur ansatzweise auskunft darüber geben, was bei den OCH wirklich gespeichert/geloggt wird.

Es wäre interessant, welche Daten die Zahlungsanbieter rausgeben „müssen“. Welche Verknüpfungen zwischen Zahlungsanbietern und SO bestanden (vielleicht müssen Zahlungsdaten gar nicht bei SO hinterlegt worden sein, sondern nur Zahlungsbestätigungen zur Accountfreischaltung). Sind die schon bei Zahlungsanbietern einmarschiert?

Und das stimmt eben nicht , ich habe schon mit einen Anwalt geredet , der Download muss eindeutig mit der Ip des Anschlußinhaber in verbindung gebracht werden , Bankeinzahlungen und und der besitz des Account ist legal , ein gespeicherter log mit den downloads ist nichts wert solange er nicht mit einen Anschlußinhaber in verbindung gebracht wird.Eine Einzahlung vom Bankkonto auf irgend ein anderes konto und ein angeben von irgendwelcher mail beweißt nichts .

SO kann ja deinem Account irgendwelche downloads zuordnen die du gar nicht getätigt hast , es gilt zu beweißen das diese deinem Provider Anschluß zuzuordnen sind , desweiteren sind alle parts Fragmente die ohne alle puzzlestücke keine urheberrechtlich geschützte datei darstellen , der log müsste alle Parts protokollieren .
So einfach wie auf frischer tat ertappte P2P user ist das ganze nicht.

Bankdaten eines legalen Dienstes zur Nutzung sind nicht illegal…glaube auch nicht, dass man einfach davon ausgehen kann und alle registrierten Nutzer unter Generalverdacht stellen darf.

Ok, ich habs auch wirklich nicht eindeutig formuliert. Es geht nicht darum nur nen Premiumaccount zu besitzen - das ist nicht verboten. Machen wir ein Beispiel:

User Manfred1510 erstellt ein Account bei SO. User Manfred1510 bucht 1 Monat Handypay (hat nen Festvertrag) oder Call2pay (über seine Festnetznummer)

Nun lädt Manfred1510 die Datei abckatze.rar runter. In der SO Datenbank steht dann Manfred1510 hat die Datei abckatze.rar runtergeladen (und das ist eben * nur ein WORSTCASE-SZENARIO von mir* das es solche logs gibt, keine Tatsache). Anhand dieses Eintrags kann nun der Zahlungsanbieter kontaktiert werden, um an weitere Daten zu gelangen. Und dann ist es doch eigentlich auch egal, welche IP der Nutzer ist des illegalen Downloads anhand Usernamen in Verbindung mit Klardaten beim Zahlungsanbieter überführt.

So, ich versuche deine Antwort nochmal in eigene Worte zu packen:

Also muss immer die IP (nehmen wir mal an SO loggt wirklich alles) beim ISP für jeden Downliad gegengecheckt werden, auch wenn „Beweise“ (die ja dann in diesem Falle nix beweisen) wie Username und Zahlungsdaten in der SO-Vorliegen vorliegen. Reichen diese Daten denn schon für eine Hausdurchsuchung, nach dem Motto: Wir können belegen, daß User Manfred1510 zahlender Kunde von SO ist und es gibt Hinweise für einen Download der Datei abckatze.rar.

Ist also die Datenbank bei SO (auch wenn da selbst eindeutige PC Erkennungsmermale erfasst sind- für Ermittler nix wert, solange sie diese nicht mit ISP Datenbanken abgleichen.

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man müsste auch wissen, was hinter der datei steckt und ich glaube kaum, dass one click hoster dauerhaft ips und logs von downloads speichern…warum auch? Speicherplatz ist teuer

Dafür gibts mittlerweile Crawler, ähnlich der Google-Bildersuche. Hast vielleicht 100 entpackte Filme ohne genaue Bezeichnung. Dort lässt dann einen Crawler drüber laufen und der erkennt dann, was das für ein Film ist.

Klar wir leben ja in einem Rechtstaat , wen in der SO Datenbank steht daß Manfred1510 die Datei abckatze.rar runtergeladen hat und er auch per handy seinen Account bezahlt hat so hat man erstmals einen möglichen verdächtigen für die urheberrechtsverletzung aber jetzt gilt es per IP zu beweißen das der download tatsächlich von einem registrierten Internet Anschluß egal ob handy oder pc getätigt wurde.Fehler im SO Datenbanken könnte ja schnell einen harmlosen Dowloader als Power uploader hinstellen , das muss mittels provider IP handfest bewießen werden die datei xy von deiner zugewießener IP erfolgte , alles andere kannst du mit leichtigkeit mit Rechtschutz bekämpfen und das weiß der Kläger deshalb hat man Uploader und Downloader nur als möglicherweiße erwähnt.

Was für eine Hausdurchsuchung nötig ist kann ich dir nicht beantworten , keine Ahnung!

…diese ganzen Spekulationen bringen nichts, solange man nicht weiß, was bei so geloggt wurde und ob alle Downloads mit ip gespeichert sind…kann ich mir nicht vorstellen, zumindest nicht über einen längeren Zeitraum.

Gut, das mag sein. Die schiere Datenmenge bleibt trotzdem.
Aber was nutzt es jetzt zu wissen, was für ein Film es ist, den User XYZ hochgeladen hat und den 1000 Downloader gezogen haben.
Jetzt muss man diesen Film mit UserXYZ in Verbindung bekommen.
Der, wie wir alle wissen, sicherlich nicht von zuhause sich direkt mit SO verbunden hatte, um das hochzuladen.
So hat man erstmal nur die Verbindung, Film → UserXYZ.
Der User heißt sicherlich nicht UserXYZ.
Er hat auch keine IP von sich zuhause hinterlassen.
Das einzige, was jetzt noch möglich ist, dass sie die IP seines Rootes haben.
Hat er den auf seinen wirklichen Namen registriert oder per Paypal oder dem eignen Bankkonto bezahlt, wäre das ein Möglichkeit ihn zu identifizieren.
Aber wenn er mit Crypto bezahlt hat, den Root mit irgendeiner Adresse aus dem Telefonbuch registriert, dann sieht es schon wieder nicht mehr so gut für die Verfolger aus.
Cryptos sind nicht anonym, sondern pseudonym. Man kann der Spur folgen, aber das ist so ein gewaltiger Aufwand, dass das nur (bis jetzt) mit Kinderpornos oder Waffen oder ähnlichem gemacht wurde.
Ob da die Verwertungsgesellschaften auch so wichtig sind? Schließlich wird ja keiner an Leib und Leben bedroht.

Das weitere wäre, die Überweisung von Share-Online auf das Bankkonto, Kreditkarte oder per PayPal.
Da stellst sich halt wieder die Frage, ob diese Daten noch da sind oder schon längst gelöscht bzw unzugänglich. Ihre Steuern werden Share-Online ja wohl gezahlt haben.

Also letzteres ist die Wahrscheinlickeit, die die Uploader auffliegen lassen könnte. Folge dem Geld.
Aber auch hier wieder… Wenn sie keine IPs zu den Uploadern haben, haben sie dann nicht wieder ein Problem? Ist es Beweis genug, wenn die Datei dem UserXYZ zugeordnet werden kann, aber mehr kann ihm nicht zugeordnet werden.
Ich weiß es nicht… Kling für mich nicht wie beweisbar. Aber ich bin auch kein Rechtsexperte.

Ich weiß, es ist alles Spekulation bzgl. was so geloggt wurde. Nur lässt sich ein Zeitraum laut chelly´s Aussage ungefähr festlegen, welche Downloads überhaupt in Frage kommen (bei IP-Log durch SO). Und der ist bei den meisten ISP (freiwillige VS) die letztem 6 Monate. Und nicht eben die letzten 10 Jahre (was in meinem worst-worst Case Szenario anhand User und Zahlungsdaten bei Premiumkunden durchaus möglich wäre)

Was für einen Sinn soll das Loggen haben?
Sie hatten ein Tageslimit für Downloader. Das wurde erfasst.
Und Accountsharing zur gleichen Zeit wurde unterbunden.

Was noch?
Mir fällt nichts ein.
Das sind nur kurzfristige Logs, um die Limits zu erkennen. Zu mehr waren sie nicht gut.

Auf der anderen Seite stehen die Auszalkungen für Uploader.
DAS könnte ein Problem sein.
Doch gehe ich davon aus, dass SO auch dort die nötige Vorsicht hat walten lassen.

Du stellst die richtigen Fragen, aber auf die Antworten werden wir noch lange warten müssen.

Noch eine Frage, dann bin ich durch: Dürfen IP´s die unerlaubterweise von ISP länger als 7 Tage gespeichert werden, als Beweis aufgeführt/weitergegeben/zwecks Ermittlungen verwendet werden?

Ja…ist festgelegt