Share-Online.biz: Staatsanwaltschaft will Top-Uploader verfolgen

Ja kenne ich.

Kommt ja auch drauf an wie SO seine Datenbanken oder Buchhaltung geführt hat wenn in den SO-Datenbanken nichts gelöscht wurde in den Payment-Logs. Aber glaub gab das Feature das man den Auszahlungslog selber leeren konnte. Ob es dann in der Datenbank der Payouts von SO verschwunden ist ist die andere Frage.

Aber wenn die Staatsanwaltschaft will dreht sie es so um wegen Steuerhinterziehung oder sonstwas, nicht wegen Urheberrechtsverletzungen. Aber die verjährt auch nach 5 Jahren bei kleineren Summen und 10 Jahren bei höheren Summen. Also sollte sich die Staatsanwaltschaft mal beeilen :joy:

Falls du noch Kontakt zu ihm hast, grüß ihn mal von dem Typen, der sich damals guana pig 2 flowers of flesh and blood gewünscht hatte, wo er noch nen disclaimer in etwa so schrieb, " userwunsch und selbst der user war sich nicht so sicher, ob er ihn wirklich schauen will - der film ist sehr krank " lol.

Zur Topic, ab dem Moment wo die anfangen zu Ermitteln friert die Verjährung glaube ich ein, alles was bereits verjährt ist, bleibt dann auch verjährt, aber was noch in der Zeit der Bestrafung ist, wird durch die Ermittlungen eingefroren.

Zum Thema Datenbank, die wären schön doof, wenn sie alles so genau protokoliert haben, damit belasten sie sich ja auch enorm selbst. Aber naja, Cyberbunker hat was das angeht ja den Vogel abgeschossen.

Wenn ich mich heute Mittag nicht verrechnet habe, müssten die ersten Verjährungen entweder nach dem 31.12.2023 oder nach dem 31.12.2024 eintreten?!
Also noch Zeit satt zum Ermitteln oder auch zum Zittern…!

Sorry aber die Betreiber von Share-Online haben sich in Deutschland viel zu sicher gefühlt. Mit 50 Mio Umsatz muss man irgendwann das Land verlassen und in ein Land ziehen wo es lasche Gesetze dafür gibt. Darum sind sie dadurch einfach nur selberschuld. Kein Mitleid

Wieso existiert dann Uploaded.net noch? Weil es nicht in Deutschland ist, sprich EU oder USA

Richtig, aber sie haben wenigstens was zu tun. Das ist wie immer nur das Nötigste und wenn es jemandem auffallen sollte und er das kritisiert, können sie kontern, indem sie darauf hinweisen, daß ihnen die technischen Möglichkeiten dazu fehlen.

Alle sind glücklich und die Verbliebenen teilen sich untereinander den Umsatz des unglücklichen Trottels, der denen ins Netz gegangen ist. Und dazu gehört schon eine große Portion Dummheit.

Kläre mich jemand auf, wenn ich was falsch verstanden habe :rofl: :rofl:

Strafrechtlich beginnt eine Verjährungsfrist mit der Tatzeit. Von da an läuft diese. Jedoch kann eine Verjährungsfrist verlängert werden oder sogar ausgesetzt werden bzw. auf unbestimmte Zeit ruhen. Das wäre dann der Fall, wenn ein möglicher Straftäter in einem Land, wo es kein Auslieferungsabkommen gibt, versucht seine Tat zeitlich auszuschwitzen.

Ist der Tatzeitpunkt nicht ermittelbar, beginnt diese Verjährungsfrist mit bekannt werden einer Straftat.
Strafrechtlich gesehen würde es hier, für die Down/Uploader rein im Urheberrechtsfall, die Verjährungsfrist spätestens am 16.10.2019 starten bzw. beginnen.
Da hier die letzten Uploads und Downloads erfolgt sein müssten.

Erfolgte nachweislich der letzte Download vom User X am 01.05.2015, wäre dieser User aus dem Schneider. :upside_down_face:

xxxxxxxxxx

Zivilrechtlich beginnt eine Verjährungsfrist (Urheberrechtverletztungen) immer erst im Folgejahr und eigentlich auch nur dann, wenn diese vom Urheber auch bekannt ist bzw. nach bekannt werden des Lizenzschaden durch den möglichen Verursacher.
Das heißt, das im zivilrechtlichen Fall, wenn es um Urheberrechtverletztungen geht, kann eine Verjährungsfrist X-Jahre lang sein.
Man könnte es auch Meinen oder es so sehen, das eine Urheberrechtverletztungen erst dann beginnt zu Verjähren, wenn eine Unterlassungserklärung im Briefkasten liegt.

Die werden sich nicht mit den Downloadern beschäftigen. Ich bin sicher, es geht um die Leute, die massiv an diesem Geschäftsmodell Geld verdient haben. Also die aktivsten Uploader. Es haben schon andere Leute geglaubt, ihnen könne nichts passieren und sind sogar wieder nach Deutschland eingereist. Tage später klickten die Handschellen. Aber das waren Betreiber, keine Downloader.

Viele Top-Uploadern nutzen anonym E-Mails, Aliasnamen und die gesammelten Punkte was sie für Upload verdienen für die Auszahlung als Gutscheine zb Amazon Card. Allerdings nur auf 2. Account ohne echte Wohnanschrift Adressen anzugeben. Keiner ist blöd ehrlich dem Profil einzurichten sowie das Geld auf Paypal oder auf normale Konto es überweisen lassen. Dann ist es nicht mehr anonym. Viele Uplader nutzen Amazon Card um dort neue Filme zu kaufen, es zu rippen und dann wieder es verkaufen. Dank 14 Tage Rückgaberecht kriegt man volle Rückerstattung.

Wie wäre es denn einfach mal, wenn wir uns hier auf das konzentrieren, worum es im Artikel eigentlich geht?!?
Dort wird schliesslich nur von den Uploadern gesprochen - lasst also einfach mal alles zu den Downloadern raus bitte!

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Der Sprecher der Staatsanwalt sprach absichtlich sogar nur von den Top Uploadern !!!

man stelle sich vor, dass die downloader für die kripo von interesse wären. dann wären die ja schon 2038 soweit, die ersten anklagen durch die staatsanwaltschaft schreiben zu lassen :laughing:
bei den uploadern wird am ende auch nur die schiere masse der uploads zählen und wem man diese mengen eindeutig zuordnen kann. alleine das kostet schon genug zeit und nichts wäre fürs zac schlimmer, als ein windiger verteidiger der die anklage wegen schlampiger recherche zerpflücken kann.

Ich hake heute mal nach, ob es in dem Fall etwas Neues gibt.