Share-Online.biz ist mal wieder down

1.000 Euro Geldstrafe für einen Film im Wert von 15 EUR? Das wäre Lichtjahre von der Realität entfernt. Wenn überhaupt, was ich nicht glaube, werden die absoluten Top Downloader, die unzählige Terabyte gezogen haben, verfolgt. Aber ehrlich, die haben echt andere Sorgen und auch so schon 4x mehr zu tun, als sie pro Tag erledigen können. Die Justiz ist seit jeher total überlastet.

Problematisch könnte es für Downloader werden, die bei Kabel ISP registriert sind. so soll beispielsweise Unitymedia über etliche Wochen immer die gleiche IP vergeben. Wenn die nun auch noch mehrere Monate speichern, und das ist nicht unrealistisch, dürfte eine Zuordnung zu den Zugangsdaten nicht schwierig sein. selbst wenn Klarnamen und Bankverbindungen nicht vorliegen. im Falle der Nutzung von VPN würde es ausreichen, innerhalb von mehreren Wochen oder Monaten nur einmal unterlassen zu haben, den VPN zu nutzen. Bliebe also die Frage Der Rentabilität infolge des Streitwertes. Dieser dürfte insbesondere im Fall von Erotik Produktionen, die viele Downloads ausmachen, sehr niedrig liegen, da diese Filme heute kaum noch in Läden verkauft werden, sondern wir Abos für Preise von 2 bis 3 € pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Wobei man innerhalb dieses Zeitraums Zugriff auf das gesamte Sortiment des Anbieters hat. Wie will man da den Wert eines einzelnen Films ansetzen? Und was soll der Anwalt noch dran verdienen.

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Nur mal so nebenbei wegen, ach ein 15€ Film:
„Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche haben in der Regel einen sehr hohen Gegenstandswert. Dieser liegt mitunter zwischen 10.000,00 € bis 100.000,00 €. Fast vierstellige Anwaltshonorare sind dann die Regel. Wegen diesem hohen Gegenstandswert besteht auch ein hohes Kostenrisiko.“

"In einem gerichtlichen Verfahren setzt das jeweils zuständige Gericht den Streitwert/Gegenstandswert fest.

Maßgeblich ist dabei zunächst das wirtschaftliche Interesse des Abmahnenden an zukünftiger Unterlassung des beanstandeten Verhaltens, aber auch die Nachahmungsgefahr wettbewerbswidrigen Verhaltens, Umfang und Schwere des Wettbewerbsverstoßes sowie die rechtliche Schwierigkeit der Streitsache.

Daran hat sich auch ein Anwalt beim Ansatz des Gegenstandswertes für eine außergerichtliche Abmahnung zu orientieren."

Soviel dazu

Wenn dein Sohn/Tochter im Kaufhaus eine Tafel Schokolade klaut und erwischt wird, wird das auch erheblich teurer als der „tatsächliche Wert“ der Schokolade.

Freddie

:rofl::rofl::rofl:

width=„777“ height=„583“ https://www.youtube.com/embed/WQFNqFS8A0E" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

Ja, ja, von wegen Kinderheim. Mach den Leuten doch keine Angst hier. Ich glaube nicht an juristische Konsequenzen für die Downloader.

@FreddieMercury, @VIP

wurdet Ihr schon mal abgemahnt? … ich schon :innocent:

Das läuft wie folgt.

Als erstes wird der Schaden ermittelt den man verursacht hat und der liegt bei einem Film bei z.B. 15€. Von diesem leitet sich der Streitwert (also auch 15€) ab und von diesem widerum die Abmahnkosten für die Uhrheberrechtsverletzung und entsprechend die Anwaltsgebühren. Bei einem Film zu 15€ vollkommen unerheblich und lachhaft. Dafür macht ein Abmahnanwalt keinen Augenschlag :joy:.

Das war jetzt ein Beispiel, wenn Du den Film nicht teilst!

Jetzt mein Bespiel (2010),

1 Audio CD mit 12 Tracks, jeder Track wurde mit 5€ veranschlagt, also zusammen 60€ … und jetzt kommt das grosse „ABER“, … ich war so blöd das mit eMule zu machen und damit in einem P2P Netzwerk ohne VPN Client! Bedeutet dass ich während des downloads die CD fiktiv 1000 Usern zur Verfügung gestellt habe … ergo, macht einen Streitwert von 1000x 60€ = 60000€!

Daraus ergaben sich 1200€ Abmahnkosten Kosten (Vergleichsangebot).

Ein angebliches Entgegenkommen, da bei einem angesetzten Streitwert von 5000€ pro Titel, sich die Anwaltskosten auf 1479,90€/pro Titel belaufen würden (worst case).

Massgeblich ist also der Streitwert, welcher sich nach dem entstandenen Schaden richtet.

Da die „meisten“ User bei einem One-Click Hoster (z.B. share-online) nur ruterladen ohne gleichzeitig up-zu-loaden, ist der Schaden sehr gering (CD vielleicht 29,99€ oder Film vielleicht 15€) und für Anwälte überhaupt nicht interresant abzumahnen.

Das gilt natürlich nicht für Power-Uploader, da würde ich vlt. schon etwas unruhig werden :exploding_head:.

@Ghandy hat vollkommen recht.

P.S.: Habe natürlich nicht bezahlt :money_mouth_face:

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Die gute alte tante-uschi.cc ist dem Anschein nach auch gerade mit Share-Online baden gegangen.
Weiss einer von Euch was??

@Mole65
Ab:
„Jetzt mein Beispiel (2010)“ stimme ich dir zu.
Was das davor angeht so denke ich mal sitzt du einem Irrglaube auf.
Da ich aber keinen Blödsinn verbreiten will werde ich mich mal bei meinem Haus und Hof Anwalt schlau machen lassen.

Freddie

Und wie konntest du dich der Zahlung entziehen ?

  • wichtig, „modifizierte“ Unterlassungserklärung ausgefüllt und abgegenben, ansonsten
  • keinerlei Kommunikation mit der Abmahnkanzlei!

so ist der Kanzlei vollkommen unklar, wer auf der Gegenseite steht und was für Gründe vorliegen könnten, weshalb die Abmahnung nicht rechtens ist (z.B. Kinder, Untermieter, Technik oder andere Gründe)

Gerade nachgezählt, ich habe insgesamt 9 Schreiben/Bettelbriefe bekommen und auf keinen geantwortet, … nach 3 Jahren (2013) war es verjährt und ich habe seither nichts mehr gehört :sweat_smile:

1200€ Abmahnkosten Kosten für 60000 Streitwert ist relativ wenig!

Ansonsten mit ner Anzeige drohen, wegen Nötigung… Was übrigens auch bei Inkasso-Firmen funktioniert

Hey Leute!

Share-Online.biz ist wieder da, nur nennen die sich jetzt „Share-Offline.biz“.

…ok der war nicht lustig, hat vermutlich auch schon jemand vor mir gebracht.

Was anderes, schon Gedanken gemacht auf welchen Hoster wohl umgestiegen wird? Ich vermute es wird wieder in Richtung Kraut und Rüben gehen, die einen da…die anderen dort…der eine ganz wo anders usw.

Also RAPIDGATOR wäre doch keine so tolle Idee, der taugt nur für Pornos, wollte gerade einige Blu-Rays ziehen, geupped vor etwa 1-2 Monaten…alle Offline mittlerweile, bei SO waren die bis zum Bust noch alle online.

Pfffff, das kann ja heiter werden, wenn ich dran denke dass ich von Filmen den Großteil an Blu-Rays gezogen habe und jetzt weitaus mehr als die Hälfte mit einmal Pfutsch ist…na egal…ziehe ich halt wieder nur 1080p-Rips…wie vor 10 Jahren.

anderes Hobby suchen

Dass sie bei SO noch online waren, hast Du den Uploadern zu verdanken, die sie immer wieder hochschoben.
Und den Betreibern, weil sie nur die Dateien löschten aber nicht die Accounts der Uploader…

Ein Kumpel von mir hat das gleiche gesagt, er ist verheiratet, samt Haus, Garten, Kind und Hund. Hat sich damals über Torrent „heimlich“ ein paar Kack- und Pisspornos gezogen, da flatterte ihm ein Abmahnschreiben ins Haus, in dem solch klangvolle Titel wie „Piss mich voll, du Drecksau!“ aufscheinten, dieses hat er schneller bezahlt als die Stromrechnung und den Brief zur Sicherheit gleich verbrannt.

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Ich habe schon 7 Hobbys…
Sex und saufen… :wink:

Feigling…
Vielleicht hat seine Frau nur darauf gewartet, dass er die Pornos in die Tat umsetzt… :):rofl:

Man muss sich mal vorstellen, was die deutsche Computerzeitschrift Chip für einen Unsinn schreibt.

Sind Downloads bei Filehostern sicher?

  • Downloaden: Bei einem Filehoster Downloads zu tätigen, ist in der Regel sicher. IP-Adressen werden nur für wenigen Stunden zwischengespeichert, damit Free-Usern ein Limit gesetzt werden kann. Diese IP-Adressen werden dann automatisch gelöscht.

Gelegentlich wurden Blu-Rays wiederholt geuppt, aber zum Großteil hielten die sich auf SO viel länger als überall anders. In manchen Foren gab es Uploader die nie Reups machen und das auch sagen, deren Zeug war mindestens ein halbes Jahr online.