Rekordstrafe: 45.000 Euro für Card-Sharer

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Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Wieder mal ein absolut überzogenes Urteil. Wie immer, wenn es um Copyright geht… Als ob wir keine anderen Probleme hätten

Kommentar von TeeB:
45.000 €? Ein Schnäppchen, wenn man bedenkt was da für Einnahmen generiert werden.

Kommentar von TeeB:
Überzogen? Warum? Der Typ hat damit Kohle verdient.