Präventologe kämpft wegen Wikipedia-Abmahnung ums Überleben

Kommentare zu folgendem Beitrag: Präventologe kämpft wegen Wikipedia-Abmahnung ums Überleben

„Da Weisser Mediziner aber kein Jurist ist, hat er dies nicht getan.“

Um die Lizenzbedingungen zu lesen und zu verstehen reicht ein Hauptschulabschluss.

Also da fällt es mir doch etwas schwer Miteid mit dem armen Mann zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt schon der Volksmund. Das gerade bei Bildern im Internet Vorsicht geboten ist, sollte sich doch zumindest bei Webseiten Betreibern herumgesprochen haben. So ein bisschen ist es das ja auch, sonst würde er doch keine „angeblich“ freien Bilder nehmen. Aber jetzt auf Bauernschläue machen, weil er die Lizenzbedingungen nur bis zum Wort frei gelesen hat und nicht ahnen konnte, dass im Rest des längeren Lizenztextes vielleicht doch mehr als Blabal drinsteht. Das auch derjenige, der die Bilder macht und sie unter einer freien Lizenz bereitstellt, sich dabei was gedacht hat, scheint nebensächlich zu sein. Und das gewerblich nichts mit der Höhe der Einnahmen zu tun hat, das war ihm auch nicht klar. Ich finde er macht es sich doch arg einfach, dieser arme doch arg unwissenden und gebeutelte Seitenbetreiber.

Ich mag keine Abmahnanwälte und Leute die daraus Kapital schlagen. Aber Leute die sich mit fremden Federn schmücken ohne anderer Leute Arbeit zu honorieren, mag ich noch weniger.

Ja, ja, solange man selbst nicht betroffen ist, kann man ja den Kopf und die eigene Nase schön weit oben halten. Nobody’s perfect und niemand kennt sich mit allem gut aus.

Die Wikipedia hätte längst Warnhinweise installieren können bei den Bildern, wie die Google Bildersuche es auch macht. Dann wäre auch dem letzten Deppen klar, dass Fotos urheberrechtlich geschützt sind und die Verwendung an Bedingungen geknüpft werden können. Aber das wollen die Wikifanten nicht. Warum? Wüsste ich auch gerne. Sie weisen die Verantwortung lieber weit von sich, dabei wäre die Lösung doch so einfach…

In diesem Fall ist der Seitenbetreiber gerade kein Depp. Er hat sich ja etwas Gedanken gemacht. Mit seiner Argumentation hätte er auch irgendwelche Bilder nehmen können, weil die „frei“ im Internet gezeigt werden. Hat er nicht, weil er wusste, dass es heikel werden könnte. Dann doch lieber etwas wo frei dran steht.

Auch das Gewerbliche dürfte den meisten schon auf der Startseite ins Auge fallen. Dort wo die Gesprächsgebühren erläutert werden. Auch als nicht Anwalt fällt es mir hier schwer den gewerbliche Aspekt nicht zu sehen. Und nur weil das Gewerbe keinen Gewinn macht, gelten noch lange keine anderen Regeln.

Klar wäre Dein Vorschlag der Warnhinweise eine Lösung, aber das ändert nichts an der Verantwortung des Seitenbetreibers. Und es wäre auch eine ziemliche Gängelung der meisten Wikipedia Besucher, die im Gegensatz zur Google Bilder suche, Wikipedia nicht in erster Linie wegen der Bilder besuchen.

An Herrn Weisser und andere von Euch die es ebenfalls betrifft:

https://kanzleikompa.de/category/die-lieben-kollegen/

"Eine letztes Jahr aufgetauchte neuen Masche war der vermeintlich trickreiche Umweg über Österreich. Der Grazer Kollege Herr Magister Kurt Kulac fiel mit ominösen Abmahnungen im Wikipedia-Umfeld auf. Kulac behauptete vollmundig, er könne gegen in Deutschland ansässige Gegner horrende Lizenforderungen in Österreich einklagen. Lustigerweise hatten die wenigsten dieser Abmahnungen einen Bezug zu Österreich, nur in einem Fall war der Abmahner zumindest in Österreich ansässig.

Genutzt hat es aber nichts, wer für die fehlerhafte Nutzung kostenloser Lizenzen einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben will, beißt bei meinen Mandanten traditionell auf Granit."

Außerdem wollte Herr Kulac auch die angeblichen Abmahnkosten ersetzt verlangen. Dieses Anliegen hatte aus zwei Gründen keine Erfolgsaussichten:

Auch bei Anwaltskosten kann nur derjenige einen Schaden geltend machen, der seinen Abmahnanwalt auch wirklich bezahlt. In einem Fall nämlich hatte sich ein Abmahner verplappert: Magister Kulac mahnte nämlich in Wirklichkeit auf eigene Rechnung und Risiko ab, was in Deutschland nicht nur unzulässig wäre, sondern im Bezug auf die fiktiven Anwaltskosten auch strafrechtliche Fragen aufwirft.

Würde gerne mal die Fantasierechnung vom Kulac sehen um die einzelnen Posten zu prüfen…

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