#pimmelgate: Andy Grote sorgt für Hausdurchsuchung bei Twitter-Nutzer

:thinking: mmmhh…
Vielleicht laden die dieses Jahr den AVOCADOLF himself mal per türkischer Video-Schalte zum Kongress ein??

Themen wäre ja auch schon da:

  • Die IT-Sicherheit im Jahre 1933 und die Auswirkungen auf seinen persönlichen Schutz
  • Warum „Heim In’s Reich 2.0“ kein Algorithmus ist
  • Warum künstliche Intelligenz schon immer vegan war
  • etc. pp.

Könnte man ja mal dem FeFe vorschlagen, obwohl seine Kontakte zum ccc wohl eher eingeschränkter Natur sind…? Im Übrigen hat auch der Inhaber vom „TUXprojekt“ und „Hirnfick“ „tux0r“ ebenfalls seine ccc-Mitgliedschaft gekündigt, im Februar diesen Jahres!
Nette Blog-Reihe über Kongresskrisen (16 Beiträge) siehe:

https://tuxproject.de/blog/artikelserien/congresskrisen/

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Und hier wahrscheinlich der zweite Strike gegen Andy Grote. Der ist dann mal eben zur Geschäftsführung eines Theaters gegangen, weil er nach 23 Uhr kein Bierchen mehr bestellen durfte. Und jetzt kann sich komischerweise niemand mehr daran erinnern, merkwürdig aber auch.

So viel zum Thema, für die Einhaltung der Corona-Regeln plädieren und sich privat einen Schei** darum scheren! Eigentlich wollte ich sagen, Wasser predigen und Wein saufen…

Jo dank solchen nicht ernstzunehmenden Politikern wird den Querdenkern und Corona Leugnern noch zugespielt… :smiley:

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  • Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) äußert sich zu den #Pimmelgate-Vorwürfen.
  • Weil Grote wegen einer Äußerung auf Twitter als „Pimmel“ bezeichnet wurde, hatte die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht.
  • Grote wird dafür im Internet kritisiert.

Hamburg. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kann in der Durchsuchung einer Wohnung auf der Suche nach dem Urheber des gegen ihn gerichteten „Pimmel“-Tweets keinen Fehler erkennen. „Dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung veranlasst hat, ist deren autonome Entscheidung, auf die auch niemand von außen Einfluss nimmt“, erklärte Grote am Donnerstag. Aber allen müsse klar sein: „Wenn wir gegen strafbare Hass- und Beleidigungstaten im Netz konsequent vorgehen wollen, dann sind hierzu auch häufig Durchsuchungen erforderlich.“

Das möge für den einen oder anderen überraschend sein, aber inzwischen fänden solche Durchsuchungen auch regelmäßig statt. Natürlich gebe es schwerwiegendere Fälle, räumte Grote unter Hinweis auf rechtsextremistische Taten oder sexualisierte Übergriffe auf Frauen im Netz ein. „Andererseits wollen wir doch eigentlich alle, dass auch im Netz respektvoll mit uns umgegangen wird.“ Und bei aller Berechtigung auch harter, verbaler Auseinandersetzungen müsse sich niemand beleidigen lassen, auch nicht im Netz.

Auslöser war ein Tweet, der auf die Durchsuchung am Morgen hingewiesen hatte. Am Donnerstag lag der Post mit mehr als 17 000 Tweets auf Platz 1 der Twitter-eigenen Deutschland-Trends. In vielen Tweets wird der Einsatz als unverhältnismäßig kritisiert.

Das verdammte Problem hier ist, dass mein Wohnraum, eine sehr intime, zu schützende Örtlichkeit ist, nachdem so ein Trupp ignoranter Bullyzisten meine Bude wegen so einer lächerlichkeit auseinander nimmt, in jeden Ritz schauen, fühle ich mich nicht mehr so wohl in meinen 4 Wänden. Ähnlich wie nach einem Einbruch. Deswegen dürfen Hausdurchsuchungen auch nicht wegen jedem Pups veranlasst werden, daran hält sich aber keiner mehr von der Obrigkeit und dessen Lakaien. Man hätte auch einfach eine Anzeige schreiben können, XYZ hat über die IP Adresse per Twitter XYZ beleidigt, Strafe von 500 Euro und gut ist.

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, einen Ort zu haben, an den er sich ungestört zurückziehen und an dem er sich frei entfalten kann. In diesen eigenen „vier Wänden“ soll der Mensch grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Wohnung nun im Eigentum des Bewohners steht oder nicht. Entscheidend ist, dass sie nach dem Willen des Bewohners der Öffentlichkeit entzogen ist. Geschützt ist also nicht bloß die Wohnung, sondern auch beispielsweise ein Hotelzimmer, ein Zimmer im Studentenwohnheim, im Seniorenheim oder im Krankenhaus. Das Recht, in seiner Privatsphäre in Ruhe gelassen zu werden, hat einen sehr starken Bezug zur Menschenwürde. Die hohe Bedeutung dieses Grundrechts erklärt auch die hohen Schranken, die gegen Beeinträchtigungen des Grundrechts bestehen:
Durchsuchungen einer Wohnung stellen einen schweren Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar. Deshalb soll sichergestellt werden, dass dieser Eingriff durch eine unabhängige, neutrale Instanz bewertet wird. So sieht Art. 13 Abs. 2 GG vor, dass Durchsuchungen grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Der Richter hat also zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Vo­raussetzungen einer Durchsuchung vorliegen. Er muss auch prüfen, ob nicht mit weniger einschneidenden Mitteln das erstrebte Ziel – etwa Beweismittel für die Verfolgung von Straftaten zu finden – erreicht werden kann. Er muss ferner dafür sorgen, dass nicht mehr oder weitergehend durchsucht wird als unbedingt erforderlich. Auch hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strengstens zu beachten. In der Entscheidung, mit der er die Durchsuchung anordnet, muss der zuständige Richter deshalb genau angeben, was aufgefunden werden soll, um damit zu verhindern, dass die Durchsuchung zu unnötigen Erforschungen der Privatsphäre führt.

https://www.bpb.de/izpb/254396/unverletzlichkeit-der-wohnung

Beleidigung – § 185 StGB

Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den sogenannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Es muss sich dabei nicht um eine Äußerung oder Handlung handeln, die das Opfer selbst als ehrverletzend empfindet.
Es kommt viel mehr darauf an, ob ein unbefangener verständiger Dritter sie als ehrverletzend
versteht.
← Ich glaube: NEIN!

Wegen fehlenden öffentlichen Interesses sind die Ermittlungen zu einem Tweet mit Kritik an Hamburgs Innensenator Andy Grote eingestellt worden.

Siehe → https://www.heise.de/news/Du-bist-so-1-Pimmel-Pimmelgate-Ermittlungen-eingestellt-7194838.html