P2P-Klage: WG-Anschluss haftbar bei Widersprüchen

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Kommentar von nurmalso:
Wenn man das so liest, frage ich mich immer: Sind die zu geizig für nen Anwalt? Das liest sich für mich immer wieder als versuchen sich Laien selbst zu verteidigen.

Kommentar von Winterkorn:
Im Originalbeitrag ist doch das Urteil geschwärzt verlinkt, da kann im Rubrum nachsehen. Spoiler: Der Beklagte war anwaltlich vertreten.

Kommentar von Kel:
Existieren überhaupt noch Fälle in denen der Angeklagte seiner sekundären Darlegungslast erfolgreich vor Gericht nachkommt ohne das er einen schuldigen benennt?
Was ist den nötig damit das Gericht zugunsten des Klägers entscheidet?

Gibt es solche Urteile überhaupt noch?