P2P-Klage: Verurteilung trotz Auslandsaufenthalt

Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Klage: Verurteilung trotz Auslandsaufenthalt in Kroatien

Kommentar von STARKSTROM:
Hey Lars,
heisst das „gefakt“, „gefuckt“, oder „gefaked“ ?
Laut meinen Duden, der recht betagt ist die Nummer drei
richtig! Aber hab da auch meine Probleme mit bei diesem Wort.

Fakt ist aber, das es richtiger „Fuck“ für den
IP-Anschlussinhaber ist! Kann es sein, dass es derzeit nahezu aussichtslos vor „Gericht“ wegen P2P Streitigkeiten zu ziehen?
Seit Monaten nur „Niederlagen“…, da kannste machen und
tun wie du willst!

Liebe Leute, P2P könnt ihr vergessen!
Bring euch nur mächtig Ärger ein…, und werdet noch vorm
Gericht als „blöd“ dargestellt. Sekundäre Darlegungspflicht
bist du „LOOSER“ meine „USER“ mal wieder nicht nachgekommen. Scheiss drauf…, ob Ihr anwesend wart oder
irgendwo nachweislich auf „Malle“ einen drauf macht…
Du wirst einfach belangt…
Gerechtigkeit sieht anders aus!

PS. Letzte Aufklärungsvideo zum Thema P2P
Mann achte auf den zielstrebigen „Chefermittler“
https://www.youtube.com/watch?v=nvcOkAwij48

Ich weiß, dass das so falsch ist. Deswegen in Anführungsstrichen.

Kommentar von ck:
Das ganze klingt für mich wie ne schmierenkopmödie ey.
Du warst nich da und den reicht das nicht wenn du nicht im land bist warste es auch nicht Und wenn alle mit schlüssel mitwaren also`? die amtsgerichte sind echt ein witz

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„Das ganze klingt für mich wie ne schmierenkopmödie ey.“

Für mich nicht. Wenn der Beklagte während seiner Abwesenheit Geräte bereit hält, welche es Dritten ermöglichen seinen Anschluss zu nutzen, muss er als Anschlussinhaber eben bluten.

Das bedeutet im Falle einer längeren Abwesenheit:

  1. Zugangsdaten in der Fritzbox etc. löschen.

  2. Netz- und TAE-Stecker ziehen.

Erst dann kann glaubhaft dargelegt werden, daß von besagtem Telekommunikationsanschluss die entsprechende P2P Nutzung überhaupt nicht möglich gewesen ist bzw. hätte es dieses Problem erst garnicht gegeben.

Überflüssig zu erwähnen, daß man auch von Kroatien aus jederzeit P2P Down- und Uploads auf den heimischen PC realisieren kann.

Da wollte wohl jemand mit einem „Ich-war-ja-nicht-zu-Hause“ wieder ganz schlau sein.

Kommentar von Watchtower:
Mal im Ernst, selten so einen Schwachsinn gelesen.
Wieso „bei längerer Abwesenheit“ ?
Das kann z.b. auch passieren wenn man am Wochenende seine Einkäufe erledigt oder bei Mama zur Geburtstagsfeier eingeladen ist.
Du ziehst dann natürlich jedes Mal alle Stecker und löschst die Zugangsdaten deines Routers, unter Zeugen und mit notarieller Beglaubigung damit es vor Gericht glaubhaft belegt werden kann.

Entschuldige, aber dir brennt doch offensichtlich der Helm…

Kommentar von :
@Lars: https://www.duden.de/rechtschreibung/faken

Was meinst Du mit „falsch“?! Lt. Duden ist es richtig.

Kommentar von DUDEN - kennenwir uns?:
@Anonymous
Wir reden nicht vom Tu-Wort „faken“, sondern die
Vergangenheitsform „gefaked“…, ist auch kompliziert.

Muss mal gerade richtig lachen. Geht mal auf die u.a. Seite, dort
wird die Aussprache vorgesprochen wenn ihr auf das „Lautsprechersymbol“ geht. Lasst euch den deutschen Teil
vorlesen…

Der Satz mit „Jeff“ bzw. die anderen zwei Sätze bitte einfach mal anklicken…, irgendwie witzig…

https://context.reverso.net/%C3%BCbersetzung/deutsch-englisch/gefaked

PS. Ich höre aus dem Lautsprecher nicht „gefaked“ sondern
das allseits bekannte englische Schimpfwort. „Fucked!“
Merkwürdig oder?

Kommentar von Questionaire:
Es gibt so viele Möglichkeiten auch bei P2P Downloads die IP zu verschleiern. Warum machen die Leute keinen Gebrauch davon?

Ganz einfach, weil sie es nicht besser wissen. Das ist ja ein Grund, warum ich als Warnung ständig diese P2P-Klagen hier als News reinbringe. Einerseits interessiert es viele Leute und andererseits ist es hoffentlich eine Warnung an alle Teilnehmer einer P2P-Tauschbörse.

Kommentar von Menderes:
Wie ist das eigentlich bei Usenet Downloads bestellt mit der Sicherheit der Verbindung?
Reicht da die SSL Verschlüsselung durch den Providerserver aus?

Kommentar von Filmfreund:
Dada Gaga Laber

Zitat:

„Wieso „bei längerer Abwesenheit“ ?“

Um den Missbrauch des Telekommunikationsanschlusses durch Dritte schon im Vorfeld auszuschließen.

Zitat:

„Das kann z.b. auch passieren wenn man am Wochenende seine Einkäufe erledigt oder bei Mama zur Geburtstagsfeier eingeladen ist.“

Kann es nicht, wenn z.B. in der Fritzbox je nach Bedarf bestimmte Seiten gewhite- bzw. geblacklistet wurden.

Zitat:

„Du ziehst dann natürlich jedes Mal alle Stecker und löschst die Zugangsdaten deines Routers,…“

Bei mir verbrauchen Geräte nur dann elektrische Energie, wenn sie benötigt werden. Sollten Dritte während längerer Abwesenheit Zugang zu meinem Refugium haben (Pflanzen gießen, Fische füttern etc.), wird natürlich die Fritzbox auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die Config wird selbstverständlich zuvor und verschlüsselt gespeichert.

Zitat:

„…unter Zeugen und mit notarieller Beglaubigung damit es vor Gericht glaubhaft belegt werden kann.“

Von dir zusammengesponnene geistige Diharroe, nur um anschließend ein wenig pöbeln zu können:

„Entschuldige, aber dir brennt doch offensichtlich der Helm….“

Und das nur wegen der von mir vorgeschlagenen Vorsichtsmaßnahmen, damit nicht immer wieder so eine durch die deutsche Justiz so ungerecht behandelte armen Sa… „aus Versehen gehackt“ oder mit einer kompromittierenden IP in Zusammenhang gebracht wird.

Zum Abschluss noch zwei Fragen:

Wann gehen euch mal eure abgrundtief dämlichen Ausreden aus. Und wann akzeptiert ihr einfach die simple Tatsache, daß es nun mal Internetnutzer gibt, die mehr oder weniger Dreck am Stecken haben.

Kommentar von Ichbins:
Und da soll noch mal einer lügen, dass wir in einem Rechtsstaat leben …

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Ich frage mich eh, wie es sein kann, das bei solchen Verfahren nicht die Unschuldsvermutung gilt. Seit wann muss man in Deutschland die eigene Unschuld beweisen? Wir sind ja nicht in den USA oder im Kongo… Rechtsstaat sieht anders aus.