OLG München: Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Recht

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Kommentar von Sigismund_Alzheimer:
Ich sache mal ganz Salopp . . die versuche der Werbe-Mafia, Gerichtlich
ein AD-Blocker verbot zu erzwingen, sind ja ganz Lustich, aber voll fürn
Ar***. Ganz simple begründung, an meinen Briefkasten hängt ein Aufkleber
„Werbung unerwünscht“ und das ist per BGH-Urteil auch gedeckt, wer mir
trotzdem Werbung in den Briefkasten drückt, darf sich auf Juristischen Ärger
gefasst machen, und nun das prinzip Analog auf Digitale Zeitalter angepasst.

Hier ist mein Ad-Blocker, der sacht „Nein danke, ich will nix kaufen“
Werbung unerwünscht, und die ganz Renitenten, bekommen, direkt
in meinem Router einen Platz in der Blacklist. . .