Nerdfon 48 über PC Fritz und die Aleando GmbH

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Kommentar von Holger Weiß am 28.11.2013 12:52:
ich hatte software bei pc-fritz bestellt und vorab bezahlt. die ware wurde dann per nachnahme geschickt, sodass ich sie nochmal bezahlen musste. pc-fritz wollte mir den zuviel gezahlen betrag erstatten, hat es aber nicht gemacht. ich habe dann strafanzeige wegen betrug gegen mahlow und peressoni gestellt; die anzeige liegt seitdem beim zoll in dresden (wahrscheinlich solange, bis der betrug verjährt ist).
die gerichte und finanzbehörden in berlin interessieren sich überhaupt nicht für den fall und als geschädigter wird man dort wie der letzte dreck behandelt.
mich würde deshalb interessieren, wer eigentlich bei pc-fritz bzw. le-na verantwortlich ist, da ich mir jetzt einen vollstreckungstitel besorgen will.
vielen dank schon jetzt für eine antwort.
h. weiß

Kommentar von Lars Sobiraj am 28.11.2013 13:13:
Ich bin kein Anwalt. Wichtig ist aber grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellung. Kam der Vertrag mit der Le-Na GmbH zustande, ist sie haftbar. Und nein, ich glaube nicht, dass den Ermittlern vom Zoll das egal ist. Die haben bei neuen Informationen von mir immer sofort reagiert.