Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

Kommentar von Michael am 30.06.2017 08:55:
Manche Provider speichern länger als 7 Tage, bei Unitymedia hat man z.B. oft über Monate hinweg dieselbe IP-Adresse.

Kommentar von Fake News am 30.06.2017 09:05:
Sorry, JEDER wusste es. Wozu das ganze Gejammer? Was riskiert, auf die Nase geflogen, damit leben.

Kommentar von Manuel Bonik am 30.06.2017 09:26:
Das Mindeste sollte doch sein, dass man die Downloader dazu verurteilt, die gestohlenen Bücher zurückzugeben. Ach nein, geht ja nicht, die sind ja dann schon gebraucht.

Kommentar von Jesus am 30.06.2017 09:36:
wie bekifft muss man sein, um sich die offensichtliche Illegalität mit so einen Quatsch selbst rechtfertigen zu wollen

Kommentar von TeeB am 30.06.2017 10:38:
Immer wieder erstaunlich, was da für „Argumente“ zusammengeschustert werden. Glaubst Du wirklich, was Du da schreibst?

Kommentar von moby dick am 30.06.2017 10:53:
Excellent :smiley:

Kommentar von moby dick am 30.06.2017 10:56:
Mit der Argumentation kommt man vor Gericht nicht weit.
Eben solche Schlaumeier sind dann regelmäßig fällig wenn sie dem Richter die Welt erklären wollen.

Kommentar von moby dick am 30.06.2017 10:59:
Wobei Autor R. In einem Punkt recht hatte.
Es wurden schon Downloader erwischt und abgemahnt.
Mir ist ein Fall bekannt wo die sich in einer Facebookgruppe organisiert hatten und da sogar die Autorin noch mit reingelassen hatten.

Kommentar von Kunstsoldat am 30.06.2017 11:45:
Ich bin bei UM und habe jeden Tag eine andere IPv4

Kommentar von Lucius Verus am 30.06.2017 12:10:
Das kann sein, aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 sind nur bis zu sieben Tage erlaubt (laut Wikipedia).

Wenn das die Lage ist, verstehe ich nicht, wie die Belangung der User technisch funktionieren soll. Auswertung von 30.000 Accounts und Richterbeschlüsse und 30.000 Briefe an diverse Provider innerhalb einer Woche?

Und ohne zurückführbare Verbindungsdaten scheint der Nachweis einer Urheberrechtsverletzung kaum möglich, weil allein mit E-Mail-Adressen und Amazon-Gutscheinen noch kein Download erwiesen ist.

Kommentar von Frank am 30.06.2017 13:03:
Vergiss bitte Klaus Seibel nicht, der hofft er bekomme bald das Motorad und natürlich den Reichtum, den er meint verdient zu haben.

Kommentar von Ichbins am 30.06.2017 13:39:
Eben. Und nach diesen sieben Tagen ist die IP eben kein Beweis mehr. Denn dann wird sie entweder neu vergeben, oder halt erst nach 8 Tagen, oder 9 Tagen.

Und …die Preise deuten ebenfalls kaum auf die Tatsache hin, dass die Seite illegal war. Denn sonst müsste man ja jetzt bei JEDEM Angebot denken: „Ja, das ist illegal“.

Und eMail-Adresse? Das reine angemeldet sein auf der Seite war ja erlaubt.

Und „Fish“ hat völlig recht. Das Problem ist einfach, dass die Seite auf den ersten Blick legal aussah und in den FAQs wohl nur was von „Grauzone“ stand.

Kommentar von Kunstsoldat am 30.06.2017 13:43:
Wer hat sich in einer Gruppe organisiert? Die Downloder?

Kommentar von Mister B. am 30.06.2017 14:40:
Wie sehen eigentlich diese Überlegungen aus bezüglich Konsequenzen für User aus Österreich bzw. generell für User aus anderen Staaten?
Stichwort andere UrhG, Vorratsdatenspeicherung, Gerichtsstand usw…

Kommentar von Quantensprung am 30.06.2017 15:35:
@larsghandysobiraj Würde mich auch interessieren.

@larsghandysobiraj Kannst Du auch etwas zu dem vorherigen Kommentar sagen: Um IP-Adressen zurückzuverfolgen müssen sich die Ermittlungsbehörden in der Regel beeilen, stimmt das? Das ist vermutlich auch der Grund für das Honeypot-Prinzip. Richtig oder Denkfehler?

Kommentar von moby dick am 30.06.2017 17:15:
Jup, hatten die.
Viele waren der Autorin persönlich bekannt.

Kommentar von Goove am 30.06.2017 17:43:
„Die Menschen von Tonga können nichts dafür würden es aber letztlich ausbaden müssen falls man to-domains meiden müsste, weil diese offensichtlich rechtswidrig erachtet werden müssten. Das ist Diskriminierung auf unterste Ebene.“

Äh, du weisst schon, für das to steht?
Es steht für Torrent und gibt damit schon mal die Richtung vor.
Diese TLD wird aber auch aus ganz anderen Gründen genutzt.
Es gibt kein WhoIs. Und ausbügeln muss es niemand auf Tonga, die haben die Vermarktung der TLD schon lange verkauft.

Deine Fakten solltest Du dringend noch mal checken. Dann weisst, wie defizitär z. B. Spotify ist.
https://www.digitalmusicnews.com/2017/06/15/spotify-140-million-huge-losses/

Auch der Rest strotzt nur so voll Halbwahrheiten. Audible und Flatrate. Ja, nee, ist klar.

Kommentar von Bernd am 30.06.2017 20:49:
Ich lese zwar oft hier und moechte mich an dieser Stelle auch fuer die immer tollen Artikel bedanken, allerdings hab ich noch nie was kommentiert, bei diesen hitzigen Diskussionen muss ich aber auch mal ein bisschen Senf dazu abgeben :wink:

Was mich nervt:
Ich verstehe es, dass es jemanden aergert, wenn man abgezogen bzw fuer seine Leistung nicht entsprechend entlohnt wird (aus eigener Erfahrung), das ist keine Frage, aber alle (anwesenden) Autoren schlagen hier einen Ton an als haetten sie noch nie was ausgefressen (egal ob digital oder analog). Wenn keiner der (in diesem Fall) Betroffenen jemals ein anderes Buch, ein MP3 oder einen Film „widerrechtlich“ runtergeladen, kopiert oder gestreamt hat, dann fress ich nen Besen! Sollte dem wirklich so sein, was ich absolut nicht glaube, wie sieht es dann bei deren Kindern oder Partnern aus? Die Teens zu Hause haben auch nie nen Song runtergeladen oder einen anderen digitalen five-finger-discount gemacht? Wissen wir das sicher?? Von dem her also nicht gleich jeden zur Todesstrafe verurteilen, wenn man evtl selbst so einen Schwerkriminellen in den eigenen Reihen (bzw Familie) hat.

Betreffend der User:
Wenn ich an die Energie denke die es braeuchte 40k User auszuforschen, dann waere diese wohl viel besser darin investiert, ein weiteres Portal zu schliessen. Meiner persoenlichen Meinung nach ist es zwar nochmal wichtiger andere, wesentlich illegalere Inhalte zu jagen, aber bleiben wir mal bei dem Thema Raubkopien.
Ok, unter groesstem Aufwand verfolgen wir alle, finden ein paar und dann sehen wir, dass es sich unter anderem zB um eine junge, freundliche, sympathische Stundentin handelt, die keine Kohle hatte um sich Fachliteratur zu kaufen, aber trotzdem etwas lernen wollte. Toeten wir, oder? Ok, zumindest richtig hart bestrafen!
In der anderen Ecke sitzt ein skrupelloser Typ, der seinen Unterhalt damit verdient urheberrechtlich geschuetztes Material zu verbreiten und damit (egal ob durch direkte Zahlungen oder Werbung) mehr Kohle macht als ein normaler Durchschnittsbuerger, welcher taeglich seinem Durchschnittsjob nachgeht. Der Schaden ist vermutlich ein bisschen groesser als bei der Stundentin. Den toeten wir natuerlich auch.
Was macht aber mehr Sinn? Einen einzelnen User zu strafen, welcher aus was fuer Gruenden auch immer ein paar Buecher downgeloadet hat oder die die tausende davon verbreiten und damit richtig viel Kohle machen?

Grundsaetzlich toeten wir hier ohnehin jeden (zumindest hab ich bei manchen Kommentaren dieses Gefuehl), aber bei der mittellosen Studentin wuerde es mir zumindest schwerer fallen…

Abgesehen davon bzw noch ganz was anderes:
Es hat lange gedauert, aber irgendwann hat die Musikindustrie geschnallt, dass eine Trendwende sein muss (damals in Zeiten des „originalen“ Napster, Kazaa und wie sie alle hiessen), denn haette man damals jeden illegalen Downloader/Uploader eingesperrt waeren die Strassen vermutlich leer gewesen. Heute hat jeder ein 10,- Abo, jeden erdenklichen Song und absolut keinen (rechtlichen) Stress. Noch dazu super sortiert, immer dabei usw usw usw. Wer macht sich noch die Muehe und sucht nach illegalen MP3 Downloads, nebenbei mit dem Risiko sich einen Virus oder Trojaner einzufangen? Niemand (bzw ein schwindend geringer Teil).
Wie viele Jahre/Jahrzehnte wird es noch dauern bis auch die Filmindustrie dies kapiert? Entweder sind sie zu gierig oder zu daemlich, was anderes faellt mir leider nicht ein. Ne RICHTIGE Flatrate, wie bei der Musik um einen gewissen (akzeptablen) Preis und das Problem loest sich von selbst. Uploader jagen und Geld dafuer ausgeben oder ein Abo verkaufen und damit noch was verdienen? Koennte die bessere Variante sein und hungert die Uploader gleichzeitig aus. Unglaublich dass es wirklich so lange dauern kann dies zu begreifen…
Eventuell kommen die Verlage irgendwann auch auf diese Idee? Wobei ich zugeben muss, dass ich den Buechermarkt nicht wirklich verfolge und eventuell ist das Angebot ja schon vorhanden (Kindle Unlimited oder so)?
Fazit: Besser ein bisschen was verdienen als nichts (bzw es verdienen sonst die Leute die kein Recht dazu haben), also vielleicht mal vom hohen Ross runterkommen und ein Produkt auf den Markt bringen welches die illegale Variante uninteressant macht. Es ist ausserdem fuer mich unverstaendlich warum eine BluRay die in Asien gepresst, mit einem Cover versehen in eine Huelle gepackt und nach Europa geflogen wird im Mueller billiger ist als ein qualitativ schlechterer Google/Amazon/iTunes Kauf-Download.

Wuensche allen ein schoenes Wochenende,
Bernd

PS: Bin kein Autor, daher meine bornierte und fehlerhafte Schreib- und Ausdrucksweise.

PPS: Und bitte nicht immer gleich alle killen!

Kommentar von jörg am 30.06.2017 21:21:
Weiß noch jemand, ob man sich bei dem Portal mit einer e-Mail Adresse registrieren musste? Wenn ja, musste man die Adresse bestätigen?

Ich konnte keine Bestätigungsmail in meinem Postfach finden. Wenn keine Bestätigungsmails verschickt wurden, dann kann jeder sich mit jedermanns e-Mail-Adresse registrieren, wodurch die Mailadresse als Beweis ausscheidet.

Bei den Zahlungsmitteln dürften die Amazon-Gutscheine relativ leicht, der Rest kaum mit angemessenem Aufwand nachverfolgbar sein. Als alleiniger Beweis dürfte die Zahlung mit Amazon-Gutschein allerdings auch nicht reichen, denn Amazon-Gutscheine kann man bekanntlich auch z.B. gegen Bargeld an unbekannte Dritte verkaufen.

Letztlich bleibt die Frage, ob Verbindungsdaten gesichert werden konnten. Wenn ja:

  • Wie lange reichen die Verbindungsdaten von lul.to zurück?
  • Wie lange können die Provider die Verbindungsdaten einzelnen Kunden zuordnen?
  • und wenn eine Zuordnung möglich ist: gibt es noch andere Indizien (siehe oben), die auf die Person des Anschlussinhabers hindeuten? Wenn nicht, dann kann immer noch jemand anderes den Anschluss genutzt haben, Stichwort EuGH + Störerhaftung bei WLANs

Wie seht ihr das?

Kommentar von Goove am 30.06.2017 22:22:
Wikipedia, so so,

Es werden keine 30.000 Briefe geschrieben, weil es nach Provider geht und gibt es keine 30.000 in D.
Hier tummeln sich aber auch Experten…