Münchner stahl Bitcoin im Wert von 180.000 EUR

Kommentare zu folgendem Beitrag: Bitcoin: Münchner stahl Wallet im Wert von 180.000 Euro

Als Admin in einem solchen Unternehmen hat man eine sehr hohe Vertrauensstellung in der Firma und wird dementsprechend auch ein sehr gutes Gehalt sein eigen nennen können!
Ich verstehe deshalb alleine schon nicht, warum man dann seinen Chef abzuzocken versucht?! Nur des schnellen Geldes wegen?
In solch einem Fall hätte man eventuell auch einfach mehr, wie 29,6 BCs mitnehmen sollen, damit sich es auch lohnt!

Mich verwundert, dass der Betrüger trotz seiner Befugnisse und Sicherheitsvorkehrungen erwischt wurde.

1 „Gefällt mir“

Blockquote Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren

Nein, ihm drohen maximal vier Jahre. Ist die Straferwartung höher, wird am Landgericht verhandelt, unabhängig vom Strafmaß des StGB. Nachzulesen in § 74 GVG.

Dann müsste die Generalstaatsanwaltschaft Mist geschrieben haben, was mich wundern würde…

Strafmaß != Straferwartung

Die Generalstaatswaltschaft kann sich schlecht über das GVG hinweg setzen, welches vorschreibt wo verhandelt wird. Andernfalls hätte der Verteidiger schon vor dem Beginn der Verhandlung einen Revisionsgrund, der mit zwei Sätzen als Begründung durchgeht. Die Kammer am Amtsgricht, die die Anklage vor der Zulassung vor Gericht Prüfen muss, würde das Verfahren andernfalls auch ablehnen müssen.

Ich denke eher, dass er wegen der Befugnisse und Vorkehrungen erwischt wurde…denn er räumt alles leer! Dann hat er das grosse Problem, die Beute so wegzuschaffen, dass man den Weg des Geldes nicht mehr mit ihm in Verbindung bringen kann!
Selbst, wenn das noch problemlos geklappt hat, kommt das weitaus grössere Problem auf ihn zu…

  1. Er kann nun nicht einfach verschwinden, kündigen oder sonst was, da er dann sofort der Verdächtige Nr. Uno wäre.
  2. Er kann aber genauso wenig einfach in der Firma sitzen bleiben, ohne was zu unternehmen, da ihn das ebenfalls sehr verdächtig machen würde!
  3. Was ihm dann übrig bleibt, ist die Möglichkeit, den Diebstahl selber so zu fingieren, als ob er von unbekannten Dritten durchgeführt wurde, um den Verdacht komplett von sich weisen zu können!
  4. Er hat anscheinend aber nicht darüber nachgedacht, dass der unbekannte Dritte in dem Moment Befugnisse bzw. Möglichkeiten braucht, die eigentlich nur er selber besitzt!? Also musste er diese einsetzen, um den Fake perfekt aussehen zu lassen…das werden dann wohl die Spuren sein, die er damit unfreiwillig gelegt hat…

Deswegen:
Wer sich selber in die Karre kackt, muss sich hinterher nicht wundern, wenns im Auto stinkt !
:wink: