Marco Verch: kostenlos bleibt kostenlos

Kommentar von Mauzi am 09.05.2018 12:50:
Danke

Kommentar von Mauzi am 09.05.2018 14:40:
Mir würde noch einfallen… Die Öffentlichkeit einbinden. So das immer wieder NEGATIV über ihn berichtet wird. z.B. Akte 2018 https://www.sat1.de/tv/akte

Kommentar von Wolfgang Frei am 09.05.2018 14:44:
Vielen Dank für die Worte. Wie gesagt, wir haben versucht Verch zu kontaktieren über Mail und auch telefonisch. Leider ohne Erfolg. Haben auch versucht Ihm zu erklären, das wir im Verein alle ehrenamtlich tätig sind und keinerlei Gewinne erzielen. Das wir versuchen Kindern und Erwachsene Sicherheit zu vermitteln und Verch mit seiner Forderung quasi die bestraft die Hilfe am nötigsten haben. Denn wir können uns solche finanziellen Forderungen auch nicht nur im kleinen Rahmen leisten. Deshalb haben wir ja auch sein kostenloses Angebot genutzt. Glauben allerdings nicht, das es Menschen wie Verch auch nur die Bohne interessiert…wem er schadet. Wichtig ist nur, das er sein Geld bekommt, damit er sich weiter feiern kann.

Kommentar von Gaby Weh am 10.05.2018 20:52:
Unter Strich bleibt nur der Gang zum Anwalt. Der kann dann versuchen Schadeneingrenzung zu erreichen. Solange aber keine wirkliche richterliche bzw gesetzliche Grundlage vorliegt, wird sich Marco Verch entspannt zurücklehnen und sich von Ihren Geld lächelnd eine schöne Flasche teuren Wein oder Champus gönnen und neue Geldlieferanten suchen. Mag es ihm gegönnt sein.

Kommentar von Mauzi am 11.05.2018 21:01:
Ich habe da noch etwas gefunden: Betreff: der Verbraucherschutz

Verbraucherzentralen helfen Konsumenten
Bei irreführender Werbung, Knebelverträgen und undurchsichtigen Marktstrukturen wird der Verbraucherschutz des Bundes und der Länder tätig: Die Verbraucherzentralen verfolgen solche Rechtsverstöße mit Abmahnungen und Klagen, tragen die Anliegen der Verbraucher in die Öffentlichkeit, beraten bei Fragen des privaten Konsums und liefern mit ihren Marktanalysen und Ausstellungen verbraucherrelevante Informationen. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gehören die 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer an sowie 25 weitere Verbände des Verbraucherschutzes. Gefördert wird die Arbeit der Verbraucherzentralen durch öffentliche Mittel aus Bund, Ländern, Kommunen und Landkreisen.

Kommentar von Betroffene am 12.05.2018 20:52:
Hallo zusammen, ich bin auch betroffen und verweise auf den Beschluss vom Oberlandgericht Köln. So ganz ist M.V. nicht „im Recht“: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2782

Kommentar von Populis Paze am 16.05.2018 09:33:
Hr. Verch und andere denen vorgeworfen wird, Creative Commons Abzocke zu betreiben, haben entspr. dem Urteil des OLG Köln keinen Anspruch auf Schadensersatz. ABER sie können und dürfen die ggf. erheblichen Kosten für den Anwalt/Abmahnung geltend machen. Das ist zu beachten, und steht auch so in dem Beitrag v. Hr. Kompa, https://kanzleikompa.de/2018/04/05/die-creative-commons-rechnungen-des-fotografs-marco-verch-fuer-kostenlose-bildlizenzen/

Kommentar von Tipgeber am 16.05.2018 09:43:
Ein Anwalt geht gegen eine Rechnung von Marco Verch o.a., die denen entspricht die in dem Artikel von Markus Kompa über Creative Commons Abzocke genannt werden wie folgt vor:

  • Erkärung, dass das entspr. Bild nicht mehr genutzt / nicht öffentlich zugängig gemacht wird
  • Kostenforderung als unbegründet zurückweisen

Kommentar von Gaby Weh am 17.05.2018 23:21:
Nützt Garnichts. Herr Verch wird nicht antworten sondern sein Rechtsanwalt. Dem zuvor kommen. Ab zum Anwalt und den antworten lassen!.

Kommentar von Andreas Wenske am 18.05.2018 22:11:
Ich hatte den Herrn Verch eine Email geschrieben. Es kam leider keine Antwort zurück. Dafür kam heute aber Post von seinem Anwalt der in Landshut sitzt. Die Kanzlei nennt sich deubelli. Jetzt soll das ganze schon 546€ kosten. Lg

Kommentar von Mauzi am 18.05.2018 22:32:
Ich kann dir auch nur raten… wende dich Dienstag gleich mal an den Verbraucherschutz… die können dir vielleicht weiterhelfen… oder online,… https://www.verbraucherzentrale.de/
Die Fälle häufen sich… da ist Kalkül hinter … das ist reine Abzocke

Kommentar von Mauzi am 19.05.2018 21:50:
Ich habe noch etwas gefunden,
Dort gibt es Musterbriefe zum herunter laden: Abwehr unberechtigter Forderung für Internet-Leistung (Volljährige)
Der Verbraucherschutz schreibt:
Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder sogar Anwaltskanzleien ein. Unberechtigte Forderungen sollten Sie zurückweisen.
Rechnungen nicht zahlen
Sie sollten der Forderung eines Anbieters immer einmal schriftlich widersprechen, beispielsweise mithilfe unserer Musterbriefe. Danach können Sie alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren müssen Sie erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

Kommentar von Thomas am 25.05.2018 15:06:
Endlich habe ich Gleichgesinnte gefunden! Lasst uns gemeinsam diesen Verch das Handwerk legen! Er lebt sein lockeres und tolles Leben (Hat 40 Startups gegründet, aus Spaß an der Freude). Außerdem tritt er öffentlich wie ein Held auf und wird gefeiert!!! Das kann und will ich nicht zulassen. Ich bin schon bei meinem Anwalt, da Verch auch mich erwischt hat (Ein Bild von einem Müsliriegel und ein Steak für schlappe 700 Euro!!!)

Ich bitte um Status-Updates und Vorschläge, damit Verch endlich damit aufhört!

Kommentar von Mauzi am 25.05.2018 16:22:
700 Euro ? Übel
Schließt euch zusammen und macht den fertig… hat er verdient…

Kommentar von am 29.05.2018 06:57:
Guten Morgen, habe mir heute ein Mustertext der Verbraucherzentrale runtergeladen und dem Anwalt
Deubelli von Herrn M. Verch, per Mail zugesendet.

Im Fall das noch mehr Schreibkram erforderlich sein
sollte, darf ich die hier erwähnten Urteile benutzen?

Kann und darf man auch Tarnkappe. info erwähnen,
da hier ja mehrere Betroffene ihren Ärger mit
Herrn M. Verch erwähnen?

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 29.05.2018 07:01:
Hast Du Dir den Empfang der E-Mail bestätigen lassen? Die können sonst möglicherweise behaupten, es wäre nie etwas angekommen von dir. Ja, Du kannst die Tarnkappe erwähnen, allerdings nützt das wenig.

Kommentar von Andreas Wenske am 29.05.2018 07:04:
Guten Morgen, habe mir heute ein Mustertext der Verbraucherzentrale runtergeladen und dem Anwalt
Deubelli von Herrn M. Verch, per Mail zugesendet.

Im Fall das noch mehr Schreibkram erforderlich sein
sollte, darf ich die hier erwähnten Urteile benutzen?

Kann und darf man auch Tarnkappe. info erwähnen,
da hier ja mehrere Betroffene ihren Ärger mit
Herrn M. Verch erwähnen?

Kommentar von Andreas Wenske am 29.05.2018 07:07:
Das habe ich leider vergessen, muss aber auch dazu sagen ich weiß gar nicht wie das geht mit der Bestätigung.
lg

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 29.05.2018 07:10:
Sie sollen dir das einfach per E-Mail bestätigen. Ansonsten am besten per Einschreiben Rückschein.

Kommentar von Peter am 30.05.2018 08:19:
Hallo lieber Herr Wenske,

könnten Sie mich bitte unter folgender Email kontaktieren: peterschubert556@gmail.com

Ich habe heute bei der Verbraucherzentrale angefragt. Evtl. schaffen wir eine Sammelklage! Wir müssen so viele Menschen wie möglich mobilisieren! Evtl. könnte der Betreiber von Tarnkappe auch eine Art Kontaktaustasch für die Betroffenen ermöglichen?

Beste Grüße!