Marco Verch: kostenlos bleibt kostenlos

…Naja, ein Abmahn-Troll, der die meiste Zeit seines Lebens damit verbringt, wie man normal lebenden Menschen schnell und unauffällig das Geld aus den Taschen zieht, der wird auch wissen, wie man dieses Geld am Fiskus vorbei bekommt und somit auch am SGB!
In erster Linie sind in dem Fall ja die beiden Elternteile selber für ihre Alterspflege zuständig. Erst, wenn die Pflegemittel der beiden komplett ausgeschöpft sind, müssen die Angehörigen an der Stelle einspringen…aber, und jetzt kommt das große aber an der ganzen Sache:
Das Sozialamt springt so oder so in der Zahlung für die beiden Eltern ein, es tritt also in Vorleistung, anstatt einer anderen Instanz.
Diese Vorleistung muss von Amts wegen in DE erbracht werden, wenn die Eltern nach dem Sozialgesetzbuch „hilfebedürftig“ sind. Da sind die Kinder erstmal aussen vor, wenn erstmal kein sichtbares Vermögen zur Verfügung steht!
Sozialhilfe wird gezahlt, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass eine Notlage besteht und Hilfe gebraucht wird (§ 18 SGB XII). Erst, wenn an dieser Stelle alles geregelt ist, schaut das Amt, bei wem sie es sich zurückholen kann - dabei kommen natürlich die Kinder auch als erstes in Frage!
Nur mal so am Rande: Wer vor dem Sozialamt behauptet, dass man bis vor 3 Jahren z.B. noch 500.000€ besessen hat, es dann aber per offizieller Schenkung an Tante Paula übergeben hat, hat aber Pech gehabt…Das Amt hat hier 10 Jahre Zeitfrist, um das Geld dann von Tante Paula zurückzufordern (§528 BGB)!!
Ich sage mal so…da die Mühlen des Staates seh rlangsam arbeiten und M.V. bestimmt ein Mensch mit Weitblick ist, hat er die Situation schon lange vorher geblickt!
Wenn er sowieso alleine oder mit Familie so gelebt hat, dass am Ende bei ihm nur angemessenes Vermögen / Geldwerte vorhanden sind und das obligatorische Schonvermögen, wie zum Beispiel auch Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluß usw. und nicht den Fehler macht, mit dem 300.000€ Sportwagen zum Sozialamt zu fahren, wird er nicht rangezogen! :wink: