LuL.to: strafrechtliche Verfolgung der Nutzer nicht ausgeschlossen

Kommentar von am 03.11.2017 08:19:
Für strafrechtliche Verfolgung und auch für Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen dürfte es notwendig sein, genau nachzuweisen, welche Bücher illegal erworben wurden. Da reicht es nicht aus, nur über die e-mail-Adresse zu gehen.
Selbst wenn man nachweisen kann, daß der account sich von 10 auf 5 € vermindert hat - was wäre damit bewiesen? Hat der user 50 Bücher/Zeitschriften a 0,10 € oder 20 Hördateien a 0,25 € bezogen?

Kommentar von Michael am 03.11.2017 12:29:
Wir wissen halt nicht was für Daten wirklich vorliegen. Selbst wenn das wirklich stimmt, dass man nach einer gewissen Zeit ein Produkt wieder kaufen musste, heißt das ja nicht, dass intern nicht doch Daten vorhanden waren, wer was wann für welchen Preis gekauft hat.

Wahrscheinlich hängt es letztenendes davon ab, was man einem Nutzer wirklich konkret vorwerfen kann: Wie ist das Geld geflossen? Mit welcher E-Mail hat sich der Nutzer angemeldet? (und spätestens wenn der Käufer der Amazonkarte und der Nutzer de E-Mail übereinstimmen, wird es interessant) Wer war der Anschlussinhaber der IP zum fraglichen Zeitpunkt? Ich denke da hilft auch die 7 Tages-frist kaum: Wenn man sich innerhalb der letzten 7 Tage vor dem Bust eingeloggt hat, dann haben sie die Daten sicherlich schon vorliegen.

Meine Einschätzung: Den meisten der 30.000 Nutzer wird wenig bis nichts passieren, weil es schwer wird, hier konkret irgendwas nachzuweisen. Wahrscheinlich wird es ein paar treffen, die alles falsch gemacht haben oder bei denen es die Ermittler sehr dringend haben (Powerdownloader). Die Betreiber und evtl. vorhandene Uploader und technische Betreuer, die werden dagegen richtig hart rangenommen.

Kommentar von arno nühm am 15.01.2018 01:02:
Mehr als ein halbes Jahr nach dem Bust sind noch keine Folgen für die Downloader bekannt. Trotz Verlagen, die angeblich Blut sehen wollen, trotz Anwälten, die mal schnell für Abmahnungen cashen wollen, trotz Selfpublishern, die verständlicherweise ebenfalls Juristen eingespannt haben, um zu ihrer Vendetta zu kommen.
Der Schluss liegt nahe: die Behörden haben nichts Konkretes oder sie wollen nichts gegen die Konsumenten unternehmen, weil sie die Dealer und Pusher haben.

Kommentar von Jack am 15.01.2018 11:37:
Wurde doch von Einigen schon ganz am Anfang geschrieben.
Nur im allgemeinen Gewinsel der Nutzer der Plattform und durch die teilweise grenzwertigen Einlassungen der Autoren hier, sowie dem Gekeife das dann folgte, ist das untergegangen.
Da waren durchaus valide rechtliche und praktische Einschätzungen dabei.
Vor allem die Einschätzungen zu den individuellen Rechtsverfolgungskosten und Zeiträumen die sowas dauert sind sehr zutreffend.
Die haben noch nicht mal die Trommel für die Seite und illegales Kopieren gerührt, sondern die Sache nach vorhandenen Fakten analysiert.

Kommentar von nummaey am 15.01.2018 12:29:
@ Jack

Ist auch in den gefühlt 100.000 Kommentaren nicht mehr wirklich ersichtlich. Was glaubst du was/wie es kommt?

Und was meinst du mit dem Satz mit der Trommel?

Kommentar von Jack am 15.01.2018 16:38:
Die Trommel rühren, steht für werben.
Der Ursprung ist das beim anwerben von potenziellen Kanonenfutter (egal ob Söldner oder regulär) neben dem Werber oft einer mit Trommel (Trompete gab es auch) und einer mit Fahne stand. Einfach um Aufmerksamkeit zu erregen.

Zum Rest Deiner Frage schicke ich erstmal vorweg, das ich es grundsätzlich nicht gut finde, das sich einfach so an der Arbeit anderer bedient wird. ABER, aus meiner Sicht sind die Folgen einfach total überzogen, die bei einem so niederschwelligen Rechtsbruch wie einer Urheberrechtsverletzung eintreten können.
Zumal das Urheberrecht direkt mit anderen Rechten, aus meiner Sicht höherwertigen Rechten (Meinungsfreiheit als wichtigstes genannt) kollidiert, sobald man es wirklich nachhaltig duchsetzen will.

Ich denke das da fast nichts auf die Masse der Nutzer von lul.to zukommen wird. Einfach dadurch, da es einen recht hohen Aufwand zur Folge hätte um extrem mickrige Beträge einzutreiben.
Grundsätzlich können die Geschädigten gerne Abmahnungen verschicken. Die Empfänger einer solchen müssen diese allerdings anerkennen ansonsten bleibt nur der KIageweg. Da muss dann alles hieb und stichfest sein ansonsten steht für den Kläger außer Spesen nichts gewesen.
Bei jedem Schritt tritt der Kläger in Vorleistung und kann nur hoffen, das der Verklagte über genug Kapital verfügt das diese Kosten auch wieder reinkommen.
Alleine das wird aus meiner Sicht die Zahl der zivilrechtlichen Verfahren sehr gering halten.
Davor steht aber noch die strafrechtliche Verfolgung. Nach meinem Kenntnisstand wird vor der Beendigung der Strafverfahren kaum mit einer zivilrechtlichen Verfolgung zu rechnen sein.
Hier kommt noch dazu das die Betreiber von lul.to noch Hansanet betrieben haben.
Hansanet ist eine Plattform gewesen, wo alles was dort angeboten wurde, in den Bereich der sogenannten Offizialdelikte fällt. Bei lul.to handelt es sich um Antragsdelikte, solange es den reinen Download betrifft.
Da eine Staatsanwaltschaft und die angeschlossenen Ermittlungsbehörden nur über begenzte Mittel verfügt und mit Sicherheit noch was anders zu tun hat als kleine Urheberechtsverletzer zu jagen, wird es wohl für 99,9% von denen glimpflich ausgehen.
Die StAw muss die Delikte bei Hansanet verfolgen.
Bei lul.to kann sie es. Die Betreiber sind so oder so dran. Das aus meiner Sicht sehr zu Recht.
Ausser einige Monate schlecht geschlafen wird als Strafe bei den Downloadern nichts kommen.
Einzelne Exempel mal ausgenommen, wo einfach alles passt, so das die Verfolgung finanziell vertretbar ist und man diese zu Abschreckung publik machen möchte.

Grundsätzlich finde ich es nicht schlecht, das so viele Leute in Angst und Schrecken versetzt worden sind.
Viele werden sich zum ersten Mal ernsthaft über Punkte wie Datenschutz und Privatsphäre Gedanken gemacht haben.
Jeder der erstmal gedacht und dann gehandelt hätte, also nicht triebgesteuert einfach ohne nachzudenken sich dort angemeldet und runtergeladen hat, hätte den Teil mit schlecht Schlafen vermeiden können.
So gesehen, selber schuld und hoffentlich was draus gelernt.

Eine Kombination von beispielsweise TOR, xyz Email und nicht mit Kreditkarte oder andersweitig nicht Online erworbener Wertgutscheine, hätte im vorliegenden Fall vollkommen ausgereicht um jede auch nur noch so potentielle Ermittlung ins Leere laufen zu lassen.

Grundsätzlich ist es allerdings auch nicht zu viel verlangt, zumindest hin und wieder ein Buch von einem Autor zu erwerben, den man schätzt.

Kommentar von nummaey am 15.01.2018 17:47:
Danke für deine ausführliche und präzise formulierte Antwort. Liest man hier eher selten, ehrlich gesagt. Ich denke, dass die letzten Vorkommnisse ( lul, Usenet, vorgestern IPTV ) viele Leute davon abhalten werden, sich weiterhin aus illegalen Quellen zu bedienen. Wobei ja bei lul ja anscheinend einige Autoren Anzeige gegen die User erstattet haben, also wird der Staatsanwalt sich der Sache annehmen müssen ( und ggf. einstellen).
Siehst du das bei den Usenetbusts ( town, sslnews, revo) ähnlich wie bei lul.to?

Kommentar von am 15.01.2018 21:23:
„Grundsätzlich ist es allerdings auch nicht zu viel verlangt, zumindest hin und wieder ein Buch von einem Autor zu erwerben, den man schätzt.“

Soviel Generosität ist fast nicht zu überbieten.

Was würdest Du sagen, wenn Dich dein Arbeitgeber 17 Monate hintereinander arbeiten läßt ohne Gehalt und Dir alle 1.5 Jahre mal einen Monatslohn überweist?

Kommentar von Ichbins am 15.01.2018 22:54:
Das Problem bleibt aber, wie viele gesagt haben, dass der Laie nicht erkennen konnte, dass die Seite illegal war. Die Preise sind dummerweise nicht ausreichend genug dafür. Denn demnach wären ja sämtliche eBooks bei Amazon für 49 Cent ebenso illegal. Und genau darin liegt das Problem, dass man als Rechtsinhaber bekommen wird: man kann niemals das Preisargument bringen, weil die Gegenseite sofort mit „Ach … und dass man das eBook xyz für 49 Cent bei Amazon bekommt … Ah, stimmt, illegal! Sagten Sie ja gerade! Bei DEM Preis …!“ kontern würde.

Ich bin zwar einer der betroffenen Autoren, aber sage mir: damit muss ich leider leben. Allerdings habe ich, als Autor, genug Mittel mich zu bedanken, denn wenn man mal eine Leiche braucht … trifft es eben einen „Downloader“ dieser Art.

@Michael: ein LogIn reicht nicht aus. Es war absolut legal auf der Seite angemeldet zu sein. Du darfst ja auch in den Foren ala Gully & Co angemeldet sein.

Und selbst wenn ein Amazongutschein nachverfolgbar wäre … „Ach … wann war das? Hm … 2017 … Stimmt, da hab ich mal einen verkauft, über nen Aushang im Aldi … weiß aber heute nichts mehr dazu.“ … dann müsste man beweisen, dass dies nicht stimmt. In Deutschland muss ja niemand seine Unschuld beweisen, da muss man immer noch die Schuld beweisen. (Nicht dass sich die Justiz wirklich daran hält … aber faktisch …)

Und, was, wenn zB 100 Leute von EINEM Autor verklagt würden, davon aber 50 dummerweise kein Geld und ein P-Konto haben? Ergo: kein Geld, nichts zu pfänden, der Autor bleibt auf 50x einigen hundert Euro sitzen. Und die Masse hat 100pro kein Geld. Und das wissen wir Autoren auch, hoffe ich.

Und da man derzeit eh nur die letzten 7 Tage speichern DARF … ist jeder ab Tag 8 „safe“. Und stand hier nicht auch, dass die letzten paar Tage die Seite nicht zu erreichen war? Von daher …

Wie gesagt, wir Autoren sollten lieber ein „legales“ lul ins Leben rufen. Das illegale Downloaden kann man nicht unterbinden, aber auf diese Weise käme von den „unzahlwilligen“ dennoch Geld rein. Und wie man lesen konnte: … nicht gerade wenig. Aber man will ja nicht.

Schauen wir mal, wie es weitergehen wird; wenn denn überhaupt

Kommentar von TeeB am 16.01.2018 09:26:
Wenn Du wirklich „betroffender“ Autor bist, nenn doch mal bitte Deinen Namen. Ansonsten ist das nichts als Geschwafel.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 16.01.2018 09:47:
Du nennst Deinen Namen doch auch nicht? Oder steht in Deinem Ausweis etwa TeeB ?

Kommentar von TeeB am 16.01.2018 10:06:
Ich behaupte auch nicht „betroffener“ Autor zu sein, lieber Lars. Ist ein kleiner Unterschied, solltest Du aber auch selbst erkennen :wink:

Kommentar von Holzbuchliebhaber am 16.01.2018 10:25:
Hi Anon
Mit aus dem Kontext gerissenen und böswillig interpretierten Zitaten kann jede Aussage ins Gegenteil verkehrt werden.
Ich habe das im Gesamtzusammenhang so wahrgenommen, das Jack sagt, das der Anstand gebietet nicht alles für lau zu nehmen.
Was ist daran schlecht? Grundsätzlich schließt das mit ein, das jeder alle Bücher kaufen kann.
Übrigens mache ich das seit Jahrzehnten genau so.
Ich nutzt sehr stark öffentliche Bibliotheken und kaufe hin und wieder aus Solidarität Bücher von Autoren deren Geschichten mir gefallen haben.
Das was ich mache ist vollkommen legal. Von meinen Ausleihen hat der von mir gelesene Autor aber fast ebensowenig, als wenn ich mir ilegal eine Kopie ziehen würde.

Kommentar von PeterMut:
Hello. And Bye.