LUL.to: Ruhe vor dem Sturm?

Kommentar von Tobias:
„Ohne die IP-Adresse wird ein strafrechtlicher Nachweis nicht funktionieren.“

In der Tat. Das wurde hier auch schon x-mal durchgekaut. Verstehe nicht, wieso das bei Lars nicht ankommt. Für einen strafrechtlichen Nachweis müsste man belegen können, dass der Käufer eines Gutscheins auch der Downloader ist. Das ginge nur per IP-Adresse.

Das ist aber ein überdeutlicher Hinweis darauf, dass man die Plattform genutzt hat. Warum hat man sonst den Gutschein den LUL-Betreibern gegeben? Zum Spaß? Nun gut, die eigentliche Urheberrechtsverletzung (der Download) ist damit noch nicht bewiesen, aber der Weg bis zur Überführung ist nicht mehr so weit. Aber ich bin kein Fachanwalt für Medienrecht. Warten wir es einfach ab.

Kommentar von To:
Hier ist immer nur die Rede von Amazon Gutscheinen.
Was ist mit Leuten die per Bitcoin gezahlt haben.
Diese können theoretisch auch zurück verfolgt werden.

Kommentar von Ichbins:
Wobei ein Amazongutschein alleine kein echter Nachweis ist.

Sagen wir mal „Frau Meier“ hat sich einen gekauft, aber dann gemerkt: „Ach, brauch ich doch vorerst nicht!“ und den dann weiter verkauft! Und das zB per Supermarktaushang. „Frau Meier“ wird kaum dann vom Käufer alle Daten anfordern.

Und die Seite sah für Laien eben sehr seriös aus … „Frau Meier“ wird im Falle eines Kaufs dort kaum vermuten, dass diese Seite illegal ist - wie vermutet kaum einer. Schon gar nicht in Zeiten wo es bei Amazon & Co immer wieder ähnliche Angebote gibt …

Aber wie gesagt, Frau Meier hat das Ding verkauft, und zwar so dass sie nicht weiß an wen - steht ja nirgendwo in einem Gesetz dass man bei solchen „Kleinanzeigen“ sich die Daten des anderen merken muss. Und soooo einfach bekommt man keine Klardaten einer IP - jedenfalls nicht für „Frau Meier“, die nur vielleicht in der ganzen Zeit 100 Dinger gekauft hat. Wenn überhaupt, werden maximal die Top 10 Downloader ein Problem haben. Alle geht eh kaum, denn dann bräuchten nur alle gemeinsam an einem Strang ziehen und dann? Will man eventuell 500000 User in den Knast stecken? Die JVAs bedanken sich.

Wäre theoretisch möglich. Aber das klingt sehr an den Haaren herbeigezogen.

Kommentar von Santiago:
Ein weiteres Problem bei den amazon-Gutscheinen:
Man könnte damit nicht nachweisen, wieviel und welche Bücher bezogen wurden. Man weiß nur, daß ein Gutschein erworben und bei lul.to eingelöst wurde.
Welche Bücher wurden damit downgeloadet? Wie hoch ist ggfs. noch das Restguthaben?

Dafür müßte man auf die „Buchführung“ zurückgreifen, von der wir nicht wissen, was gespeichert und ob die (vermutlich vorhandene) Verschlüsselung geknackt wurde.

Kommentar von :
Jetzt wird die Anklage dann ja mal wohl starten. Die primäre Höchstdauer für U-haft sind ja 6 Monate und die sind schon lange überschritten. Ewig verlängern geht ja auch nicht.

Kommentar von stfu0815:
doch… in Bayern schon ^^