LuL.to: Gerichtsverfahren verzögert sich, Kunden müssen weiter bangen

Kommentare zu folgendem Beitrag: LuL.to: Gerichtsverfahren verzögert sich, Kunden müssen weiter bangen

Ich weiß nicht richtig wie das bei lul gelaufen ist… Aber verjährt das für die normalen Nutzer nicht demnächst? Oder wird den Nutzern automatisch höhere Delikte unterstellt?

Urheberrechtsverletzungen verjähren zwar nach drei Jahren, allerdings endet die Verjährungsfrist hier erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Urheber bzw. Rechteinhaber von der Urheberrechtsverletzung sowie den Angaben zum Rechtsverletzes Kenntnis erlangt hat.
Anders als hier im Artikel dargestellt müssen sich aber wohl so gut wie keine der Nutzer von LUL Sorgen um eine strafrechtliche Verfolgung machen. Denn Urheberrechtsverstöße sind immer Antragsdelikte, d. h. der Rechteinhaber müsste explizit für jedes heruntergeladene Werk bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Von sich aus verfolgt die Staatsanwaltschaft Urheberrechtsverstöße nur, wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Das ist aber offensichtlich bei Nutzern, die sich vielleicht 50 Bücher heruntergeladen haben nicht der Fall.
Auf zivilrechtlicher Ebene könnten die Nutzer dennoch belangt werden. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass der Streitwert hier im Gegensatz zu Urheberrechtsverstößen im P2P-Bereich extrem gering ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verlag die Kosten für Anwalt und Gerichtsprozess riskieren will, wenn es um den Download eines Werks über einen Streitwert von vielleicht 20€ geht.
Deswegen erachte ich es auch aus journalistischer Sicht zumindest als fragwürdig, wie Tarnkappe jetzt schon seit mehreren Jahren mit der Angst von ehemaligen LUL-Nutzern versucht Schlagzeilen zu machen. Man könnte doch zumindest in den Beiträgen darauf hinweisen, dass aus rechtlicher Sicht die Gefahr für den normalen Nutzer wirklich äußerst gering ist. Mit so reißerischen Überschriften wie „Nutzer müssen weiter bangen“ wird meines Erachtens nach Clickbait betrieben.

Ich lasse das prüfen, danke für den Hinweis.

Das sind allerdings auch nur Vermutungen deinerseits, zusammengefasst aus den Erfahrungen der letzten Jahre!!

Keine Vermutung sondern Fakt ist, dass die Nutzer in solchen Fällen immer die Hosen voll haben, egal wie das rechtlich zu werten ist! Das kann man eindeutig hier, in den Diskussionen zu anderen Fällen, so sehen. Alleine deshalb schon, ist eine solche Verzögerung des Verfahrens, auch zuständig für die Verlängerung dieses Angstgefühls…und nicht eine Überschrift im Thema!

Aus journalistischer Sicht macht eine solcher Hinweis, den du einbringst, überhaupt keinen Sinn. Im Gegenteil…ein solcher Hinweis bekräftigt die Benutzer ja nur, dass sie gefahrlos weitermachen können!

Wenn die Kunden strafrechtlich belangt werden sollten, ist es nicht sonderlich teuer oder schwierig, Schadenersatzforderungen zu stellen. So handhabt Sky das zumindest beim Thema Cardsharing, die lassen sich nachträglich die Leistungen bezahlen, die man vorher nicht zahlen wollte.

Ob das aber die Verlage machen werden, weiß ich nicht. Ich weiß nur, einige Selfpublisher haben extra eine gemeinsame Strafanzeige gestellt, weil sie extrem sauer auf dieses Portal waren. Die haben gemeinschafltich schon Geld für einen Anwalt in die Hand genommen.

Der von den Autoren beauftragte Rechtsanwalt Tilman Winterling, mit dem ich damals telefoniert habe, sagte mir:

„Bei den einzelnen Nutzern werden wir jeden Fall ansehen und individuell entscheiden.

Man werde

„verschiedene Parameter berücksichtigen, wozu dann z.B. auch die Schwere und Häufigkeit der Rechtsverletzungen gehören.“

„Es käme „nicht (nur) auf die Solvenz an, diese ist ja „von außen“ auch nicht immer einzuschätzen.“ […] „„Bestrafen“ tun wir sowieso nicht, denn hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche, die nur auf den Ausgleich des Schadens gerichtet sind. Die strafrechtlichen Ermittlungen und eine etwaig hieran anschließende Verfolgung haben mit unserem zivilrechtlichen Vorgehen nur am Rande zu tun, diese liegen erstmal in den Händen der Staatsanwaltschaft.“

Nein, das stimmt so nicht.

Man muss zwischen den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen Verjährungsfristen unterscheiden. Die Dauer der strafrechtlichen Verjährungsfrist richtet sich nach dem jeweils verfolgten Straftatbestand und beträgt hier (mindestens) 5 Jahre, wenn man von einer einfachen Urheberrechtsverletzung ausgeht. Dabei ist zu beachten, dass es verschiedene Möglichkeiten der StA gibt, den Lauf der Verjährung zu unterbrechen. (Damit können die die Verjährung noch weiter nach hinten ziehen.)

Gut zusammengefasst ist das Verjährungsthema zum Beispiel unter diesem Link.

Bei einfacher sind es doch nur 3 Jahre… Oder irre ich

Strafrecht

5 Jahre Verjährung, gilt für Downloader sowohl als auch für Uploader.

Weil für den Downloader eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren in Frage kommen kann.
Uploader hingegen bis 5 Jahre Freiheitsstrafe aber auch eine Geldstrafe sowie zur Bewährung ausgesetzt ist denkbar.

Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr und bis zu 5 Jahren bedroht sind.

Wird die Verjährung unterbrochen beispielweise durch Post von der Polizei bzw. StA > beginnt diese wieder mit 5 Jahren usw. .

Keine Vermutung sondern Fakt ist, dass die Nutzer in solchen Fällen immer die Hosen voll haben, egal wie das rechtlich zu werten ist!

Ich sehe tatsächlich nicht, wo das Fakt sein soll. Nur weil es ehemalige Nutzer gibt, die weiterhin Angst haben, gilt das nicht zwangsläufig für alle damaligen Nutzer von LUL.

Ich finde es einfach schwierig, eine Überschrift mit einer normativen Aussage („Kunden müssen weiter bangen“) rauszuhauen, wenn doch die Erfahrung in der Vergangenheit zeigt, dass die Staatsanwaltschaft meist kein Interesse an der Verfolgung von Nutzern hat.

Versteht mich nicht falsch - ich finde es toll, dass Tarnkappe sich weiterhin hinter den Fall klemmt und regelmäßig bei den zuständigen Stellen nachhakt. Aber hätte in dem aktuellen Fall nicht eine Überschrift ohne den Zusatz gereicht, dass Kunden weiter bangen müssen? Diese Ängste, von denen du sprichst, können gerade durch solche Formulierungen weiter geschürt werden.

Aus journalistischer Sicht macht eine solcher Hinweis, den du einbringst, überhaupt keinen Sinn. Im Gegenteil…ein solcher Hinweis bekräftigt die Benutzer ja nur, dass sie gefahrlos weitermachen können!

Auf keinen Fall. Eine ausgewogene Bewertung der Situation mit Bezug auf die rechtliche Lage ist kein Freifahrtschein für ehemalige Nutzer. Eine solche Bewertung soll lediglich versuchen, die reale Gefahr einer Strafverfolgung einzuschätzen. Niemand kann Nutzern eine absolute Garantie geben, dass sie auch in der Zukunft nicht wegen LUL strafrechtlich verfolgt werden. Ich halte es aber für sehr hilfreich, Aufklärung zu betreiben. Das bedeutet auch immer, zwischen den möglichen Ausgängen abzuwägen. Und gerade diese Abwägung habe ich in der Berichterstattung vermisst.

Stimmt, ich hatte mich da auf die zivilrechtliche Verjährungsfrist bezogen. Das hätte ich stärker hervorheben sollen, sorry!

Titel sollte die Leser anlocken. Wenn man es unbedingt will, könnte man das als reißerisch bewerten.

Das Ganze hat leider trotzdem keine Sau interessiert, wenn ich mir die Zugriffszahlen anschaue. :wink:

Offenbar ist der Bust einfach zu lange her. Die mickrigen Zugriffszahlen waren bei den letzten Updates übrigens ähnlich niedrig. 300 am Tag der Veröffentlichung ist wahrlich nicht viel.

Das mag so sein. Wenn du den Satz danach noch gelesen hattest, konntest du auch ohne weiteres feststellen, dass es mir dabei nicht nur um ehemalige LuL-Benutzer ging, sondern um sämtliche Nutzer, die in der Vergangenheit von einem Bust „ihrer“ Site betroffen waren!!

Es wird aber zumeist als solcher empfunden, weil nicht weiter darüber nachgedacht wird!

Einschätzen kann man natürich viel…allerdings wer sagt dir, dass es bei dem oder einen nächsten Fall so kommen wird?! Du sagst ja selber, dass es rein rechtlich möglich wäre, auch die Nutzer für ihre Verstöße ran zu ziehen. Wer sagt uns denn, dass nicht irgendwann mal ein Präzedenzfall geschaffen wird, der in seiner Umfänglichkeit auch die normalen User mit beinhaltet?? Ob dies nun unbedingt bei LuL so sein wird, steht natürlich in den Sternen! Trotzdem kann es, auf Grund der Rechtslage, jederzeit dazu kommen…

Nun ja, warten wir es halt ab.

Bei der Bestrafung der Betreiber wird eine Rolle spielen, dass ihre Kunden für die E-Books & Hörbücher etwas gezahlt haben. Es ging nur um persönliche Bereicherung und nicht darum, dass jemand eine Urheberrechtsverletzung begeht.