LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber

Kommentare zu folgendem Beitrag: LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber des Bezahl-Portals

Kommentar von Reiner am 30.01.2018 11:04:
Hmmmmm, also das wird dann so ähnlich werden wie in Berlin. Ermittlungen gegen Betreiber fertig 2020 und dann sind die User dran. Irgendwann im Jahre 2022 oder später…?!
Ich denke eher, da wird der Angstlevel hoch gehalten und das wars…
Da gibt es doch bestimmt auch Verjährungsfristen?!
Und dann noch den Umweg gehen über die USA und Amazon…?
Ich würde sagen…nein!

Kommentar von Hund Klamotte am 30.01.2018 11:08:
Pass auf Lars gleich kommt unsere Freundin Schildkröte Klawitter wieder und verrät uns dass Oberstaatsanwalt Thomas Goger in Wirklichkeit nur der Hausmeister in Bamberg ist.
Glaskugel sagt:

O-Ton: “Sind sie akkreditierter Pressevertreter?"

– “Wos willst du Grischperl? Ich bin da am zam kährn . du mi du mol net störn etza. Und auserdem tut bei uns eh niemad wos sogn solang dess verfahrn do no am laufn is"

Aja und ich denke du wirst von ihr auch gleich noch ne Anzeige wegen Absichtlicher Behauptung falscher Tatsachen - ist als Verleumdung nach § 187 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar- bekommen. Bist ja nun schon Wiederholungstäter :wink:

Und um was sinnvolles zu schreiben.

Danke Lars für die Info! Die Tagespresse berichtet schließlich nur einmal darüber wenn es gerade „in“ ist und danach hört man nichts mehr.
Ist immer wieder interessant hier von dir Updates zu lesen.
Mach weiter so und lass dich nicht von den Höhlenbewohnern hier (zu sehr) ärgern. Es gibt auch Leser die deinen Blog sehr zu schätzen wissen. Nur meist schweigt eben die vernünftige Masse

Kommentar von am 30.01.2018 13:43:
Im Ernst? Die haben wirklich in großer Zahl über ihre Amazonaccounts die Gutscheincodes erworben? Das wo man die Dinger praktisch überall für Bares bekommt?
Ist vermutlich einfach zu aufwendig beim Einkaufen in das Regal mit den Dingern zu greifen.
Passt dazu das die Leute aus Faulheit auf biometrische Passes (*) setzen. Passwörter kann man ändern. Fingerabdrücke und Iris behält man sein Leben lang.

Biometrie ist kein Zugangsschutz, nur sinnvoll um als Voraussetzung für eine Passworteingabe zu gelten.

Kommentar von Mausi am 30.01.2018 15:32:
Danke für das Update.
Auch mit Paysafecards würde ich mich nicht allzu sicher fühlen, wenn man nicht gerade noch einen sicheren VPN benutzt hat.

Kommentar von TeeB am 30.01.2018 15:45:
Müsste man da wirklich bei Amazon über den Mutterkonzern in den USA gehen? Da sitzt ja auch noch eine Amazon EU Sàrl in Luxemburg. Die wäre wahrscheinlich einfacher zur Kooperation zu bewegen.

Kommentar von Peter am 30.01.2018 16:45:
Ja, die User sind dran!!
Immer ist es das Urheberrecht. Was ist mit der Oma die ganz legal dem Enkel einen Amazon Gutschein kauft. Was ist mit den Leuten die Amazon Gutscheine verschenken. Plötlich hokuspokus Post vom Staatsanwalt?! Hier sollte mal wirklich differenziert werden. Und die Betreiber. Urheberrechtsverletzung ganz klar?! Na, klar! Was ist mit der damit verbundenen Steuerhinterziehung. Auch das wird ermittelt.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 30.01.2018 16:59:
Warte doch erstmal ab, da steht doch noch GAR NICHTS fest!

Kommentar von BASTIAN am 30.01.2018 17:32:
Lars hat recht, entschieden ist noch gar nichts!
Was sollen die „Gerichte“ auch anderes sagen. Das müssen abertausende Seiten mühselig ausgewertet werden…

Die gehen gegen die Betreiber vor, und das absolut vorrangig.
Die normalen „Downloader“ werden denk Ich mal kaum behelligt werden. Die IP-Daten sind inzwischen veraltet und halten einem Gerichtsverfahren nach langer Zeit nur schwer stand.

Lediglich Kunden mit Real-Anschrift und Real Bezahlkonto, ja die dürfen wohl noch „fiebern“.

Bloss immer sehr blöd, das sich die Verfahren so lang hinziehen, und man nicht weist wann dort der Schlussstrich gezogen wird.

Kommentar von MARIONETTE am 30.01.2018 17:35:
Luxemburg = Steuer sparen !
USA = Datenkrake

TeeB ich glaub jetzt weisst du Bescheid.

Kommentar von am 30.01.2018 17:46:
Die gehen nicht mehr einkaufen.
Weil Amazon viel bequemer und die Zeitersparnis und so und der tolle Service, ec. pp.
Da wird alles bei Amazon bestellt und mit Kreditkarte oder Einzugsermächtigung bezahlt.
So konditioniert bekommen die gar nicht mehr mit wo da der Haken sein könnte.
Solche Feinheiten wie die Seriosität einer Seite einschätzen, Verwendung von Tor/VPN, NoScript usw überfordert dann total.
Ich schätze, die haben da als Nutzer von lul.to auf die Schnelle eine schöne Lernkurve hingelegt.

Kommentar von am 30.01.2018 17:53:
Das mit der Steuerhinterziehung ist ganz lustig.
Die Forderungen des Staates werden zuerst bedient.
Da bleibt für die Autoren nichts mehr übrig.
So ist sichergestellt, das die sollten die selber Anwälte eingeschaltet haben, eine schöne Kostennote von denen in Erinnerung bleibt.

Kommentar von am 30.01.2018 17:56:
Mit den meisten VPN geht PSC nicht.
Ist aber egal, da wir bisher keine Vorratsdatenspeicherung haben die funktioniert. Nach Bezahlung reconnecten und sollte man nicht sowieso schon in irgendeiner Überwachung hängen gibt es da nichts was beweiskräftig ist.
Barzahlung vorausgesetzt.

Kommentar von bezahltfürebooks am 30.01.2018 20:28:
Dieses blöde Gefühl, dass man vielleicht doch noch dran kommt, sollte jeder Downloader richtig lange auskosten dürfen, finde ich.

Kommentar von Reiner am 31.01.2018 08:34:
@bezahltfürebooks „Dieses blöde Gefühl, dass man vielleicht doch noch dran kommt, sollte jeder Downloader richtig lange auskosten dürfen“
Das wird auch die einzige Strafe sein, die Downloader bekommen werden. Es ist doch ein Witz, wenn der Staatsanwalt nach 7 Monaten noch keine Angaben machen kann/will über das was mit den Nutzern passieren wird.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 31.01.2018 09:00:
Nun. Wie im Artikel steht, wurde ein Großteil der Mitarbeiter dieses Falls ausgetauscht. Warum weiß ich nicht. Ich habe diese Information aber von mehreren Anwälten bekommen, die damit betraut sind.

Kommentar von TeeB am 31.01.2018 09:10:
Nein, das hilft mir nicht weiter. Das die nicht in Luxemburg sitzen weil es da so schön ist, ist mir auch klar. Allerdings wickelt die Amazon EU Sàrl ja die Geschäfte für Europa ab. Daher verstehe ich nicht, warum bei den gekauften Amazon Gutscheinen die Muttergesellschaft in den USA der Ansprechpartner sein soll.

Kommentar von am 31.01.2018 09:52:
Vermutung:
Wie hier schon spekuliert wurde, Downloader = kein Offizialdelikt.
Daraus folgt, haben genug Anderes zu tun was wichtiger ist und zu wenig Leute.

Kommentar von Mausi am 31.01.2018 09:54:
Man konnte bei lul.to mit einem VPN keine an der Tankstelle gekauften PSC einlösen?

Kommentar von Mausi am 31.01.2018 09:55:
Wenn die nicht ganz blöd waren, haben sie sich die Anschlussinhaber schon längst besorgt.