Kinox.to: Avit O. zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt

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Kommentar von max:
das Strafmaß ist aber echt hoch… für knappe 3000 Urheberrechtsverletzungen…

Kommentar von GVU Hater:
Ich zitiere:
„die GVU agiere wie „ein Trojaner in der Justiz“, indem sie doch ganz offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere“

Wann wird diesem Abschaum der Gesellschaft namens GVU Einhalt geboten. Jetzt wird sogar die Justiz von denen gesteuert.

Kommentar von Simon:
Weil der Verteidiger das sagt, ist das auch so?

Kommentar von michel:
die justitz ist der abschaum, nicht verwechseln!
wie soll so etwas wie recht überhaupt möglich sein, wenn schon die staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist?

Kommentar von michel:
na ja, wenn otto normalo bei einem einzigen film im schnitt umme 1000€ zahlen soll, während 3 jahre staatsurlaub also rund 3.000.000€ „wert“

Kommentar von Don Omerta:
‚‚Das Strafrecht habe sich nicht an das Internet angepasst‘‘, so ist das und solange es so bleibt werden immer wieder unsinnige Urteile gefällt. Das er das Bauernopfer ist, darüber ist sich wohl jeder im klaren.

Eine Reform des Strafrecht in Bezug auf das Internet ist längs überfällig.

Kommentar von Anton Nym:
Vielleicht, weil wir Gesetze haben?
Und weil ein Staatsanwalt bei seinen Ermittlungen auch alles in Betracht ziehen muss, was den Angeklagten entlastet?
Und weil wir Gerichte haben, die abwägen zwischen Anklage und Verteidigung?

Meine Güte, was für ein Verständnis von Recht und was für eine Wortwahl.

Kommentar von Kim Dödel:
…„Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“…jo mai…selten sowas dämliches von einem Verteidiger gehört. KÖnnte direkt von der Mafia stammen. Der Gute ist zudem bzgl. d. Gesetzteslage überfordert ? Na ein Glück macht der nicht etwas wirklich kompliziertes, wie z.b Steuerrecht. Was bleit am Ende ? Die Erkenntniss, dass einer nach der anderem dieser Kleinkriminellen dementen Dödel nach und nach einfahren. Wären die mal bei den Betrieb Ihrer Sexshops in der Provinz geblieben. Und noch besser sind vergangene Posts allerlei piratiger Dödel, die von einer Elite der Programmierer sprach, die nie zu fassen sein werden, und deshalb das Recht an diesen Umstand angepasst werden müssen. Nicht zu fassen.

Kommentar von Mario:
Mich wundert das hohe Urteil aber auch. Dirk hat Mio verdient, damals konnte es noch mit der Steuerhinterziehung begründen aber was ist hier? Hat der Typ denn auch weiterhin an KinoX verdient?

Ich gehe aber davon aus, dass er seine letzten Monate, die er noch halt als Freigänger „absitzt“. Genauso gehe ich davon aus, dass er mit Halbstrafe rechnen kann. Wenn es nicht sogar Teil des Deals ist.
Ansonsten ist er spätestens bei 2/3 draußen. Logisch das er die Klappe hält :wink:

Kommentar von Zombieber:
Wo mann mich erwischt hatte beim Film ziehen mußte ich 11000 Euro zahlen seit dem lasse ich die Finger von so was …zahle immer noch an der scheiß Summe ab …aber na ja LG zombieber

Kommentar von GVU Hater:
Hallo GVU Troll, wieso schickst du nicht gleich einen Link zu eurer Werbekampagne gegen „Raubmordkopierer“ mit.

Wie hier sogar unter den Kommentaren offensichtlich mit Angstmacherei versucht wird Interessen durchzusetzen ist erschreckend.

Lars du solltest zumindest solch offensichtlichen GVU Trolleinträge (wovon es etliche bei dir gibt) rausfiltern.

Kommentar von max:
11.000 Euro?

wieviele Filme/Mps etc. sollst denn hochgeladen haben?

Kommentar von fpussy:
Mehrfachtäter, dass er bei Kino.to auch schon beteiligt war, kam ja erst später heraus.
Warum soll er als Mehrfachtäter denn belohnt werden?
Steuern wurden hier auch hinterzogen, halt von allen dreien zusammen.
Rechtlich war das ein GbR.
Klar hat er verdient, das hat der Staatsanwalt auf den Cent genau vorgetragen, die haben sich alle Konten angesehen. Pech gehabt.

Kommentar von fpussy:
Wenn das Schild 80 da nicht gestanden hätte, Herr Polizist, dann wäre ich nicht zu schnell gefahren.
Die StVo sollte sich dem tatsächlichen Gewohnheiten anpassen.

Was soll sich denn ändern? Solche Portale legalisieren und den Betreiber, die den Beteiligten an den Filmen nichts abgeben, das Leben schön machen? Warum sollte es denn dann legale Alternativen geben wie Netflix. Schon mal eine Sekunde darüber nachgedacht?

Kommentar von Anonümaus:
Ist es nicht so das die Dauer der U-Haft beim Urteil dann verrechnet wird?

Kommentar von Sir:
Was will man von einem Unrechtsstaat auch noch anderes verlangen und dazu noch dumme gleichgeschaltete Richter - Urteil ist zu hart!

Kommentar von Mario:
Natürlich, 11.000€ und bald kommt der Weihnachtsmann *hohoho

Kommentar von Mario:
Weiß man denn (öffentlich) was er verdient hat?

Kommentar von dogg:
U-Haft wird ja auf die Strafe mitgerechnet. Also zieht man bei 3 Jahren und 4 Monaten die 14 Monate U-haft ab und er hat nur 2 Jahre Bewährung.