Kann ich den Rechner behalten falls pleite?

hallo Leut!
Da sich seit einiger Zeit vieles angehäuft hatte, überlege ich in Richtung Privatinsolvenz… Mich quellt aber die Frage, was dann mit dem Rechner passiert falls es soweit kommen sollte, wird der gepfändet und futsch oder darf man den behalten, weil der zu einem „normalen“ Haushaltsgegenstand zählt. Natürlich auch selber schon etwas recherchiert, hier steht nur im allgemeinen was: https://www.schuldnerberatungen.org/privatinsolvenz/#Was_darf_ich_behalten gibt mir nicht so ganz die Antwort da die Frage schon etwas spezieller ist…

Wenn nicht grad einen 5000€ Gaming-PC eher ja. Für dein 400€ Office PC wird sich keiner jucken, zumal wenn du es zum arbeiten brauchst kann den auch keiner nehmen.

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Wertvollere Gegenstände, wie z.B. ein Auto, was noch einen höheren Wert hat kann man per „Sicherungsübereignung“ an einen privaten Gläubiger retten, sofern man einen privaten Darlehensvertrag hat.
Das sollte die Schuldnerberatung aber auch wissen.

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Erstmal kommt es darauf an, welchen aktuelen Zeitwert der PC noch hat!
Des weiteren kann dieser nicht gepfändet werden, wenn er zur Durchführung von beruflichen Tätigkeiten genutzt wird!
Ebenfalls nicht gepfändet werden kann der Rechner, wenn dieser bei vorliegender Arbeitslosigkeit für die Recherche und Bewerbungsarbeit benutzt wird!
Für eine offizielle Antwort würde ich aber einfach mal bei der örtlichen Schuldnerberatung nachfragen - dafür sind diese Institutionen nunmal auch da… :wink:

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Danke euch für die Informationelle Unterstützung, hat mir super weiter geholfen erstmal!! Ich sehe nun auf jeden Fall, dass ich gute Chancen habe, den Rechner behalten zu können. Den Rest, also die konkreten Einzelheiten werde ich wohl tatsächlich bei einem Berater klären müssen, es gibt wohl auch die kostenlosen, wie ich nachlesen konnte… Habt Dank!!

@Antro

Wenn du dich an ein paar Regeln hälst und dir nicht zu fein bist für die Umstände, dann kann man sogar während dieser Phase vernünftig leben! Und man lernzt u.a. auch das Leben als solches wieder zu schätzen!!! :wink:

Hier noch nachträglich ein Auszug aus der „Düsseldorfer Tabelle“, in der fast alles aus der Privatinsolvenz geregelt ist!!

Welche Vermögensgegenstände werden gepfändet?

Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Geld darf ich behalten?

Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Geld darf ich behalten?

Die private Insolvenz sorgt dafür, dass ein Schuldner nach einer maximal sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase dank der Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei ist . Bis dahin ist es jedoch ein langer und entbehrungsreicher Weg.

Der Schuldner muss nicht nur strenge Regeln befolgen, er ist auch dazu verpflichtet, einen Teil seines Vermögens abzugeben . Das geschieht im eigentlichen Insolvenzverfahren. Das pfändbare Vermögen wird verwertet und dieses Geld wird dann dazu verwendet, um die anfallenden Verfahrenskosten zu begleichen und die Gläubiger zu befriedigen .

Viele Schuldner fragen sich vor einer Privatinsolvenz: „Was darf ich eigentlich behalten?“. Bei der Verwertung des Vermögens gelten die gleichen Regelungen wie bei der Pfändung . Dieser unterliegen unter anderem Bargeld, Kontoguthaben und Wertpapiere .

Unter die Sachpfändung fallen bestimmte Wertgegenstände , wie etwa teure Elektroartikel, Schmuck und Antiquitäten. Die folgenden Sachen sind jedoch in der Regel nicht pfändbar:

  • Ehering
  • Kleidung (außer wertvolle Pelzmäntel)
  • übliche Möbel (keine Luxuswaren)
  • Gegenstände für den Haushalt (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Staubsauger)
  • Fernseher (insofern dieser nicht als Luxusgegenstand gewertet werden kann)
  • Dinge, die für die Berufstätigkeit benötigt werden

Kann ich bei der Privatinsolvenz Haus oder Eigentumswohnung behalten?

Wenn sich Schuldner bezüglich der Privatinsolvenz fragen „Was darf ich behalten?“, dann geht es häufig auch um Immobilien. Diese stellen oft den größten Teil des Vermögens einer Person dar. Dürfen Schuldner bei der Privatinsolvenz Wohnung oder Haus behalten?

Hierbei ist zunächst Folgendes zu beachten: Immobilien unterliegen keinem besonderen Schutz , sie können also grundsätzlich verwertet werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Zwangsversteigerung . Wurde Wohnung oder Haus bereits abbezahlt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einer Zwangsversteigerung kommt.

Lasten jedoch hohe Schulden auf der Immobilie oder lohnt sich der Verkauf aus anderen Gründen nicht, sehen Insolvenzverwalter jedoch in der Regel von der Verwertung ab

Darf ich bei der Privatinsolvenz mein Auto behalten?

Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Möbel werden in der Regel nicht gepfändet.

Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Möbel werden in der Regel nicht gepfändet.

Darf ich mein Auto behalten bei der Privatinsolvenz? Auch hierbei handelt es sich um eine Frage, die viele Schuldner umtreibt . Grundsätzlich fallen auch Kraftfahrzeuge in die Insolvenzmasse – sie können also verwertet werden.

Unter gewissen Voraussetzungen können Schuldner jedoch bei der privaten Insolvenz ihr Auto behalten:

  • Wenn es für die Ausführung des Jobs benötigt wird.
  • Wenn das Auto benötigt wird, um damit die Arbeitsstelle zu erreichen und öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
  • Wenn der Schuldner es aufgrund einer Behinderung zur Bewältigung des Alltags benötigt.

Viele Schuldner stellen sich zusätzlich folgende Frage: „Darf ich bei der Privatinsolvenz meinen Handyvertrag behalten ?“ Die meisten Mobilfunkanbieter legen vertraglich fest, dass sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen, wenn der Kunde die Insolvenz anmeldet . So schützen sie sich vor Zahlungsausfällen. Es ist also damit zu rechnen, dass Schuldner ihren Handyvertrag verlieren.

Bei der Privatinsolvenz: Wie viel Lohn darf ich behalten?

Stellen sich Schuldner bezüglich der Privatinsolvenz die Frage „Was darf ich behalten?“, geht es auch ums Einkommen. Während der Wohlverhaltensphase sind Betroffene nämlich dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil von ihrem Einkommen an den Insolvenzverwalter abzugeben .

Wie viel Geld darf man aber genau bei der Privatinsolvenz behalten? Damit der Schuldner genug Geld übrig hat, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, darf er den Betrag behalten, der unterhalb der für ihn gültigen Freigrenze liegt . Wie hoch diese ist, hängt zum einen von seinem Netto-Einkommen ab. Zum anderen ist von Belang, wie vielen Personen er gegenüber unterhaltspflichtig ist .

Möchten Sie bei der Privatinsolvenz die Frage „Was darf ich vom Lohn behalten?“ beantworten, müssen Sie einen Blick in die Pfändungstabelle werfen . Dort sind die jeweils zu beachtenden Freigrenzen aufgeführt.

Das Wichtigste zum Einkommen während der Privatinsolvenz

Was passiert während der Privatinsolvenz mit meinem Einkommen?

Der Schuldner muss sein pfändbares Einkommen während der Privatinsolvenz an den Insolvenzverwalter abtreten.

Ich habe kein bzw. kaum Einkommen. Kann ich trotzdem Privatinsolvenz beantragen?

Ja, mithilfe eines Stundungsantrags ist es möglich, die Privatinsolvenz auch ohne Einkommen zu beantragen und so die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Wirkt sich meine Privatinsolvenz auch auf das Einkommen meines Ehepartners aus?

Normalerweise gilt die Insolvenz nur für denjenigen Ehegatten, der sie beantragt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auch das Einkommen des anderen Partners herangezogen werden kann.

Gibt es auch in der Privatinsolvenz eine Einkommensgrenze?

Wie viel Einkommen darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?

Wie viel Einkommen darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, die Gläubiger zu befriedigen und so wenigstens teilweise die Schulden der insolventen Person abzubauen. Der Schuldner muss während der Privatinsolvenz sein Einkommen an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgeben, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierfür unterschreibt der Schuldner bereits im Rahmen seines Insolvenzantrags eine entsprechende Abtretungserklärung .

Grundlage für die Ermittlung des Einkommensanteils, den der Verbraucher während seiner Insolvenz behalten darf, ist die Pfändungstabelle . Sie legt die Pfändungsfreibeträge fest, die ein Schuldner abhängig von der Höhe seines Nettoeinkommens und seiner bestehenden Unterhaltspflichten behalten darf. Diese Berechnungsgrundlage gilt nicht nur für die Zwangsvollstreckung, sondern auch für die Privatinsolvenz. Das pfändbare Einkommen beträgt danach zum Beispiel:

  • Null Euro für eine Person, die weder Kinder hat noch verheiratet ist, wenn ihr Netto-Einkommen einen Betrag von 1.139 Euro nicht überschreitet.
  • 119,75 Euro für eine alleinstehende berufstätige Mutter, die 1.800 Euro netto verdient und ein Kind hat.
  • Den gesamten Mehrbetrag für berufstätige Schuldner, die mehr als 3.475,79 Euro verdienen.

Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre vom Gesetzgeber aktualisiert und an die neuen Verhältnisse angepasst. Zum 01.07.2019 tritt die neue Tabelle in Kraft. Auch bei einer Privatinsolvenz wird das Einkommen, welches der Schuldner behalten darf, um 40 Euro angehoben . Die hier angeführten Beispielbeträge erhöhen sich demnach um diesen Betrag.

Können zahlungsunfähige Schuldner Privatinsolvenz auch ohne Einkommen beantragen?

Da das Insolvenzverfahren der Schuldentilgung zugunsten der Insolvenzgläubiger dient, stellt sich schnell die Frage, ob auch mittellose Verbraucher Insolvenz beantragen können . Welche Chancen haben z. B. arbeitslose Menschen oder Hartz-VI -Empfänger?

Der Gesetzgeber möchte auch diesen Menschen die Chance auf eine Restschuldbefreiung geben. Das hat er bereits in § 1 Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben. Die Tatsache, dass sie kein pfändbares Vermögen besitzen, steht dem nicht entgegen. Sollte Ihr Einkommen bzw. Vermögen nicht einmal reichen, um die Verfahrenskosten zu decken , können Sie deren Stundung beantragen .

Beachten Sie, dass Sie die Restschuldbefreiung nur erhalten, wenn Sie gewissen Pflichten nachkommen und insbesondere eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich zumindest um eine solche bemühen.

Privatinsolvenz: Muss der Ehepartner sein Einkommen ebenfalls abgeben?

Monatliches Einkommen ist auch bei einer Privatinsolvenz nur bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.

Monatliches Einkommen ist auch bei einer Privatinsolvenz nur bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.

Die Frage, ob während der Privatinsolvenz auch das Einkommen des nicht insolventen Ehegatten berücksichtigt wird, muss differenziert betrachtet werden. Die Verbraucherinsolvenz gilt zunächst einmal nur für diejenige Person, die sie beantragt , sodass während der Insolvenz nur ihr Einkommen gepfändet wird.

Lebt das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft , sind beide Vermögen getrennt zu behandeln. Der Insolvenzverwalter darf dann Gegenstände und Einkommen, welche/s zweifellos dem anderen Ehegatten gehört/gehören, nicht pfänden.

Ein Problem kann sich aber z. B. ergeben, wenn das Paar ein Gemeinschaftskonto führt. Der Insolvenzverwalter darf hiervon Geld einziehen , ohne prüfen zu müssen, woher das Bankguthaben stammt und welchem Ehegatten es tatsächlich gehört.

Um zu vermeiden, dass während der Privatinsolvenz auch das Einkommen des nicht insolventen Ehepartners eingezogen wird, empfiehlt sich daher eine getrennte Kontoführung .

Der Grundsatz, dass die Privatinsolvenz nur für den insolventen Ehegatten gilt, hat zwei Ausnahmen : Steuerschulden und die Verfahrenskosten der Insolvenz. Für die Verfahrenskosten kann auch der andere Partner herangezogen werden, wenn er pfändbares Einkommen besitzt. Er haftet außerdem für die Steuerschulden seines Ehegatten , wenn beide vom Finanzamt gemeinsam veranlagt werden. Nach § 44 Abgabenordnung (AO) haften dann beide als Gesamtschuldner.

(VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH / schuldnerberatung.de)

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@VIP

Wow !! Ganz schön umfangreich und informativ, besten Dank! Ja, so ganz grob scheint es sogar möglich zu sein seien „Lebensstandard“ in etwa zu behalten, wenn man eher nicht viel besitzt… So oder so würde Computertechnik zu den „Dinge, die für die Berufstätigkeit benötigt werden“ zählen. Da lässt sich insgesamt einiges rausholen… Merci !