Hate-Speech: 4.800€ Strafe für Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung

Kommentare zu folgendem Beitrag: Hate-Speech: 4.800€ Strafe für Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung

Kommentar von Kevin:
Verurteilung hat doch wie im Bilderbuch geklappt. Wozu noch ein Gesetz mehr?

Ist die gute Frau denn auch überhaupt von jemandem aufgehängt worden? 160 Tagessätze ist nicht gerade wenig für einen Einzeiler.

Kommentar von Sir:
Kritiker des deutschen linksextremen Regimes chinesischen Einschlags werden immer hart bestraf.

Die Beleidigung einer ganzen dt. Nation - z.B. Türke darf Deutsche als Köterrasse bezeichnen - wird dahingegen geduldet. Bezeichnest du aber „die“ Schwarzen/Farbigen/Eingefärbten –> als „Neger“ bist du Rassist und Hetzer und musst zahlen. Angeblich weil Schwarze eine Minderheit stellen - OMG.

Das linke maas`sche Zensur-Gesetze soll kritische Menschen schon im Vorfeld von der Meinungsäußerung abhalten.

Kommentar von Marcel:
„160 Tagessätze ist nicht gerade wenig für einen Einzeiler.“

Die Geldstrafe steht immer in Relation zu den finanziellen Verhältnissen des Täters, d.h. die Strafe ist für das Geld, dass der Mann hat, angepasst. In diesem Fall wurden meines Wissens keine konkreten Angaben von Täter gemacht, wie viel Kohle er hat. Entweder ist er selber schuld, wenn die Strafe unverhältnismäßig ist oder die 4800€ waren, der fehlenden Angabe zu Folge, weniger als er eig. hätte zahlen müssen.