Hamburger Polizei missbrauchte Corona-Gästeliste zur Strafverfolgung

Das die Einsicht und Zuhilfenahme der Gästelisten für die Polizeiarbeit, in bestimmten Fällen gesetzlich abgesegnet ist, hatte ich oben ja schon geschrieben!
Allerdings wird diese Geschichte aus Hamburg, bei den Kollegen in Bayern (und wer weiß, wo sonst noch) wohl langsam aber sicher zur Gewohnheit!!! :-1:

In mindestens zehn Fällen hat jedoch auch die Polizei in Bayern auf Gästedaten zurückgegriffen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt.

Die Polizeipräsidien betonten dabei, dass sie nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten auf die Gästelisten zugreifen würden. In Ober- und Mittelfranken nutzten Polizisten jeweils zur Aufklärung von versuchten Tötungsdelikten Kontaktdaten von Gästen. Beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West seien die Daten für eine Vermisstensuche herangezogen worden, wie ein Sprecher mitteilte. Es sei dabei um „Leib und Leben“ eines 39-jährigen gegangen.

Das Landeskriminalamt nutzte Daten von Gästen nach einem mutmaßlichen Rauschgiftdelikt in einem Wirtshaus am Starnberger See. In Augsburg wurde ein Gastwirt nach einem Diebstahl aufgefordert, eine Gästeliste für die Polizei bereitzuhalten. Bislang seien die Daten aber nicht genutzt worden, heißt es von einem Sprecher des Präsidiums Schwaben Nord.

Rechtlich sei der Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, stellte der Sprecher der Polizei in Augsburg hierzu klar. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine „Zweckänderung“ möglich. Die Strafprozessordnung sehe „Ermittlungen jeglicher Art“ vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer „Corona-Gästeliste“ betreffe.

Dass sie mit den Gästelisten auf sensible Daten zurückgreifen, ist den Polizeibeamten bei ihren Abwägungen klar. So teilte etwa ein Sprecher des Präsidiums Niederbayern mit, dass stets der Einzelfall zu prüfen sei und nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten ein Zugriff auf die Daten zulässig sei. Sonst bestehe auch die Gefahr, dass Gäste ihre Kontaktdaten nicht mehr angeben möchten und so der eigentliche Zweck, die Verfolgung von Infektionsketten, gefährdet werde.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-gaestelisten-polizei-sieht-bei-der-fahndung-daten-ein,S4t2xV4

Das wären jetzt 11 Fälle in den paar Tagen aus nur 2 Bundesländern! Wieviele das bislang in ganz DE sind, kann man nur abschätzen…