Haftung in Tauschbörsenverfahren ist auch bei Urlaubsabwesenheit nicht auszuschließen

Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Klage: Urlaub bei Tauschbörsenverfahren wenig hilfreich

Kommentar von Weasel:
Pahahahaa… also nicht „im zweifel fuer den angeklagten“, als vielmehr „im zweifel ist’s der angeklagte“ !!!

Na suuuuper ‚Deutschland und sein Rechtssystem‘ !! :-(((

Tss… mehr als armseelig einfach nur noch. :frowning:

Kommentar von :
Zitat:
"So habe der Beklagte „lediglich eine Vielzahl potenzieller alternativer Geschehensabläufe in den Raum“ gestellt, „ohne auch nur im Hinblick auf eine einzige Sachverhaltsvariante konkreten Vortrag zu leisten“. Daher haftet der Beklagte als Täter der Rechtsverletzung. " - Zitatende.

Wenn er nicht Schuld ist und gar nicht zuhaus war, wie soll man dann noch einen konkreten Vortrag leisten???

Das geht doch gar nicht!!! - Er hatte sogar Alternativen
aufgezeigt… (Hacker/Schwiegereltern/Fritz Box).

Ist mir unbegreiflich, solch ein Urteil !
Wo ist Deutschland mit seinem IT-Recht gelandet!
Selbst die Filesharing-Auswertungen sind im Prinzip sehr umstritten und oftmals fehlerhaft!

Das die Gerichte den „Frommers & Co.“ so tatkräftig unterstützen, gibt einen schon sehr zu denken!
Hauptsache die „Gelddruckmaschine“ seitens derer läuft munter weiter und alle haben irgenwas zu tun!

Im Prinzip kommt das einen willkürlichen „Freifahrtsschein“ zum abkassieren gleich… / Wie soll mann sich da wehren?

Irgendwann brauchen wir mindestens 3 Zeugen bei der
PC-Notebook-Tätigkeit, um halbsweg abgesichert zu sein?
Finde das Urteil absolut NICHT in Ordnung.

  • Anmerkung:
    Warum das so ist? Gerade bei Gerichten sowie bei den Ermittlungen sitzen, oftmals lediglich Paragraphenreiter, die von der technischen Materie völlig planlos her sind.

Kommentar von mauzi:
„So habe der Beklagte „lediglich eine Vielzahl potenzieller alternativer Geschehensabläufe in den Raum“ gestellt, „ohne auch nur im Hinblick auf eine einzige Sachverhaltsvariante konkreten Vortrag zu leisten“. Daher haftet der Beklagte als Täter der Rechtsverletzung“.

Was ist das für eine Sch… ?
Wie soll man beweisen, dass man gehackt worden ist und vor allem vom wem?
Die Rechtslage ist doch fürn Ar… Als Ottonormalverbraucher hat man nicht das Equipment um das zu beweisen.

Kommentar von gofuckyourself:
Landgericht München das neue Hamburg? Sieht wohl so aus.

Kommentar von FrommeMafia:
Hoffentlich sind im Berufungsgericht fähige Richter. Im Urlaub gewesen, der Fall das Fritzboxen damals angreifbar waren war überall in den Medien, auf den Geräten das Arbeitgebers wäre nicht installierbar gewesen (theoritisch mit Wissen aber machbar), die Schwiegereltern streiten es ab. Was soll man da denn noch nachweisen? Bekloppstes Urteil. Waldorf Frommer sollte endgültig mal Feuer untern Hintern gemacht werden. Das sind Mafiamethoden was die anwenden.

Kommentar von Filmfreund:
Was ich nicht verstehe:

Wenn der Typ im Urlaub war, wieso hat der nicht seine ganze IT einfach komplett heruntergefahren?

Aber genau das ist mal wieder typisch Generation Internet:

Überall omnipräsent und natürlich ständig weltweiten Zugriff auf die heimische IT. Und so können omnipräsente Onlinejunkies auch keinen richtigen Urlaub mehr erleben. Das schlimme daran ist, daß die Generation Internet sowas als vollkommen normal empfindet und nicht mal ansatzweise merken wie kaputt sie in Wirklichkeit ist.

Zum aktuellen Fall:

Ich glaube dem Typen ganz einfach nicht. Ich denke eher, daß der sich durch seinen Urlaub ein Alibi verschaffen wollte. Hat nur nicht geklappt.

Kommentar von :
Das Urteil wird in nächster Instanz kassiert, das hat niemals Bestand. Ich hoffe, auch darüber wird dann berichtet.

Das gibts nur in München und Hamburg, offensichtlich gekaufte Richter in Zusammenarbeit mit Frommer und co., das ist der eigentliche Skandal und nicht, daß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Letztlich muss der Kläger dem Angeklagten zweifelsfrei die Tat nachweisen müssen, wenn er im Urlaub ist und auf seinem Rechner keine entsprechende Software, dann kann er als Anwalt nach Hause gehen.

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„Das Urteil wird in nächster Instanz kassiert, das hat niemals Bestand.“

Warum sollte das Urteil kassiert werden, wenn IP Zuordnung, Traffic, Anschlusskennung bzw. Anmeldedaten und Anschlussinhaber einen plausiblen Zusammenhang ergeben?

Ein „Ich-war-ja-im-Urlaub“ reicht da eben nicht. Der Anschlussinhaber hat eben grob fahrlässig seine heimische IT unbeaufsichtigt gelassen und muss nun dafür bluten, wenn er nicht sogar selbst Dreck am Stecken hat und seine kriminelle Saugerleidenschaft auch im Urlaub über die heimische IT befriedigt hat.

Und dann noch das:

„Allerdings wäre der Router sowie sämtliche zur Tatzeit vorhandenen internetfähigen Geräte nicht mehr verfügbar.“

Ach nee, was für ein Zufall. Ausgerechnet das Routerprotokoll hätte ihn ja vielleicht sogar entlasten können. Oder war es vielleicht nicht doch so, daß es ihn belastet hat?

Nee, nee, ganz für so doof lassen sich die Gerichte dann doch nicht mehr verkaufen.

Kommentar von :
Arbeitest du bei Frommer?

Letztlich ist es so, daß der Kläger dem Gericht darlegen muss, daß der Angeklagte und NUR der Angeklagte eine Tat begangen hat. Das ist in diesem Fall eindrucksvoll widerlegt, eben weil er gar nicht da war um am XX.XX.2017 um XX.XX Uhr diesen Film runterzu laden.

Nicht er muß seine Unschuld beweisen, sondern der Kläger ihm die Schuld. Dass die deutschen Richter gerade in diesen Delikten und gerade bei solchen kriminellen Winkeladvokaten vollkommen idiotische Urteile fällen, ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Diese werden zu einem Großteil in einem Berufungsverfahren widerrufen, die Spitzenplätze für sowas nimmt einwandfrei der Raum München knapp hinter Hamburg ein.

Und dir, lieber Filmfritze, wünsch ich inständig, daß du irgendwann mal in einer ähnlichen Lage bist, wie der Angeklagte da und auch an so einen „unparteiischen“ Richter gerätst. Mal schauen, ob deine Rechtsauffassung dann immer noch die gleiche ist, die du hier so von dir gibst.

Kommentar von Filmfreund:
Nur um mal aufzuzeigen wie kaputt manche in ihrer Denkweise mittlerweile sind:

„Arbeitest du bei Frommer?“

Gleich die erste Frage öffnet wieder eine Schublade. Und das nur weil jemand eine ganz bestimmte Meinung vertritt.

Und um Ihre Frage zu beantworten:

Nein. Ich habe nur, vermutlich auch weil ich in einer anderen Zeit mit anderen Wertebildern aufgewachsen bin, ein unverdorbenes Verhältnis zu den Rechten anderer. Etwas was Ihnen und auch der Generation Internet völlig abgeht. Und dazu gehört auch, daß ich jede Leistung, die ich in Anspruch nehme, auch bezahle. Punkt.

Deweiteren:

„Letztlich ist es so, daß der Kläger dem Gericht darlegen muss, daß der Angeklagte und NUR der Angeklagte eine Tat begangen hat. Das ist in diesem Fall eindrucksvoll widerlegt, eben weil er gar nicht da war um am XX.XX.2017 um XX.XX Uhr diesen Film runterzu laden.“

Sagen Sie mal, sind Sie wirklich so naiv oder tun Sie nur so? Es ist doch nun wirklich kein Problem, von wo auch immer über die heimische IT den Zugriff auf Tauschbörsen zu organisieren. Eine Anwesenheit vor Ort ist darum nicht erforderlich, ein „Ich-war-ja-im-Urlaub“ reicht da eben nicht. Darum ist auch überhaupt nichts „eindrucksvoll“ bewiesen. Mal ganz davon abgesehen, daß er entweder einfach nur zu dumm war während seiner Abwesenheit seine IT herunterzufahren oder die IT hat bewusst weiterlaufen lassen. Wenn zum Beispiel wir in den Urlaub fahren, dann läuft bei uns definitiv nur eines. Nämlich die Tiefkühltruhe.

Kommentar von :
Apropos kaputte Denkweise: deine ist sehr einfach zu durchschauen, der Typ hat Internet, wird verdächtigt runtergeladen zu haben, ist jünger als ich, also schuldig, weil er Generation Internet ist, kein Wertegefühl hat und sowieso alles klaut.

„Sagen Sie mal, sind Sie wirklich so naiv oder tun Sie nur so? Es ist doch nun wirklich kein Problem, von wo auch immer über die heimische IT den Zugriff auf Tauschbörsen zu organisieren.“

Ich bin nicht naiv, ich nehme sogar Rücksicht auf ihr offensichtlich hohes Alter und damit einhergehend ein etwas behäbigeres Verständnis für komplexe Zusammenhänge. Wenn es denn so sein sollte, wie sie es schildern, dann muss der Kläger eben auch diesen Fernzugriff zweifelsfrei beweisen.

Ein „er hätte aber können“ reicht nicht aus in unserem Rechtssystem, zum Glück. Was du toller Hecht alles so ausschaltest und für richtig hältst, interessiert bei der juristischen Bewertung eines Falles genau gar nichts.

Kommentar von Springform:
Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht. Der Fall hier war aber Zivilrecht - da tragen beide Parteien ihre Sicht der Dinge vor und das Gericht wird am ehesten dem Recht geben, der am schlüssigsten argumentiert.

Was mich interessiert: hat der Beklagte sich selbst vertreten oder einen Fachanwalt zur Seite gehabt? Die Rechtsprechung in dem Bereich ist in Deutschland gelinde gesagt äusserst komplex - und der Vortrag des Beklagten macht keinen sehr guten Eindruck.
(Nein, ich bin kein Anwalt)

Kommentar von Anonymous:
Soviel zu „Vodafone speichert keine IPs…“ haben sie dann sicher aus dem Hut gezaubert…

Kommentar von :
Wer sagt denn, dass Vodafone die IPAdresse richtig zugeordnet hat ? Auch die richtige Zuordnung der IP-Adresse wird bedenklenlos von vielen Gerichten übernommen, obwohl es auch dort zahlreiche Fehlerquellen gibt. Und gerade Vodafone. Habe diesen Laden als Anwalt schon öfter auf der Gegenseite gehabt und weiß, was da intern so abgeht.
Bei den ganzen Frommer-Abmahnaktionen geht es um ein nach meiner Meinung höchst fragwürdiges Geschäftsmodell der Kanzlei und weniger gegen betroffene Urheber.
Das reine downloaden eines Films ist zudem nicht das rechtliche Problem und wäre sanktionslos, würden die file sharing Programme nicht unfreiwillig die Filme wider automatisch ohne Zutun und Willen und meist auch ohne wissen des Nutzers wieder ins Netz uploaden dh. verbreiten.
Da man an die Betreiber der sharing Programme nicht ran kommt, bemüht die Rechtsprechung Argumentationsketten, die unserem Rechtssystemim übrigen nicht nur fremd sind, sondern zuwiderlaufen…
Solche Abmahn-Geschäftsmodelle gibt es meines Wissens auch nur in Deutschland. An in Asien begangenen Urheberrechtsverletzungen durch file-sharing oder youtube Publikatiionen stört sich kein Rechtsinhaber gleichgültig wo er sitzt.

Kommentar von Filmfreund:
Ach vergessen Sie’s einfach. Diese kriminellen Uploader und diese ganzen Saugerkiddies haben doch überhaupt kein Verhältnis zum Eigentum und den Rechten anderer. Die drehen sich ihre krude Rechtsauffassung sowieso immer so zurecht, wie es gerade passt. Wenn dann wirklich mal wieder die Kacke am dampfen ist und wieder welche hochgenommen wurden, dann krähen sie plötzlich nach dem Rechtsstaat, auf den sie sonst bei jeder sich bietenden Gelegenheit sch…en.

Asoziales Gesocks, mehr fällt mir dazu einfach nicht mehr ein.

Kommentar von mauzi:
Ich finde… Mafia Frommer-Abmahngedöhns… nur auf eins hinaus zielt… sich die Taschen zu füllen… Das hat schon gar nichts mehr mit Urheberverletzung zu tun… sondern ist nur reine Profitgier.

Ich finde es einfach eine Frechheit… diese Pauschalisierung das man Kriminell ist.
Klar geht der Grundsatz… Dummheit und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…

Nicht jeder der sich im Internet herumtreibt, hat kriminelle Energien. Manche geraden auch durch Neugier und Unwissenheit auf Plattformen, die so etwas anbieten… und sind sich nicht bewusst… das sie sich damit Strafbar machen. Leider ist nicht immer erkennbar… ob es sich um Filesharing handelt… und nicht jeder weiß, was das ist.

Ich gebe zu. Ich fahre meine PCs… Router usw. auch nicht runter…wenn ich nicht zu Hause bin… Wer rechnet damit… das man vielleicht gehackt wird?