Hackerangriff keine gültige Ausrede vor Gericht

Kommentare zu folgendem Beitrag: Hackerangriff keine gültige Ausrede vor Gericht - Filesharer verurteilt

Kommentar von Xiphos am 09.04.2018 13:17:
Normale Ausreden sind also gültig?
Schöner Rechtsstaat. hust

Kommentar von Ichbins am 09.04.2018 15:17:
Warum muss „ich“ überhaupt meine Unschuld beweisen?
Eigentlich ist doch die Aufgabe der Gegenseite meine Schuld zu beweisen. Kann sie es nicht, bin ich in einem Rechtsstaat automatisch unschuldig.

Ups - Fehler erkannt … DE ist eben KEIN Rechtsstaat! Sonst müsste man ja nie seine Unschuld beweisen, denn „Im Zweifel für den Angeklagten!“

Kommentar von Nobody am 09.04.2018 15:28:
Dämliche User. Lassen ihre Provider-IP loggen hahaha. Wer so bescheuert ist, darf sich auch nicht wundern, wenn er von Paras!ten wie Waldorf Fr*mmer ausgesaugt wird.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 09.04.2018 15:33:
Dafür wurde ja im Vorfeld (mehr oder weniger unzweifelhaft) Deine IP-Adresse festgestellt nebst anderer Daten wie Uhrzeit, Datum, betroffenes Werk etc. etc. Die Gegenseite hat also Deine Schuld schon (mehr oder weniger schlüssig) bewiesen.

Kommentar von Nobody am 09.04.2018 18:06:
Wehe dem, der einen VicSocks auf dem PC hat lol.

Kommentar von Pudelmütze am 09.04.2018 23:16:
Ungeachtet dessen, dass der Betroffene wirklich dämlich argumetiert hat, das bereits 5 Spiele über seinen Router gesaugt worden sein sollen, wie auch immer er das genau herausgefunden haben will, fragt man sich, woher der normale Nutzer derart fundierte Kenntnisse haben soll, das er etwaige Sicherheitslücken nachweisen soll? Auf so manchem Richterstuhl sitzen wahrlich nur Vollpfosten … oder sind’s doch Geldgierige, geschmiert von dem Waldorfkasperverein?

Kommentar von WilderBeugeMeister am 09.04.2018 23:40:
Im Zivilrecht gibt es kein ‚im Zweifel für den Angeklagten‘. Wikipedia würde helfen, aber Hauptsache wiederholt in Kommentaren spamen…

Generell haben Anschlussinhaber Möglichkeiten in solchen Verfahren die gegen sie streitende tatsächliche Vermutung zu entkräften und ihrer sekundären Darlegungslast nachzukommen. Man braucht halt mehr als einen hingerotzten Verweis auf eine Sicherheitslücke…

Kommentar von Mausi am 10.04.2018 00:20:
Habe ich das richtig verstanden: Der Beklagte hat sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen, einen Gerichtstermin versäumt und dann die „Ausrede“ gebracht, dass sein Router gehackt wurde, welches er aber nicht weiter nachweisen konnte?

Und hier fabulieren Leute etwas davon, dass DE kein Rechtsstaat sei. Gegen Dummheit hilft auch ein Rechtsstaat nicht.

Kommentar von Ichbins am 10.04.2018 12:52:
Wobei eine IP alleine nichts aussagt. Viele leben ja zB in Berlin, aber laut IP in München. Eine IP beweist nichts.

Abgesehen davon: für die bösen Down/Uploader zu verfolgen hat man Milliarden im Staatssäckl, aber um mal richtige Verbrecher zu verfolgen und bestrafen nicht …

Kommentar von WilderBeugeMeister am 10.04.2018 20:23:
Einfach einmal googlen wie das funktioniert, muss man wirklich penetrant seine Unkenntnis in die Welt setzen !? Die Zuordnung und das zuvor erfolgte Auskunftsverfahren hat mit Herrn ‚whatsmyip‘-Abfrage nichts zu tun. Bei Waldorf darfst Dir auch sicher sein, dass mindestens zwei Auskünfte zu der Rechtsverletzung vorliegen.

Und was die Kosten betrifft: Die hat die unterlegene Partei zu tragen oder sie werden bei einem Vergleich zwischen Beklagten und Kläger gequotelt (Ausnahme: Beklagter ist ‚minderbemittelt‘ und verliert mit gewährter PKH). ‚Milliarden aus dem Staatssäckel‘, wie naiv. Die Gerichte verdienen gut an diesen Zivilstreitigkeiten.

Kommentar von WilderBeugeMeister am 10.04.2018 20:28:
Vereinfacht: Wenn Du dich in einem Zivilstreit auf etwas berufst, musst Du liefern. Welcher Richter glaubt Dir ohne Weiteres, dass sich der Hardcorehacker in Deinen Router geschmuggelt hat, um ein Timberlake-Album oder einen Schwarzenegger-Film zu saugen/upzuloaden. So naiv ist die dt. Richterschaft en gros dann doch nicht.

Kommentar von Karl am 11.04.2018 12:27:
Stichwort: Sekundäre Darlegungslast

Konnte der Beklagte nicht darlegen, somit ist seine Schuld „bewiesen“.