Gläserner Autofahrer: EU-Gesetz bringt Pflichteinbau einer Fahrzeug-Blackbox

Kommentare zu folgendem Beitrag: Blackbox für PKWs: EU will Einbau gesetzlich erzwingen

Wenn es um die Überwachung geht, dann finde ich es einen totalen Witz.
Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann OK, denn ich bin auch einer derjenigen der auch mal deutlich schneller fährt als erlaubt.
Wenn also die Schwachmaten vor mir durch einen Computer ersetzt werden, dann bin ich sicher demnächst schneller am Ziel. Dann wäre dieses Gesetzt OK.
Leider wird es nur der Überwachung dienen, wie so üblich und schon milionenfach durch Googel und M$ und FakeBook erlebt.
Und wehe du fährst 1 km/h schneller, dann bist 1.000€, alle Versicherungen und deine Fleppe für 1 Monat los :wink:

Mmmmhhhh…irgendwie verstehe ich dieses „neue“ EU-Gesetz nicht bzw. verstehe ich nicht, warum ausgerechnet jetzt die Datenschützer auf die Barikaden gehen ???

Sind bis Mai 2022 für Neuwagen Assistenzsysteme für Spurhaltung, Notbremsung und Geschwindigkeitskontrolle und bis 2024 für bereits vorhandene Modelle verpflichtend einzuführen, so umfasst das Gesetzespaket ab 2024 zudem auch den Einbau einer Blackbox in jeden Neuwagen.

Jedes Assistenzsystem, welches es heutzutage schon gibt bzw. dann ab 2022 eingeführt werden soll, wird seit jeher als Software und / oder Hardware-Ergänzung im Steuergerät der verschiedenen KFZs implementiert. Laienhaft ausgedrückt ist ein Steuergerät nichts anderes wie der Server in dem Netzwerk „Auto“, welches auch ähnlich eines jeden PC funktioniert. Deshalb gibt es in einem Steuergerät natürlich auch ein RAM (flüchtiger Speicher) und ein ROM (nicht flüchtiger Speicher). Im ROM sind die Assistenzprogramme abgelegt, sowie feste Werte abgespeichert, die diese Programme dauernd brauchen im Betrieb.

Eine sogenannte Blackbox ist eigentlich nur ein Datensammler bzw. eine Datensammlung, sprich ein Datenspeicher, der stumpf nur die Tätigkeiten der vorhandenen Assistenzsysteme aufzeichnet!
Also wäre die nun kritisierte Blackbox nichts anderes, als eine Erweiterung des schon existierenden festen Speichers (ROM), da die zu erwartende Datenmenge zunimmt!!

Der Konsequenz nach haben sich die nun berufenen Datenschützer, welche sich aktuell über das Gesetzt aufregen, über etwas aufgeregt, was es schon seit jahrzenten in jedem Neuwagen gibt ?!?

Ein Auslesen dieser Speicher kann ebenfalls schon seit zig Jahren jeder „gelbe Engel“ des ADAC unds jede qualifizierte KFZ-Werkstatt - und darüber regt sich dann KEIN Datenschützer auf…???

greetZ °°

1 „Gefällt mir“

Schade, dass die Posts verloren gegangen sind.
Ich habe ja darauf geantwortet, weiss aber nicht mehr genau was.

Vielleicht hat jemand eine E-Mail bekommen in welcher die Antwort enthalten ist.

Hab eben mal in meinen Mails nachgeschaut. Ist leider nichts von diesem Thema drin…tut mir leid!

1 „Gefällt mir“

Das bloße Mitführen eines Unfalldatenspeichers im Privatfahrzeug bewirkt noch keine Verhaltensänderung im Straßenverkehr.

Angeblich sollen bis 2035 ca. 25 000 tödliche Unfälle dadurch verhindert werden.

2 „Gefällt mir“

Ich kann @Tyrael insoweit beipflichten, da es bisher auch so gut wie keinen Verkehrsteilnehmer gekratzt hat in der Vergangenheit, dass es Radarfallen oder andere polizeiliche bzw. behördliche Kontrollmechanismen gibt ! Es ist halt nur eine Kontrollinstanz mehr, die dann ihre Daseinsberechtigung sucht ! Ich halte im Straßenverkehr die Aufklärung und den Appell an den gesunden Menschenverstand für wichtiger, als den reinen Einsatz von Kontrollen und die monitäre Abstrafung danach…denn genau so sieht es zur Zeit nämlich aus !! :wink: