Gespräch mit Manuel Bonik über E-Book-Piraterie

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Kommentar von Esther:
Da stimmen so einige Voraussetzungen nicht.

Wer sich nur für ebooks interessiert braucht keinen Filehoster, für den sich Abmahnanwälte interessieren könnten. Ebooks gibt’s bei Libgen oder Lul mit geringerem Risiko. Um sort anonym einzukaufen reicht ein legaler Torbrowser, für den sich vielleicht die NSA, aber keine Abmahnkanzleo interessiert. Ob sich das ändert, wenn der Verlag oder der legale Händler identifiziert werden können wird sich zeigen. Wenn man die semilegalen Anbieter wie scribd damit zwingen kann die Bücher zu löschen wäre schon einiges erreicht.

Momentan bestehen Wasserzeichen in der Regel aus der E-Mai-Adresse des Käufers. Ob man den Käufer überhaupt strafrechtlich belangen kann, wenn ein Buch bei einer Tauschbörse auftaucht ist fraglich. Damit hätte man dann Prozesse gegen ahnungslose Omas, die ihren Enkel ein Buch schenken wollten. Das will wahrscheinlich niemand. Zumindest libgen und lul machen einen professionellen Eindruck. Es würde mich sehr wundern, wenn die Betreiber diese Wasserzeichen nicht entfernen könnten. Ob das auch für die neuen Wasserzeichen gilt wird sich zeigen. Ich vermute eher, dass das die Macher der großen Seiten gar nicht betrifft.

Bei Büchern ist die Lage auch anders als bei Filmen oder Musik. Nahezu niemand hat je alle Bücher gekauft, die er lesen wollte. Dafür gab es immer Bibliotheken. Die Onleihe steckt aber noch in den Anfängen, nur wenige Titel sind verfügbar und die Wartezeiten sind lang. Wenn sich das verbessert werden Piratenseiten weniger attraktiv. Das hat im Musikbereich ja auch recht gut geklappt. Dafür wäre sogar ein Kopierschutz, der zumindest nicht so einfach entfernt werden kann sinnvoll.

Dass viele große Seiten in Russland sind ist allgemein bekannt. Dort werden sie offensichtlich mehr oder weniger geduldet. Ob sich das ändert ist auch eine politische Entscheidung, die in Russland getroffen wird.

Esther

Kommentar von Lars Sobiraj:
Nein, die meisten Verlage bekämpfen die Buchpiraten nicht einmal. Bislang führt der Markt für E-Books noch immer ein Nischendasein. Von daher werden die Piraten zumeist ignoriert. Manche Verlage wissen auch einfach nicht, wie es da draußen im Netz tatsächlich aussieht. Bonik & Co. haben schon häufiger erstaunte Gesichter geerntet, als sie ihre Dienste angeboten haben.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Das war SB zu gefährlich. Ich kann es auch verstehen.

Kommentar von Manuel Bonik:
„Wer sich nur für ebooks interessiert braucht keinen Filehoster, für den sich Abmahnanwälte interessieren könnten.“ - Der Mythos hält sich aber hartnäckig. Abmahnanwälte interessieren sich überhaupt nicht für Filehoster! Die interessieren sich für Torrents, weil da der Downloader formal auch Uploader ist und erst das Uploaden die strafbare Handlung darstellt. Daraus folgt dann, dass die Telkos die IP-Daten rausrücken müssen etc.
Weiß immer nicht, ob das Absicht (Drohkulisse) oder Dummheit ist, wenn diese Dinge vermischt werden. Auch bekannte Feuilletonisten haben schon an prominenter Stelle diese Verwirrungen verbreitet:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urheberrecht/urheberrechtsdebatte-schluss-mit-dem-hass-11749057.html

Kommentar von Manuel Bonik:
Pardon, ich meinte natürlich die Simpsons-Folge 25.9., wo das FBI Homer wegen illegaler Downloads bustet.

Kommentar von Lars Sobiraj:
LOL! Das mit dem Clown fand ich aber auch nicht schlecht. :wink:

Kommentar von Lars Sobiraj:
Die IP-Adressen müssen auch die Sharehoster herausrücken. Und auch mithilfe des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches würdest Du an die Anschlussinhaber kommen. Aber das lohnt sich einfach nicht. Der Streitwert und somit die Kostennote des abmahnenden Anwalts wäre lächerlich gering. Der Film wurde 1x heruntergeladen. Schaden = Preis der DVD/Blu-Ray oder Kinokarte. Dafür machen die Abmahnanwälte keinen FInger krumm!

Kommentar von Lars Sobiraj:
Ach, der SB kann einfach nicht anders. Wer will schon Abschied nehmen, wo es gerade doch so spannend ist??!?

Kommentar von library.genesis:
ROFL @ digimark video :smiley:

Kommentar von CounterFights:
Es ist für mich sehr erschreckend, mit wieviel wenig Hintergrundwissen einige Dienstleister der Branche wilde Behauptungen in die Öffentlichkeit setzen.

Obwohl Herr Bonik zugibt, nur im Fachbuch Bereich tätig zu sein, werden für belletristische Titel die gleichen Grundsätze aufgestellt.
ZITAT: „Es kann schon auch mal ein Re-Post kommen, muss man natürlich kontrollieren, aber so viel Mühe machen sich die wenigsten Piraten, zumindest nicht bei Belletristik.“

Die Praxis zeigt bei belletristischen Titeln komplett anderes. Es gibt einzelne Webseiten und Täter, welche mittels vollständiger Automatismen neue Dateien generieren, diese bei ausgewählten Filehostern hochladen und die neuen Download-Links in den Webseiten aktualisieren.

Ähnliches kann ich bei der Thematik der Wasserzeichen feststellen. Nur weil Bonik/Schaale keinen öffentlichen Fall gefunden haben, wo mittels eines Wasserzeichens jemand identifiziert wurde, wird dieses passive Mittel der Pirateriebekämpfung öffentlich als sinnlos dargestellt.

Im Gegensatz zu den einzelnen harten Kopierschutzvarianten wird der Einsatz von Wasserzeichen in der Regel vollständig vom Shop umgesetzt. Und hier gibt es erhebliche Unterschiede in der Art und der Qualität der Umsetzung. Einige Shops machen nur ein Wasserzeichen in das Cover, andere auch in Text oder in separate Dateien. Ein gut umgesetztes Wasserzeichen macht für die professionellen E-Book Piraten viel mehr Aufwand, als ein harter Kopierschutz.

Daher gibt es nur eine geringe Anzahl von illegal kopierten E-Books im Internet mit Wasserzeichen, weil die E-Book Piraten lieber bei Amazon einkaufen und den harten Kopierschutz mit ein-zwei Clicks entfernen. Es gibt Fälle, wo wir anhand des Wasserzeichens den Käufer direkt identifizieren konnten. Nur weil wir das nicht publizieren, heißt das nicht, dass der Einsatz von Wasserzeichen keinen Sinn hat.

Kommentar von library.genesis:
LOL Wasserzeichen

Kommentar von Manuel Bonik:
Na, wenn Sie das so gut wissen, dann geben Sie uns doch bitte auch nur ein einziges Beispiel: „Es gibt Fälle, wo wir anhand des Wasserzeichens den Käufer direkt identifizieren konnten.“ Na, und? Solange Sie ein solches Beispiel nicht liefern können, bleibt Ihre Argumentation völlig im Vagen, und mir bleibt nur ein Ahnen, warum. Es soll ja, laut Carl Sagan, Leute geben, die einen Drachen in ihrer Garage haben. Sie vielleicht auch?

Kommentar von library.genesis:
2015 = Library Genesis + TOR + Bitcoin …

Kommentar von VanityBackfires:
Haben sich die Herren eigentlich auch ausgerechnet, wie hoch der potentielle Verlust des deutschen Staates ist, weil ihre Firma praktischerweise in Irland sitzt? Nach typischer „Raubkopierer sind Verbrecher“-Logik ist das ja so, als hätten sie die theoretisch fehlenden Steuereinnahmen dem Staat gestohlen, oder?

Allerdings muss ich sagen, dass ich ihnen viel Erfolg wünsche, den Bezahlhoster-Uploadern bei boerse usw. das Leben und Einkommen zu vermiesen, und ich würde mich auch freuen, wenn die Drecksseite lul weg wäre. An die ebook-Seiten, die die coolen Kids nutzen, kommt ihr sowieso nicht ran! :wink:

Kommentar von Manuel Bonik:
Ist es neuerdings ein Verbrechen, seinen Firmensitz in Irland zu haben? Da muss mir was entgangen sein.

Kommentar von library.genesis:
Мы должны построить стену! :smiley: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer

Kommentar von Manuel Bonik:
Und: Piraten kaufen so wahnsinnig gern bei Amazon ein? Meinen Sie dieses Ding mit Geld-Ausgeben? Ernsthaft? - Ich möchte meinen, dass deren Hauptquelle öffentliche bzw. Universitäts-Bibliotheken sind, wo Bibliothekare in Personalunion auch Piraten sind.

Kommentar von CounterFights:
Warum soll ich Ihnen solche Erkenntnisse mitteilen? Unsere Erfahrung über den Einsatz von Wasserzeichen ist unser Wettbewerbsvorteil. Dieses Wissen könnten auch der Grund sein, warum Sie bei belletristischen Titeln nicht aktiv sind.

Kommentar von Manuel Bonik:
Kann sein. Aber warum sollte sich LG überhaupt solche Verschlüsselungs-Mühen machen? Verfolgungsdruck haben sie ja nicht.